Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Kitzingen

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Version vom 8. September 2009, 14:30 Uhr von Malaria (Diskussion | Beiträge) (Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate)
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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Infos zur Anfrage bei der Gemeinde wegen Wahlplakaten!

Der Reaktion der Gemeinden entnehme ich, dass es nicht üblich ist, dass Parteien anfragen. Zur Not plakatieren wir also auch ohne Antwort der Gemeinden.

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Abtswind gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
2 Albertshofen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
3 Biebelried gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
4 Buchbrunn gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
5 Castell gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
6 Dettelbach
  • Wo: NICHT an den Straßenbeleuchtungsmasten
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja
7 Geiselwind
8 Großlangheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
9 Iphofen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
10 Kitzingen hier

gehört NICHT zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

11 Kleinlangheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
12 Mainbernheim
13 Mainstockheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
14 Markt Einersheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
15 Marktbreit
  • Spezielle Auflagen: Der fließende Verkehr sowie andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens 2 Tage nach der Wahl

gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

16 Marktsteft gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
17 Martinsheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
18 Nordheim a.Main gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Volkach
19 Obernbreit mündlich von 1. Bgm. Obernbreit:
  • Wo: nur auf den aufgestellten Plakatständern
  • Wer: alle zur BTW zugelassenen Parteien
  • Wann: ab sofort
  • Abnehmen? Nein
  • Platzsparend, keine "unsittlichen" Plakate,... das übliche halt

gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

20 Prichsenstadt
21 Rödelsee gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
22 Rüdenhausen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
23 Schwarzach a.Main
24 Segnitz gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
25 Seinsheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
26 Sommerach gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Volkach
27 Sulzfeld a.Main gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
28 Volkach gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Volkach
29 Wiesenbronn gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
30 Wiesentheid gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
31 Willanzheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
  • Wo: Überall, solang der Verkehr nicht beeinträchtigt wird
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, zeitnah
  • Spezielle Auflagen: NICHT im Altortbereich von Sulzfeld am Main
Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

angefragt

Verwaltungsgemeinschaft Volkach
  • Wo: Vornehmlich an Lichtmasten mit ausreichender Gehsteigbreite. NICHT an Kreuzungen und Fußgängerüberwegen. In Volkach nur außerhalb der Stadtmauern.
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, innerhalb einer Woche nach der Wahl
Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden?: Ja, spätestens zum 04.10.2009

Antrag wurde gestellt und genemigt:

  • Ort: Wiesentheid: Plakatiert
  • Ort: Untersambach: Plakatiert
  • Auflagen: Die Plakate dürfen nicht an Verkehrsschildern oder Ortshinweisschildern angebracht werden. Die Sichtverhältnisse im Verkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
  • Wo: NICHT an Bäumen, Baumständern und Straßenlaternen
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens 3 Tage nach der Wahl