Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Kitzingen

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Version vom 11. August 2009, 10:06 Uhr von Birdip (Diskussion | Beiträge) (Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate)
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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Infos zur Anfrage bei der Gemeinde wegen Wahlplakaten!

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Abtswind gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
2 Albertshofen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
3 Biebelried gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
4 Buchbrunn gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
5 Castell gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
6 Dettelbach
  • Wo: NICHT an den Straßenbeleuchtungsmasten
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja
7 Geiselwind
8 Großlangheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
9 Iphofen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
10 Kitzingen angefragt

gehört NICHT zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

11 Kleinlangheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
12 Mainbernheim
13 Mainstockheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
14 Markt Einersheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
15 Marktbreit gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
16 Marktsteft gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
17 Martinsheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
18 Nordheim a.Main gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Volkach
19 Obernbreit gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
20 Prichsenstadt
21 Rödelsee gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
22 Rüdenhausen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
23 Schwarzach a.Main
24 Segnitz gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
25 Seinsheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
26 Sommerach gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Volkach
27 Sulzfeld a.Main gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
28 Volkach gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Volkach
29 Wiesenbronn gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
30 Wiesentheid gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
31 Willanzheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
  • Wo: Überall, solang der Verkehr nicht beeinträchtigt wird
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen angefragt
Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit angefragt
Verwaltungsgemeinschaft Volkach
  • Wo: Vornehmlich an Lichtmasten mit ausreichender Gehsteigbreite. NICHT an Kreuzungen und Fußgängerüberwegen. In Volkach nur außerhalb der Stadtmauern.
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, innerhalb einer Woche nach der Wahl
Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid angefragt
Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
  • Wo: NICHT an Bäumen, Baumständern und Straßenlaternen
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens 3 Tage nach der Wahl