Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Kitzingen

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Version vom 9. August 2009, 22:15 Uhr von Birdip (Diskussion | Beiträge) (Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate)
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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Infos zur Anfrage bei der Gemeinde wegen Wahlplakaten!

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Abtswind
2 Albertshofen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
3 Biebelried gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
4 Buchbrunn gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
5 Castell
6 Dettelbach
  • Wo: Nicht an den Straßenbeleuchtungsmasten
  • Spezielle Auflagen: Nein
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja
7 Geiselwind
8 Großlangheim
9 Iphofen gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
10 Kitzingen angefragt

gehört NICHT zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

11 Kleinlangheim
12 Mainbernheim
13 Mainstockheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
14 Markt Einersheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
15 Marktbreit gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
16 Marktsteft gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
17 Martinsheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
18 Nordheim a.Main
19 Obernbreit gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
20 Prichsenstadt
21 Rödelsee gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
22 Rüdenhausen
23 Schwarzach a.Main
24 Segnitz gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
25 Seinsheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
26 Sommerach
27 Sulzfeld a.Main gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
28 Volkach angefragt
29 Wiesenbronn
30 Wiesentheid
31 Willanzheim gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
  • Wo: Überall, solang der Verkehr nicht beeinträchtigt wird
  • Spezielle Auflagen: Nein
  • Antrag notwendig: Nein
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen angefragt
Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit angefragt