Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Erding

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Berglern
2 Bockhorn
3 Buch a.Buchrain
4 Dorfen
5 Eitting
6 Erding
  • Es ist keine Anmeldung erforderlich. Es kann sofort plakatiert werden.
  • Plakate nicht größer als A0, in der Innenstadt nicht größer A1.
  • Generell nicht an Straßenschildern, ansonsten nur nicht verdeckend und nur ebenerdig auf zwei Beinen.
  • Für Details siehe Stadtverordnung.
7 Finsing
8 Forstern
  • Der Gemeingebrauch der Straßen ist zu gewährleisten, insbesondere dürfen die öffentlichen Verkehrsschilder nicht beeinträchtigt werden.
  • Das Plakatieren an Bäumen ist verboten.
  • Die Plakate bzw. Plakatständer sind spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.
  • Zur Wahl zugelassene Parteien erhalten auf Antrag die Genehmigung zur Plakatwerbung von der zuständigen Gemeinde.
9 Fraunberg
10 Hohenpolding
11 Inning a.Holz
12 Isen
13 Kirchberg
14 Langenpreising
15 Lengdorf
16 Moosinning
17 Neuching
18 Oberding
19 Ottenhofen
20 Pastetten
21 Sankt Wolfgang
22 Steinkirchen
23 Taufkirchen (Vils)
24 Walpertskirchen
25 Wartenberg
26 Wörth
  • Plakate dürfen erst 4 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden.
  • Müssen 1 Woche nach der Wahl wieder weg sein.
  • Ansonsten halt moderat aufstellen und nicht alles zupflastern.