Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Ebersberg

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

STATUS siehe hier https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0AkkICnCmAXJQdHJ6R1RpczFtVnhiVm13YWNGV1NPaHc&usp=sharing

rot = 4 Wochen vor der Wahl

weiß = 6 Wochen vor der Wahl

grün: bereits erledigt


Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen Träger Plakate Stand
1 WP|Anzing http://www.anzing.de/wp-content/uploads/2012/03/Plakatierungsverordnung.pdf 1 Woche vorher anzeigen, keine Beschränkung der Anzahl, keine gemeindeeigenen Ständer 30 30 31.07.2013
2 Aßling VG mit Emmering und Frauenneuharting. 6 Wochen vor Wahl, keine Beschränkung, 17 gemeindeeigene Tafeln! Völlig uninteressanter Ort! 30 47 31.07.2013
3 Baiern Verwaltungsgemeinschaft Glonn, siehe http://www.glonn.de/gemeinden/glonn.htm 4 Wochen vor der Wahl, gemeindeeigene Ständer suchen, 2 Plakate pro Ständer pro Partei sofern Platz 0 8 31.07.2013
4 Bruck Verwaltungsgemeinschaft Glonn, siehe http://www.glonn.de/gemeinden/glonn.htm 4 Wochen vor der Wahl, gemeindeeigene Ständer suchen, 2 Plakate pro Ständer pro Partei sofern Platz 0 8 31.07.2013
5 Ebersberg * Plakatierungsvorschriften online http://www.ebersberg.de/fileadmin/ebersberg/A._Liebl/PDF/Satzungen_VO/Plakatierungsverordnung_2012.pdf 10.01.13 mk 30 30 31.07.2013
6 Egmating Antwort erhalten 20130626
  • gehört zu VG Glonn mit Bruck, Baiern, Egmating, Markt Glonn, Oberpframmen; alle demokratisch legitimierten Parteien dürfen in unserem Gemeindebereich ca. 4 Wochen vor den Wahlen auf den von der Gemeinde Egmating aufgestellten Wahltafeln plakatieren. *In der Gemeinde werden 4 Tafeln aufgestellt.

Hier können auch Sie Ihre Plakate (DIN A 1) in angemessener Menge platzieren.

0 8
7 Emmering http://www.emmering.de/export/download.php?id=261&lang=de&type=download&object=261 17 gemeindeeigenen Wahltafeln, eigene Ständer erlaubt, 6 Wochen vor der Wahl, keine Begrenzung der Anzahl. VG mit Aßling und Frauenneuharting! Völlig uninteressanter Ort!
8 Forstinning keine Plakatierungsverordnung laut http://www.forstinning.de/index.php?id=61
9 Frauenneuharting VG mit Aßling und Emmering! Völlig uninteressanter Ort! 30 47 31.07.2013
10 Glonn Verwaltungsgemeinschaft Glonn, siehe http://www.glonn.de/gemeinden/glonn.htm
11 Grafing bei München Plakatierungsvorschriften online grafing.de/export/download.php?id=682 10.01.2013 mk, 8 Wochen vor der Wahl, maximal 40 doppelseitige Plakate! 40 40 31.07.2013
12 Hohenlinden auf Ihre Anfrage hin teilen wir Ihnen mit, dass die Gemeinde Hohenlinden keine Plakatierungsverordnung hat.
  • Aus diesem Grund werden von uns auch keine Flächen zur Anbringung von Wahlplakaten für die einzelnen Parteien oder Wählergruppen zur Verfügung gestellt.
  • Sie können daher Ihre Wahlplakate an hierfür geeigneten Stellen (nicht aber an Verkehrszeichen, Wegweisern, Sichtdreiecken) anbringen. * Soweit sie auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, ist das Einverständnis der Grundstückseigentümer einzuholen. *Wir bitten Sie aber, die Anzahl der Plakate auf das übliche Maß (2-3 DIN A1 – Plakate) zu beschränken. *Der Zeitpunkt der Aufstellung richtet sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. *Die Plakate sind unverzüglich nach dem Wahltag wieder zu entfernen.
13 Kirchseeon
  • In der Zeit von 71 Tagen vor bis 8 Tage nach Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden vom Markt Wahlanschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.
  • Jeder Wahlwerber hat auf den genannten Anschlagtafeln nur einen Platzanspruch von 1 x DIN A 1.
  • Die erlaubnisfreie Aufstellung ist auf höchstens 10 zusätzliche Anschläge begrenzt.
  • Die Plakatierung ist anzumelden.
  • Diese Anschläge müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
10 18 31.07.2013
14 Markt Schwaben 100 100 31.07.2013
15 Moosach Verwaltungsgemeinschaft Glonn, siehe http://www.glonn.de/gemeinden/glonn.htm gemeindeeigene Plakattafeln, 4 Wochen, keine eigenen Ständer erlaubt 0 4
15 Neufahrn
  • Ort wurde vergessen in der Tabelle aufzuführen, keine Informationen vorhanden, Ort trotzdem durch Sebastian + Daniel plakatiert am 04.08.2013!
04.08.2013
16 Moosach Verwaltungsgemeinschaft Glonn, siehe http://www.glonn.de/gemeinden/glonn.htm gemeindeeigene Plakattafeln, 4 Wochen, keine eigenen Ständer erlaubt 0 4
17 Oberpframmern Verwaltungsgemeinschaft Glonn, siehe http://www.glonn.de/gemeinden/glonn.htm *zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Gemeinde Oberpframmern, für die anstehenden Wahlen, zwei Plakatwände zur Anbringung von Werbeplakaten von demokratischen Parteien, zur Verfügung stellen wird. Die Plakatwände werden 4 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin aufgestellt und befinden sich zum Einen in der Ortsmitte (beim Bushäuschen) und zum Anderen am Parkplatz auf dem EDEKA-Gelände an der Münchener Straße. An die Plakatwände können Plakate in angemessener Anzahl in DIN A 1 Format angebracht werden.
  • Das Anbringung von Anschlagtafeln bzw. Aufstellern wird während dieser Zeit geduldet. Wir bitten Sie aber, hier die Vorgaben laut beigefügtem Auszug aus unserer Werbeanlagensatzung zu beachten.
0 4
18 Pliening *keine Verordnung, abgelehnt worden am 31.08.2012, siehe http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/plakate-duerfen-geklebt-werden-bisher-116832.html
  • Plakatwände bzw. Anschlagtafeln stehen in der Gemeinde Pliening nicht zur Verfügung.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Plakatständer nicht verkehrsbehindernd und sichteinschränkend aufgestellt werden. Eine Werbung außerhalb der Ortsdurchfahrten ist nicht zulässig.
  • Im Übrigen können Sie die Aufstellorte unter Beachtung der als Anlage beigefügten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern selbst wählen. Zur Gemeinde Pliening gehören die Ortsteile Landsham, Gelting und Ottersberg. Mit der Plakatwerbung kann in analoger Anwendung zur Lautsprecherwerbung (siehe Nr.1 der Bekanntmachung) begonnen werden.
  • Eine Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Pliening wurde nicht erlassen.
19 Poing
  • Keine Anmeldung
  • Staßenverkehrsordnung berücksichtigen
  • Wahlzulassung vorhanden
  • Befestigung von Plakaten an der Straßenbeleuchtung. Hierzu ist die Genehmigung von E.ON erforderlich.
  • 1 Woche nach der Wahl entfernen
http://www.poing.de/fileadmin/content/pdf/Satzungen/Plakatierungsrichtlinie_der_Gemeinde_Poing.pdf
20 Steinhöring keine Verordnung laut http://www.gemeinde-steinhoering.de/ 20 20 31.07.2013
21 Vaterstetten
  1. Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen ist strengstens untersagt.
  2. Die Sichtdreiecke im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sind dringend freizuhalten.
  3. Eine fortlaufende Plakatierung z.B. in einem Straßenzug ist aus verkehrsrechtlicher Sicht als bedenklich einzustufen und somit nicht erlaubt.
  4. Verboten ist das Aufstellen von Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften.
  5. Die Größe der Plakate darf nach Bauordnungsrecht, 1 qm nicht überschreiten.
  6. Die Plakate sind spätestens zwei Tage nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen.
  7. Keine Anmeldung
22 Zorneding |http://www.zorneding.de/ortsrecht/Plakatierungsverordnung.pdf Gemeinde Tel. 0 81 06/3 84-0. 14 Plakate beim Bauhof abgeben, Am Sportpark 5, Tel. 08106-384-60. keine eigenen Plakatwände erlaubt! 0 14 31.07.2013