Vorlage:AG Waffenrecht/leere Seite
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Titel
Die Lagerung von Waffen ist in allen Foren im Netz, die ich gelesen habe, ein großes Problem. Das derzeitige Waffenrecht schreibt dazu klare Regeln vor, die kaum wer kennt. Wenn hierzu eine Frage in einem Forum gestellt wird, ist da meist großes Schweigen. Ich bin da für eine deutliche Aufklärung an der Meldebehörde, mit Merkblatt und Unterschrift des Antragstellers. Zudem sollte der Safe oder der Waffenraum, wenigstens einmal von einer zertifizierten Person angeschaut werden. Je nach Größe einer Waffensammlung sind die Anforderungen an der Lagerstelle auch unterschiedlich und setzen bauliche Veränderungen voraus. Bei einer mindest. einmaligen Überprüfung der Sicherheit des Raumes, sehe ich eigentlich nicht das große Problem. Wenn ich einen Bauantrag stelle, oder mit meinem Auto zum TÜV fahre, sehe ich auch keinen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Also nochmal. ich spreche hier von einer Bauabnahme der Sicherheitsstandards. Wer sich mit dem Thema schon mal abgeben musste, weiß daß das doch mehr die Aufgabe eines Bau Ing. ist. Was mir auch noch fehlt ist: -Wer darf eine Waffenbesitskarte beantragen -Schwarzpulverschein bzw. Wiederladerschein -Kriegswaffenkontrollgesetz (gerade für Sammler) -Transport der Waffen -Kinder und Jugendliche
Subtitel 1
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Sub-Subtitel 1
Lagerstellen:
Die Tresore haben alle eine von Hersteller angegebene Schutzklasse. Diese sollte den Behörden ausreichen, da an deren Schutzwirkung sich nichts ändern wird.
Ein Tresor steht auch oft in der Wohnung und ist nicht nur mit Waffen oder Munition befüllt. Es geht wohl keinen Waffenkontrolleur etwas an was sich sonst noch in diesem Tresor befindet. Wenn man eine WBK beantragt, dann muß man ein passendes Behältniss vorweissen können. Dies kann man mit Bildern und dem Kaufvertrag sehr gut machen. Somit hat die Behörde den genauen Typ, die Schutzklasse und durch die WBK die genaue Anzahl der Waffen die sich darin befindet. Ein persönlicher Besuch zeigt hier doch nur das Misstrauen der Behörde, die einem zuvor die Zuverlässigkeit durch die WBK ja schon bestätigt hat.
Wie meine Wohnung aussieht, mein Schlafzimmer oder mein Wohnzimmer, alles Räume die zur intimsphäre meiner Familie gehören, geht keinen etwas an. Schon gar nicht einen 400€ Jobber der womöglich abends in der Kneipe offen über seine Kontrollen berichtet. Auch geht es niemanden etwas an was ich sonst noch in meinem Tresor lagere (zB Schmuk, Edelmetalle, pers. Dokumente)
Wenn die Behörde jemanden dazu zwingt einen Kaufvertrag und Bilder seines Tresors vorzulegen ist das Kontrolle genug.
Sub-Subtitel 2
WBK oder Waffenbesitzkarte
darf jeder in Deutschland beantragen der ein Bedürfniss nachweisen kann eine Waffe besitzen zu müssen. Dazu zählen Sportschützen zur Ausübung ihrer Sportart genau so wie Jäger zur Ausübung der Jagd oder Waffensammler. Diese WBK erlaubt zwar den Besitz, aber nicht das führen einer Waffe. Sportschützen dürfen Ihre Waffe zB nur zuhause und auf dem Schiesstand auspacken. Neben der WBK gibt es auch einen
Waffenschein
dieser erlaubt dem Besitzer die Waffe in der Öffentlichkeit scharf geladen zu führen. Viele Politiker haben so ein Privileg unter anderem Claudia Roth, Michel Friedman oder andere Wirtschaftsgrößen. Einem Normalbürger wird ein Waffenschein in der Regel nie zugesprochen.
Schwarzpulver oder Wiederladerschein
darf beantragen wer einen Kurs besucht, eine Prüfung (damals WKD) bestanden und ein Bedürfniss hat, zB hat ein Schwarzpulferschütze ein Bedürfniss Schwarzpulver zu erwerben da seine Waffe sonst nur eine ab 18 jährige Deko wäre. Wiederlader sind alle die Ihre Munition selbst herstellen (nicht gewerblich) dazu zählen Sportschützen und Jäger. Die Lagerung ist Pulver und Lagerortabhängig und beträgt:
Unbewohnter Raum in einem bewohntem Haus 1kg Schwarzpulver oder 3Kg Nitrocellulosepulver
Unbewohntes Nebengebäude 3kg SP oder 5kg NC
Die Gefährdung dieser Stoffe ist aber weit geringer als das was man mit handelsüblichen Chemikalien machen kann.
Sub-Subtitel 3
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Subtitel 2
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