Umweltprogramm
| Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von ErneuerbareEnergie Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen. |
Inhaltsverzeichnis
Umweltprogramm der Piratenpartei
Hier entsteht aktuell ein Änderungsvorschlag für das Parteiprogramm der Piratenpartei zum Thema Umwelt.
Ziel soll es sein eine Gemeinsame Linie beim Thema Umwelt zu finden um damit Politik zum Nutzen der Wähler zu betreiben.
Status Quo
Die EU hat im März 2007 beschlossen bis 2020 eine Erhöung des Anteils der Erneuerbaren Energien bis auf 20% des Gesamtverbrauchs zu erreichen.
Daran ist auch die BRD gebunden. Die Richtlinie die die Werte für die einzelnen Mitgliedsstaaten vorgibt durchläuft gerade das Gesetzgebungsverfahren und wird in kürze verabschiedet.
Frage
Was will die PP?
- Mehr?
- Genausoviel?
- Wenger?
Vorschlag
Das Umwelt Programm der Piraten setzt auf Nachhaltigkeit und einen Ausstieg von Limitierten Energien zu Erneuerbaren Energien. Wir wollen so Arbeitsplätze schaffen und mittel-langfristig unsere Energiekosten auf ein optimales Minimum reduzieren.
Erneuerbare Energien
Die Piratenpartei setzt sich für eine zügige Umsetzung von der Nutzbarmachung Erneuerbaren Energien ein und die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur.
Weiterführende Informationen Wikipedia Artikel Erneuerbare Energien Allgemein [1]
Konkrete Ziele des Umwelt Programmes der Piraten
DESERTEC
Die Trans-Mediterranean Renewable Energy Cooperation (TREC) ist eine Initiative, die sich für die Übertragung von in Wüstenregionen erzeugtem Solar- und Windstrom nach Europa einsetzt. Auch als DESERTEC oder EU-MENA bekannt.
Weiterführende Informationen Homepage von DESERTEC [2] Wikipedia Artikel [3]
Klimafarming
Durch die Bindung von Co2 mit Pyrolyse zur Biokohle. Die Biokohle ist ein Dünger mit einem Potenzial Landwirtschaftliche Ertragssteiergungen bis 900% zu leisten. Gleichzeitig schaffen wir so eine positive Klimabilanz.
Wikipedia Erläuterung zur positiven Klimabilanz:
Biologische Reststoffe wie Grünschnitt, Trester oder Mist werden momentan entweder kompostiert oder verrotten ungenutzt. Beim Kompostieren und Verrotten vergast jedoch die Biomasse zu 90% respektive 99% als CO2 und Methan. Bei der technisch relativ einfach konstruierbaren und somit auch dezentral einsetzbaren Pyrolyse verschwelt die Biomasse zu 40% reiner Biokohle und bei der Verbrennung des restlichen Synthesegases entstehen nur relativ geringe Mengen CO2 und keinerlei Methan oder gar Lachgas. Arbeitet man die Biokohle in den Erdboden ein, entzieht man der Atmosphäre dauerhaft Kohlenstoff, der somit nicht mehr zur Klimaerwärmung beitragen kann. Da zudem die Energie des Synthesegases zur Elektrizitätsgewinnung eingesetzt werden kann und somit fossile Brennstoffe ersetzt, ist die Klimabilanz bei der Pyrolyse von biologischen Reststoffen im Vergleich zu deren bloßer Verrottung nahezu 95% klimapositiv. Die Pyrolyse kann zudem höchst effizient in der Reststoffverwertung eingesetzt werden. So lassen sich sowohl Klärschlämme zu Biokohle und Energie pyrolysieren, als auch Reststoffe von Biogasanlagen, Pressreste aus der Sonnenblumen-, Raps- oder Olivenöl Herstellung, Gärreste aus der Bioethanolherstellung. Selbst in Ergänzung von Müllverbrennungsanlagen ist der Pyrolyseeinsatz möglich. Auch wenn die Biokohlen aus Klärschlammen oder aus der Abfallentsorgung nicht für die Verbesserung landwirtschaftlicher Böden eingesetzt werden können, so ließe sich die Biokohle gleichwohl in alten Bergwerken dauerhaft lagern, wo sie Karbonsenken bilden."
Weiterführende Informationen Wikipedia Artikel [4] 5000 Jahre alte Technik Terra Preta [5] 10 Minuten youTube Film über Terra Preta [6]
Vollständige Modernisierung des Eneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Die Piratenpartei tritt vor dem Hintergrund der völkerrechtlich eingegangenen Klimaschutzziele der Bundesrepublik für eine grundlegende und umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und den damit direkt in Verbindung stehenden Gesetzen wie dem Baugesetzbuch und ihrer Durchführungsverordnungen ein.
Durch die ideologisch geprägten Grabenkämpfe der im Bundestag vertretenen Parteien, ist das weltweit durch seine Innovation vielbeachtete und übernommene EEG im Laufe der Zeit zu einem Technologieverhinderungsgesetz verkommen. Andere Länder haben es im Gegensatz zu Deutschland verstanden Schwachstellen in diesem Gesetz zu beseitigen und entsprechend für sich anzupassen, so dass die Bundesrepublik ihre Rolle als Vorreiter längst verloren hat und auch neue Arbeitsplätze in diesen Technologien andernorts entstehen bzw. abzuwandern drohen. Ziel muss es sein bereits marktfähige, kostengünstige neue Technologien in das Gesamtkonzept zu integrieren und nicht sie durch Ausgrenzung zu verhindern.
Unterstützung von Kleinwindanlagen und Kleinwasserkraftwerken
Die Piratenpartei unterstützt im Mix der Erneuerbaren Energien u.a. auch das Bemühen von Branchenverbänden und Betreibern von Kleinwindanlagen und -wasserkraftanlagen stärker in der Vergütung durch das EEG eine angemessene Berücksichtigung zu finden. Die Piratenpartei stimmt mit der offiziellen Stellungnahme des Bundesverbands Windenergie e.V. an den Deutschen Bundestag zum EEG 2009 in der Forderung überein, dass Kleinwindkraftanlagen bis 10 KW-Nennleistung einer eigenen Vergütungsklasse im EEG bedürfen, da sie wie Photovoltaik, Solarthermie und anderen zu einer der verfügbaren Technologien zählen, die durch den Bürger im Rahmen der dezentralen Energieversorgung bereits heute flächendeckend eingesetzt werden können,
Da die Wirtschaftlichkeit von Kleinwindanlagen sogar günstiger als die der besonders stark geförderten Photovoltaikanlagen eingestuft werden kann, ist es absolut unverständlich, warum diese Technologien nicht längstens in einer der Novellierungen zum EEG eine Berücksichtigung erfahren haben.
Die Piratenpartei sieht hierin ein Indiz, dass die im Bundestag vertretenen Parteien nicht wirklich an der vollumfassenden Umsetzung der durch die Bundesrepublik eingegangenen Klimaziele arbeiten, sondern vielmehr eine ideologisch gefärbte Klientelpolitik betreiben. Diese Klientelpolitik ist vor dem Hintergrund der möglichen weltweiten Gefahren eines Klimawandels mindestens als fahrlässig gegenüber dem deutschen Volk als Souverän und den übrigen Völkern einzustufen.
Darüber hinaus wird in diesem Punkt deutlich, dass die Bundesrepublik die Entwicklung auf Teilgebieten der Erneuerbaren Energien zu Verschlafen droht. Während Deutschland gerade auf dem Gebiet der Kleinwindanlagen in den 80er Jahren durch Forschungsprojekte von MBB und anderen Unternehmen eine weltweite Technologieführung inne hatte, verlor man diese sukzessiv nach der Einführung von dem EEG-ähnlichen Gesetzen u.a an Großbritannien, Australien und sogar an die USA, die ansonsten nicht für ihre besonders fortschrittliche Klimapolitik bekannt sind. Heute müssen deutsche Energiekonzerne wie Eon das Know-How in Großbritannien einkaufen, wenn sie an der Entwicklung teilhaben wollen. Dabei ist das Interesse an derartigen Anlagen in Deutschland sehr groß und würde bei besserer Vergütung nach dem EEG zu einer entsprechenden Nachfrage auch hierzulande führen, was mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich einhergehen würde.
Stärkere Anpassung an die Bedürfnisse des Bürgers und damit stärkere Einbindung der privaten Haushalte in die Investitionen für Erneuerbare Energien
Eine Novellierung des EEG und der damit in Verbindung stehenden Gesetze muss insgesamt verstärkt den Bedürfnissen der Bürger beim Aufbau dezentraler erneuerbarer Energieerzeugungsformen gerecht werden, indem stärker als bisher eine Unterscheidung der Vergütung nach großtechnischer und privater Erzeugung vorgenommen wird.
Private Haushalte haben im Vergleich zu großtechnischen Anlagen der Energiekonzerne naturgemäß durch die Größenordnungen der Anlagen ein wesentlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis für ihre Investitionen. Gleichzeitig sind großtechnische Anlagen nicht alleine im Stande die benötigten Energiemengen aus erneuerbaren Energien bereitzustellen, die zum Erreichen der Klimaschutzziele und zur Verminderung der Energieabhängigkeit notwendig sind. Nach Auffassung der Piratenpartei müssen demzufolge auch die privaten Haushalte wieder stärker in die Entwicklung eingebunden werden. Das EEG ist nicht ausschließlich ein Finanzierungsgesetz für Großprojekte, Dazu ist den besonderen Bedürfnisse der privaten Haushalte ähnlich der EEG-Regelung zur Photovoltaik auch in anderen Technologien stärker Rechnung zu tragen, um zusätzliche Wachstumsimpulse auszulösen. Die immer stärker werdende Konzentration des EEG auf Großanlagen ist aufzubrechen, Die Piratenpartei sieht die Gefahr, dass Lobbygruppen der Industrie das EEG für sich derart vereinnahmen, dass die im Bundestag vertretenen Parteien vergessen, dass eine derart einschneidender Wandel in der Energieversorgung der Bundesrepublik auch von der Bevölkerung maßgeblich mitgetragen werden muss und somit ein Wandel auch aus der Mitte der Gesellschaft heraus erfolgen muss.
Die Piratenpartei sieht dazu auch in anderen EEG-Technologien Nennwertgrenzen vor, bis zu denen eine höhere Vergütung im Vergleich zu Großanlagen vorgeschrieben werden sollen.
Darüber hinaus sind nach Meinung der Piratenpartei auch die gesetzlichen Voraussetzungen der baulichen Rahmengesetzgebung gegenüber Privatpersonen dergestalt zu erleichtern, dass entsprechende Baumaßnahmen im Rahmen von zu errichtenden EEG-Anlagen nicht zu einem heute üblichen Genehmigungsmarathon entartet, der mit entsprechenden zusätzlichen Kosten verbunden ist und die kleine Anlagen mit entsprechend längerer Laufzeit erst wieder amortisieren müssen.
Es ist nicht einzusehen, warum in den Bundesländern 10 Meter hohe Mobilfunksendeanlagen von Telekommunikationsunternehmen ohne jede Genehmigungspflicht errichtet werden können, während zum Teil EEG-Anlagen von Privatpersonen nur mit entsprechend aufwendiger Baugenehmigung errichtet werden können. Auch hier scheint das Maß der im Bundestag etablierten Parteien vollständig aus dem Lot geraten zu sein. Die Piratenpartei fragt sich ernsthaft, ob der Bundesregierung unter der Führung der Kanzlerin überhaupt weiß, was sie eigentlich will und wie sie dort hin zu gelangen gedenkt? Die Piratenpartei sieht es für unerlässlich an, auch derart wichtige in Bezug zum EEG stehende Gesetze anzupassen oder auf deren Harmonisierung über den Bundesrat hinzuwirken.
Abschaffung der Vergütungsdegression
Im Rahmen der Erneuerbaren Energien sieht das EEG eine jährliche Vergütungsdegression für Neuanlagen vor, durch die Anlagen umso weniger als jährliche Vergütung erhalten je später sie errichtet werden. Die Piratenpartei steht der Goldgräber-Philosophie des "Wer zuerst kommt, kann sich die Taschen besonders vollstecken." nicht nur kritisch gegenüber, sondern sieht in der Überzeugung das Anlagen durch Effizienzsteigerung stetig billiger werden müssten, ein Indiz für den Realitätsverlust der verantwortlichen Parteien.
Die Rohstoffkostenexplosion an den Warenbörsen bspw. für Stahl und Kupfer der vergangenen Jahre und die damit einhergehende Kosten- und Preissteigerung der Anlagenbauer haben deutlich gemacht, dass dies eine utopische Wunschvorstellung von Politikern im Bundestag ist, die mit der Realitäten an den Märkten nicht übereinstimmt. Darüber hinaus sind neue Innovationen das Ergebnis entsprechend aufwendiger Forschung und Entwicklung. Das EEG schreibt somit de facto einen Technologiestillstand vor, da entsprechend teurere, weil fortschrittlichere Anlagen ab einem gewissen Punkt so unrentabel wären, dass nur noch Anlagen mit Alttechnologie gebaut würden.
Da die Piratenpartei eine kosteneffizienten Umbau der Energieerzeugung hin zu Erneuerbaren Energien befürwortet, der die hierfür nötigen Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich hält, soll nach dem Willen der Piratenpartei die Bundesnetzagentur jährlich für die unterschiedlichen Technologien angemessene Vergütungssätze für Neuanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien festsetzen, die sich an der Rohstoffkostenentwicklung, der tatsächlichen Technologieeffizienzentwicklung und den Zahlen der Neuinstallationen der letzten drei Jahre orientiert. EEG-Anlagen, die in diesem Jahr errichtet werden, sollen zum Zweck der Investitionssicherheit eine Vergütung nach dem jeweiligen Jahresvergütungssatzes für die Dauer von 20 Jahren erhalten. Durch die Bemessung unter anderem anhand der Zahl der Neuinstallationen der vergangenen drei Jahre wird darüber hinaus eine Steuerungsmöglichkeit für einen Soll-Ist-Vergleich im Kontext mit den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik etabliert. So kann die Bundesnetzagentur die Attraktivität durch höhere Vergütungssätze erhöhen, wenn diese Ziele verpasst werden könnten und ebenso vermindern, wenn die Nachfrage durch zu hohe Vergütungssätze überhitzt und damit die Kosten für die Allgemeinheit unnötig hoch erscheinen.
Hierdurch wird auch auch ein dauerhafter Anreiz für ein Repowering von Altanlagen geschaffen, welche durch die Vergütungsdegression des bestehenden EEG mit zunehmenden Zeitverlauf ebenso unattraktiver werden.