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- Archiv:2010/Antragsfabrik/3. Antrag zum Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung + (Ich beantrage, der Bundesparteitag möge be … Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,</br></br>1. den § 1 Abs 1 Satz 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zufassen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Erweiterungen oder Abänderungen durch andere Gliederungen sind nicht zulässig, sofern sie nicht die Anzahl der Richter und Ersatzrichter eines Schiedsgerichtes nach Maßgabe dieser Schiedsgerichtsordnung betreffen.</br></div></br></br>2. den § 2 Abs 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zu fassen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br></br>(3) Aufgrund einer Satzungsbestimmung der Gliederung oder auf vorhergehenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann das Gericht auch aus drei Piraten bestehen und mit einem Ersatzrichter ergänzt werden. Vor dem 1x. Mai 2010 ''(Inkrafttreten der Satzungsänderung)'', bei Einhaltung des satzungsgemäßen Wahlverfahrens, gewählte Schiedsgerichte gelten als ordnungsgemäß konstituiert.</br> </div>hiedsgerichte gelten als ordnungsgemäß konstituiert. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/3. Antrag zum Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung (SGO) + (Ich beantrage, der Bundesparteitag möge be … Ich beantrage, der Bundesparteitag möge beschließen,</br></br>1. den § 1 Abs 1 Satz 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zufassen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Erweiterungen oder Abänderungen durch andere Gliederungen sind nicht zulässig, sofern sie nicht die Anzahl der Richter und Ersatzrichter eines Schiedsgerichtes nach Maßgabe dieser Schiedsgerichtsordnung betreffen.</br></div></br></br>2. den § 2 Abs 3 Schiedsgerichtsordnung, wie folgt, neu zu fassen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br></br>(3) Aufgrund einer Satzungsbestimmung der Gliederung oder auf vorhergehenden Beschluss der Mitgliederversammlung kann das Gericht auch aus drei Piraten bestehen und mit einem Ersatzrichter ergänzt werden. Vor dem 1x. Mai 2010 ''(Inkrafttreten der Satzungsänderung)'', bei Einhaltung des satzungsgemäßen Wahlverfahrens, gewählte Schiedsgerichte gelten als ordnungsgemäß konstituiert.</br> </div>hiedsgerichte gelten als ordnungsgemäß konstituiert. </div>)