Suche mittels Attribut
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- Archiv:2010/Antragsfabrik/Ruhen der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung der Beiträge + (Ich beantrage, §3 Abs. 2 der Finanzordnung … Ich beantrage, §3 Abs. 2 der Finanzordnung (Abschnitt B) wie folgt zu ändern:</br></br>'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung. Das Mitglied verliert dadurch sein Stimmrecht auf Versammlungen aller Gliederungen.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Befindet sich ein Mitglied trotz Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung weiterhin im Verzug, dann ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags. Das Mitglied verliert dadurch sein aktives und passives Wahlrecht auf Versammlungen aller Gliederungen.</div></br></br>Ich beantrage ferner, Abschnitt A/§4 Abs. 4 zu streichen.</br></br>'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div>n nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div>)