Suche mittels Attribut

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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Antragstext“ mit dem Wert „Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) nach dem Wort Verschmelzung <b>der Bundespartei</b> einzufügen. <b>alter Text</b> <span style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. (4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. </span> <b>neuer Text</b> <span style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. (4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. </span>“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 2 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

    • Archiv:2010/Antragsfabrik/Klarstellung zur Auflösung der Bundespartei  + (Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) nEs wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) nach dem Wort Verschmelzung <b>der Bundespartei</b> einzufügen.</br></br><b>alter Text</b></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.</br></br>(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></div></br></br></br><b>neuer Text</b></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.</br></br>(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br></div>mmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. </div>)