Suche mittels Attribut
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- Archiv:2010/Antragsfabrik/Klarstellung zur Auflösung der Bundespartei + (Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) n … Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) nach dem Wort Verschmelzung <b>der Bundespartei</b> einzufügen.</br></br><b>alter Text</b></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.</br></br>(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></div></br></br></br><b>neuer Text</b></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.</br></br>(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br></div>mmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. </div>)