Suche mittels Attribut

Wechseln zu: Navigation, Suche

Diese Seite stellt eine einfache Suchoberfläche zum Finden von Objekten bereit, die ein Attribut mit einem bestimmten Datenwert enthalten. Andere verfügbare Suchoberflächen sind die Attributsuche sowie der Abfragengenerator.

Suche mittels Attribut

Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Antragsbegründung“ mit dem Wert „Bewährte Beschlüsse eines KPT sollten in die Satzung aufgenommen werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Der Beschluss des KPT2012.1 hat sich insoweit bewährt, als dass innerhalb von nicht einmal 2 Jahren bereits Rückstellungen von ca. 1300€ getätigt wurden, ohne dass andere Ausgaben verhindert wurden. Mit Aufnahme in die Satzung wird eine vernünftige Grundlage zur Finanzierung der Kommunalwahlausgaben geschaffen. Aufgrund steigender Ausschüttungen aus der Parteienfinanzierung (durch Bundestagswahl 2013) und dem längeren Zeitraum zwischen den Kommunalwahlen erscheinen 1/5 der ungebundenen Einnahmen ausreichend.<br /> Die Aufhebung des derzeitigen Beschlusses zum 1.1.2014 bewirkt eine sofortige Zweckbindung der Mittel für die Kommunalwahl 2014. Weitere ungebundene Einnahmen werden dann bereits anteilmäßig für die Kommunalwahlen 2019 zurückgestellt. Dies ist sinnvoll, da Einnahmen kurz vor der Wahl sonst unnötig zweckgebunden würden, weil eine Ausgabe bis zum Wahltermin nicht möglich war. Selbstverständlich können im Haushaltsplan 2014 noch weitere Mittel für die anstehende Kommunalwahl zweckgebunden werden.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 2 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

Zeige (vorherige 50 | nächste 50) (20 | 50 | 100 | 250 | 500)


    

Liste der Ergebnisse

    • NRW:Bonn/Kreisverband/KPT2013.4/Anträge/2013-11-24.01  + (Bewährte Beschlüsse eines KPT sollten in dBewährte Beschlüsse eines KPT sollten in die Satzung aufgenommen werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Der Beschluss des KPT2012.1 hat sich insoweit bewährt, als dass innerhalb von nicht einmal 2 Jahren bereits Rückstellungen von ca. 1300€ getätigt wurden, ohne dass andere Ausgaben verhindert wurden. Mit Aufnahme in die Satzung wird eine vernünftige Grundlage zur Finanzierung der Kommunalwahlausgaben geschaffen. Aufgrund steigender Ausschüttungen aus der Parteienfinanzierung (durch Bundestagswahl 2013) und dem längeren Zeitraum zwischen den Kommunalwahlen erscheinen 1/5 der ungebundenen Einnahmen ausreichend.<br /></br>Die Aufhebung des derzeitigen Beschlusses zum 1.1.2014 bewirkt eine sofortige Zweckbindung der Mittel für die Kommunalwahl 2014. Weitere ungebundene Einnahmen werden dann bereits anteilmäßig für die Kommunalwahlen 2019 zurückgestellt. Dies ist sinnvoll, da Einnahmen kurz vor der Wahl sonst unnötig zweckgebunden würden, weil eine Ausgabe bis zum Wahltermin nicht möglich war. Selbstverständlich können im Haushaltsplan 2014 noch weitere Mittel für die anstehende Kommunalwahl zweckgebunden werden.ie anstehende Kommunalwahl zweckgebunden werden.)