Suche mittels Attribut

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Suche mittels Attribut

Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Antragstext“ mit dem Wert „Der Landesvorstand möge beschließen, den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zu konsultieren und um eine Stellungnahme wegen möglicher Datenschutzprobleme durch den Einsatz von Liquid Feedback zur parteiinternen Meinungsfindung zu bitten. Die Stellungnahme soll klären, ob das aktuell implementierte System den nötigen Datenschutz-Standards, gerade im sensiblen Bereich der politischen Arbeit genügt. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Nutzungsbedingungen von LiquidFeedback - wie im Landesverband Berlin genutzt - rechtlichen Datenschutzstandards genügen. Möglicherweise könnte ein Verstoß gegen § 13 (4) TMG vorliegen, da das System es aktuell nicht erlaubt, dass die Daten von Nutzern (Parteimitgliedern) auf deren Wunsch gelöscht oder gesperrt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html). Außerdem soll um die Einschätzung gebeten werden, ob die Informationen, welches Parteimitglied bei welchen Abstimmungen, wie abgestimmt hat, "besondere" personenbezogene Daten über politische Meinungen sind, wie es das BDSG in §3 (9) definiert und ob diese in unserem Rahmen einen besonderen Schutz genießen müssen (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html). Ebenfalls die mangelnde Kontrollierbarkeit des Systems durch die Parteimitglieder soll geprüft werden, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz auch die Möglichkeit besitzt, Datensicherheitsfragen zu erörtern. Hintergrund: In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auch nach deren Beendigung inklusive der (ggf. pseudonymisierten) Abstimmungsergebnisse einsehbar, d.h. es ist sichtbar, welcher Nutzer wie abgestimmt hat. Diese Daten werden nach Ende der Abstimmung auch weiterhin genutzt und in die Berechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 4 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

    • RP:2010-05-30 - 34. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der Landesvorstand möge beschließen, den LDer Landesvorstand möge beschließen, den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zu konsultieren und um eine Stellungnahme wegen möglicher Datenschutzprobleme durch den Einsatz von Liquid Feedback zur parteiinternen Meinungsfindung zu bitten.</br></br>Die Stellungnahme soll klären, ob das aktuell implementierte System den nötigen Datenschutz-Standards, gerade im sensiblen Bereich der politischen Arbeit genügt. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Nutzungsbedingungen von LiquidFeedback - wie im Landesverband Berlin genutzt - rechtlichen Datenschutzstandards genügen. Möglicherweise könnte ein Verstoß gegen § 13 (4) TMG vorliegen, da das System es aktuell nicht erlaubt, dass die Daten von Nutzern (Parteimitgliedern) auf deren Wunsch gelöscht oder gesperrt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html).</br></br>Außerdem soll um die Einschätzung gebeten werden, ob die Informationen, welches Parteimitglied bei welchen Abstimmungen, wie abgestimmt hat, "besondere" personenbezogene Daten über politische Meinungen sind, wie es das BDSG in §3 (9) definiert und ob diese in unserem Rahmen einen besonderen Schutz genießen müssen (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html).</br></br>Ebenfalls die mangelnde Kontrollierbarkeit des Systems durch die Parteimitglieder soll geprüft werden, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz auch die Möglichkeit besitzt, Datensicherheitsfragen zu erörtern.</br></br>Hintergrund: In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auch nach deren Beendigung inklusive der (ggf. pseudonymisierten) Abstimmungsergebnisse einsehbar, d.h. es ist sichtbar, welcher Nutzer wie abgestimmt hat. Diese Daten werden nach Ende der Abstimmung auch weiterhin genutzt und in die Berechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.rechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.)
    • RP:2010-06-06 - 35. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der Landesvorstand möge beschließen, den LDer Landesvorstand möge beschließen, den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zu konsultieren und um eine Stellungnahme wegen möglicher Datenschutzprobleme durch den Einsatz von Liquid Feedback zur parteiinternen Meinungsfindung zu bitten.</br></br>Die Stellungnahme soll klären, ob das aktuell implementierte System den nötigen Datenschutz-Standards, gerade im sensiblen Bereich der politischen Arbeit genügt. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Nutzungsbedingungen von LiquidFeedback - wie im Landesverband Berlin genutzt - rechtlichen Datenschutzstandards genügen. Möglicherweise könnte ein Verstoß gegen § 13 (4) TMG vorliegen, da das System es aktuell nicht erlaubt, dass die Daten von Nutzern (Parteimitgliedern) auf deren Wunsch gelöscht oder gesperrt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html).</br></br>Außerdem soll um die Einschätzung gebeten werden, ob die Informationen, welches Parteimitglied bei welchen Abstimmungen, wie abgestimmt hat, "besondere" personenbezogene Daten über politische Meinungen sind, wie es das BDSG in §3 (9) definiert und ob diese in unserem Rahmen einen besonderen Schutz genießen müssen (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html).</br></br>Ebenfalls die mangelnde Kontrollierbarkeit des Systems durch die Parteimitglieder soll geprüft werden, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz auch die Möglichkeit besitzt, Datensicherheitsfragen zu erörtern.</br></br>Hintergrund: In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auch nach deren Beendigung inklusive der (ggf. pseudonymisierten) Abstimmungsergebnisse einsehbar, d.h. es ist sichtbar, welcher Nutzer wie abgestimmt hat. Diese Daten werden nach Ende der Abstimmung auch weiterhin genutzt und in die Berechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.rechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.)
    • RP:2010-05-30 - 34. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Aufgabenbereich: Koordination der Piraten-Aufgabenbereich: Koordination der Piraten-RLP Website und der zugehörigen E-Mail-Adressen mit der BundesIT, Planung und Koordinaton des Relaunches der RLP-Website und ggf. Evaluation von für den LV interessanten Systemen</br>* Philipp Krapp als technischer Koordinator</br>* Nils Klawitter als Stellvertreter</br>* Christoph Löhr (BundesIT), als beratendes BindegliedLöhr (BundesIT), als beratendes Bindeglied)
    • RP:2010-06-06 - 35. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Ich beantrage eine Regelung für die FinanIch beantrage eine Regelung für die Finanzierung von Werbemitteln zu diskutieren und spätestens auf der übernächsten LVOR-Sitzung zu beschließen.</br></br>Mit den aktuellen Regelungen erhält der LV zwischen 25 und 60% der fälligen Mitgliedsbeiträge, in Abhängigkeit ob die Mitglieder einer weiteren offiziellen Untergliederung angehören oder nicht.</br></br>Für Gruppierungen von Mitglieder, die keiner offiziellen Untergliederung angehören - Regionalgruppen - ist der LV alleine für die Bereitstellung von Material und Werbemitteln zuständig. </br></br>Offiziellen Untergliederungen - Kreisverbände - erhalten 35% der Mitgliedsbeiträge, woraus sich eine Verantwortung für die Bereitstellung von Materialien ergibt. Durch die Aufteilung der Gelder ist keine der beiden Ebenen für sich alleine in der Lage Bestellungen in einem sinnvollen Maßstab durchzuführen.</br></br>Daher soll nun eine generelle Regelung für eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet gefunden werden.</br></br>Mögliche Alternativen sind (keine abschließende Aufzählung):</br>1. Jeder ist alleine für sich selbst verantwortlich:</br>Jede Ebene trägt die Kosten für ihre Werbemittel zu 100% selbst, wobei eine gemeinsame Bestellung angestrebt werden sollte, um die Kosten zu reduzieren.</br></br>2. Unterstützung der Untergliederungen durch den LV:</br>Die Kreisverbände tragen die Kosten für Werbemittel überwiegend selbst, werden aber durch den LV in Höhe von X% unterstützt.</br></br>Eine Entscheidung muss unter Berücksichtung der aktuellen Finanzsituation des Landesverbandes getroffen werden.tion des Landesverbandes getroffen werden.)