| Antragstext
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Ich beantrage eine Regelung für die Finan … Ich beantrage eine Regelung für die Finanzierung von Werbemitteln zu diskutieren und spätestens auf der übernächsten LVOR-Sitzung zu beschließen.
Mit den aktuellen Regelungen erhält der LV zwischen 25 und 60% der fälligen Mitgliedsbeiträge, in Abhängigkeit ob die Mitglieder einer weiteren offiziellen Untergliederung angehören oder nicht.
Für Gruppierungen von Mitglieder, die keiner offiziellen Untergliederung angehören - Regionalgruppen - ist der LV alleine für die Bereitstellung von Material und Werbemitteln zuständig.
Offiziellen Untergliederungen - Kreisverbände - erhalten 35% der Mitgliedsbeiträge, woraus sich eine Verantwortung für die Bereitstellung von Materialien ergibt. Durch die Aufteilung der Gelder ist keine der beiden Ebenen für sich alleine in der Lage Bestellungen in einem sinnvollen Maßstab durchzuführen.
Daher soll nun eine generelle Regelung für eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet gefunden werden.
Mögliche Alternativen sind (keine abschließende Aufzählung):
1. Jeder ist alleine für sich selbst verantwortlich:
Jede Ebene trägt die Kosten für ihre Werbemittel zu 100% selbst, wobei eine gemeinsame Bestellung angestrebt werden sollte, um die Kosten zu reduzieren.
2. Unterstützung der Untergliederungen durch den LV:
Die Kreisverbände tragen die Kosten für Werbemittel überwiegend selbst, werden aber durch den LV in Höhe von X% unterstützt.
Eine Entscheidung muss unter Berücksichtung der aktuellen Finanzsituation des Landesverbandes getroffen werden.tion des Landesverbandes getroffen werden. +
, Ich beantrage für die Verwaltung und Verte … Ich beantrage für die Verwaltung und Verteilung zukünftiger Werbemittel ein System analog zu dem der bayrischen AG Werbemittel[1] einzurichten.
Grundsätzlicher Gedanke dabei ist, eine zentrale Stelle zu schaffen, welche für die Verwaltung und Verteilung der Werbemittel zuständig ist und dieser für diese Position geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Diese zentrale Stelle soll in Zukunft Lieferadresse, Lagerort und Verteiler von, über den LV beschafften Werbemitteln, sein.
Um diese Aufgabe strukturiert effizient durchführen zu können, bietet sich mitunter die Einrichtung eines einfachen Online-Shops an, welcher nur den Untergliederungen des Landesverbandes, aber keinen Privatpersonen zugänglich ist. Jede Untergliederung - KV oder auch (unter Umständen eingeschränkt) RG würde dazu einen Account erhalten über den Sie die Werbemittel - je nach Finanzierungskonzept - zum Selbstkostenpreis zzgl Versand/Verpackung bestellen kann.
Durch die Nutzung eines Onlineshops wird ein einheitlicher Prozess etabliert, welcher auch Fragen der Bestandsverwaltung, Rechnungsstellung usw ordnet. Die Auswahl und Einrichtung eines entsprechendes Systems sollte in Zusammenarbeit mit den AGs Webseite und Technik geschehen.
Um die Arbeit der Umverpackung und speziell des Abzählend zu erleichtern sollte zusätzlich noch eine Zählwaage angeschafft werden.ch noch eine Zählwaage angeschafft werden. +
, Der Landesvorstand möge beschließen, den L … Der Landesvorstand möge beschließen, den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zu konsultieren und um eine Stellungnahme wegen möglicher Datenschutzprobleme durch den Einsatz von Liquid Feedback zur parteiinternen Meinungsfindung zu bitten.
Die Stellungnahme soll klären, ob das aktuell implementierte System den nötigen Datenschutz-Standards, gerade im sensiblen Bereich der politischen Arbeit genügt. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Nutzungsbedingungen von LiquidFeedback - wie im Landesverband Berlin genutzt - rechtlichen Datenschutzstandards genügen. Möglicherweise könnte ein Verstoß gegen § 13 (4) TMG vorliegen, da das System es aktuell nicht erlaubt, dass die Daten von Nutzern (Parteimitgliedern) auf deren Wunsch gelöscht oder gesperrt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html).
Außerdem soll um die Einschätzung gebeten werden, ob die Informationen, welches Parteimitglied bei welchen Abstimmungen, wie abgestimmt hat, "besondere" personenbezogene Daten über politische Meinungen sind, wie es das BDSG in §3 (9) definiert und ob diese in unserem Rahmen einen besonderen Schutz genießen müssen (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html).
Ebenfalls die mangelnde Kontrollierbarkeit des Systems durch die Parteimitglieder soll geprüft werden, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz auch die Möglichkeit besitzt, Datensicherheitsfragen zu erörtern.
Hintergrund: In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auch nach deren Beendigung inklusive der (ggf. pseudonymisierten) Abstimmungsergebnisse einsehbar, d.h. es ist sichtbar, welcher Nutzer wie abgestimmt hat. Diese Daten werden nach Ende der Abstimmung auch weiterhin genutzt und in die Berechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.rechnung von Gesamtergebnissen einbezogen. +
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| Begründung
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, In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auc … In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auch nach deren Beendigung inklusive der Abstimmungsergebnisse einsehbar, d.h. es ist auf lange Zeit festgehalten und sichtbar, welcher Nutzer wie abgestimmt hat. Diese Daten werden nach Ende der Abstimmung auch weiterhin genutzt und in die Berechnung von Gesamtergebnissen einbezogen. Ein solches System könnte extreme Einschüchterungseffekte zur Folge haben, so dass die freie Meinungsäußerung und die Meinungsvielfalt im Landesverband eingeschränkt werden könnte. Wer sich nicht mehr sicher sein kann, wer welche Informationen über ihn besitzt, der wird sein Verhalten vorsorglich anpassen, sodass der Einzelne in seiner freien Entfaltung der Persönlichkeit und in seiner politischen Partizipation im Landesverband gefährdet ist, aber auch insgesamt die demokratische Kultur im Landesverband Schaden nehmen könnte. Auch eine Rechtssicherheit ist aktuell nicht gegeben, da Verstöße gegen das geltende Datenschutzrecht von Mitgliedern vermutet werden.hutzrecht von Mitgliedern vermutet werden. +
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