| Antragsteller
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[[Benutzer:Entropy|Thomas]], [[Benutzer:Josef aus Bayern|Josef]] +
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| Antragstext
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Der Parteitag möge beschließen, §10 der S … Der Parteitag möge beschließen, §10 der Satzung durch folgenden Paragraphen zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph_.C2.A710_-_Bewerberaufstellung_f.C3.BCr_die_Wahlen_zu_Volksvertretungen">'''neuer''' Paragraph §10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Gliederungen des Landesverbandes Bayern.
(2) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlgesetze, der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen sowie den zulässigen ergänzenden Vorschriften in der Satzung und Wahlordnung. Davon abweichende Regeln sind nichtig.
(3) Die niedrigste Gliederung, deren Tätigkeitsgebiet einen Stimm- bzw. Wahlkreis vollständig umfasst, ist für dessen Bewerberaufstellung zuständig. Sie kann über- und untergeordnete Gliederungen mit der Aufstellung beauftragen. Für Landeslisten ist der Landesverband zuständig.
(4) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt in einer eigenständigen wahlrechtlichen Mitgliederversammlung (nachfolgend Aufstellungsversammlung) der laut Wahlgesetzen stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Stimm- oder Wahlkreises oder des Landes.
(5) Die Einladung für eine Aufstellungsversammlung erfolgt durch öffentliche Ankündigung des Gebietsverbandes und weist explizit auf die Bewerberaufstellung und Wahlen hin. Zusätzlich sollen die laut Wahlgesetzen stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Für den weiteren Inhalt und die Fristen der Einladung gelten die selben Regeln wie für die Einladungen zum Parteitag des Gebietsverbandes. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzen sich die Ladungsfristen auf fünf Tage.
(6) Der Bewerber für einen Stimm- oder Wahlkreis muss in geheimer Wahl mindestens eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. Die Liste für einen Wahlkreis oder das Land muss in geheimer Wahl von mindestens einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bestätigt werden. Das Wahlverfahren für die Bestimmung der Bewerber für Listenplätze darf vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichen. Das Nähere zum Wahlverfahren regelt die Wahlordnung des nächsten übergeordneten Gebietsverbands, der eine solche beschlossen hat, sofern die Aufstellungsversammlung keine abweichenden Bestimmungen beschließt.
<div style="clear:left;"></div></div>="clear:left;"></div></div> +
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| Begründung
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<div style="border:1px solid black; ba … <div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="alter_Paragraph_.C2.A710_-_Bewerberaufstellung_f.C3.BCr_die_Wahlen_zu_Volksvertretungen">'''alter''' Paragraph §10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
<div style="clear:left;"></div></div>
Der bisherige Paragraph §10 ist fehlerhaft (Aufstellungsversammlungen dürfen nicht in einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden) und mangelhaft (Landesliste, Wahlverfahren, Einladung etc, siehe §21 BWahlG). Durch diesen Antrag (auf Basis von [[BY:Bezirksparteitag_Oberbayern/Antragsfabrik_2012.1/Regeln_für_Nominierungsversammlungen|diesem]]) sollen alle wesentlichen Punkte geklärt, ergänzt und Fehler (auch in Untergliederungen) korrigiert werden.
Im Vergleich zum nicht konkurrierenden und ergänzenden Antrag
[[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/10_B_-_Wahlsystem_in_Aufstellungsversammlungen]] wird in diesem Antrag festgelegt:
* Der Parteitag beschließt eine '''Wahlordnung''' mit den wesentlichen Verfahrensgrundsätzen insbesondere für Listenaufstellungen. Diese gelten für Aufstellungsversammlungen, sofern diese nichts anderes in ihrer GO beschließen. '''Damit soll eine Diskussion über Wahlverfahren in der Aufstellungsversammlung möglichst vermieden werden und sich alle gut vorbereiten können'''. Untergliederungen können andere Wahlordnungen als Vorlage beschließen. Dieser Ansatz hat sich in anderen Landesverbänden bewährt.
* Es wird keine Blockwahl festgelegt. (Minderheiten werden dennoch bei Listenwahl geschützt.)
Der Antrag unterscheidet sich vom konkurrierenden Antrag [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Ladungsformalitäten_zu_aufstellungsversammlungen]] vor allem durch:
* Die Zuständigkeit für die Aufstellungsversammlung wird entsprechend dem '''Demokratieprinzip von unten nach oben geregelt'''.
* Jeder Gebietsverband kann auch einen über- oder untergeordneten Verband mit der Durchführung beauftragen.
* Der fehlerhafte §10 wird ersetzt.
Alle weiteren Bestimmungen befinden sich in den Wahlgesetzen, Wahlordnungen und sind ausführlich und verständlich in [[BY:Wahl2013/Formalia]] dokumentiert. in [[BY:Wahl2013/Formalia]] dokumentiert. +
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| Ergebnis
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offen +
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| Kurzbeschreibung
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Zuständigkeit, Einladung und Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen +
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| Nummer
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S04 +
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| Paragraph
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§10 +
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| Satzung
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Satzung des Landesverbands Bayern +
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| Titel
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Aufstellungsversammlungen +
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| Typ
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Satzungsänderungsantrag +
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| ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
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21 August 2012 09:45:05 +
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| Kategorien |
Satzungsänderungsantrag AF BY:Landesparteitag 2012.2 +
, Antragsfabrik BY:Landesparteitag 2012.2 +
, LPT2011Bot +
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Benutzer:Jamasi +
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19 Februar 2013 03:37:07 +
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falsch +
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