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Antragsfabrik/Dezentraler Parteitag
Antragsteller [[Benutzer:Wobble|Wobble]]  +
Antragstext §9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll m §9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll mit folgendem Text ersetzt werden: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> '''§ 9b - Der Bundesparteitag''' (1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene. (2) Der Bundesparteitag umfasst einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Er beginnt mit der Bundesparteikonferenz, die die Tages- und Wahlordnung des Bundesparteitages beschließt und endet mit der Bekanntgabe der Abstimm- und Wahlergebnisse. Die Tagesordnung muss mit §1 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' kompatibel sein. (3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen. (4) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes. (5) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. (6) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind. (7) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt. (8) Der Bundesparteitag wählt auf der Bundesparteikonferenz zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. (9) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes. (10) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Abstimmungen zur Satzung und Parteiprogramm ihre Stimme abgeben. (11) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Wahlen jeglicher Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen, ihre Stimme abgeben. (12) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Kandidaten-Wahlen für Volksvertretungen ihre Stimme abgeben. </div> Falls der Antrag [[Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag]] beschlossen wird, soll stattdessen die obige Änderung von §9b, Abschnitt A der Bundessatzung mit folgendermaßen geänderten Absätze (3) und (4) verabschieded werden: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens 6 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen. (4) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt: # Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig. # Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es. # Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit. # Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam. Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden. </div> Falls [[Antragsfabrik/Bewerbungsfrist für Kandidaten]] beschlossen wird, soll die Bewerbungsfristregelung an diesen Antrag angepasst werden, indem jeweils der Satz :''Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.'' durch :''Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf der Bundesparteikonferenz noch aufstellen lassen.'' ersetzt wird. Folgende ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' soll beschlossen werden: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> '''§ 1 - Kompatible Tagesordnungen zur dezentralen Stimmabgabe''' (1) Die Tagesordnung muss so gestaltet sein, dass über alle Anträge und Wahlen parallel abgestimmt werden kann. Insbesondere muss ein Antrag nicht erst ausgezählt worden sein um über einen anderen Antrag abstimmen zu können. (2) Konkurrierende Änträge können zu Abstimmungen gruppiert werden. '''§ 2 - Wahlen und Abstimmungen''' (1) Abstimmungen und Wahlen werden nach der Tagesordnung durchgeführt, die von der Bundesparteikonferenz beschlossen wurde. (2) Abstimmungen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Abstimmungen festgeschrieben. (3) Wahlen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Wahlen festgeschrieben. (4) Es gibt eine Abstimmung mit der man die Tagesordnung ablehnen kann. Wenn die Tagesordnung von 50% der Piraten abgelehnt wird, so wird der Parteitag wiederholt. Die Abstimmergebnisse werden als ungültig erklärt. (5) Jeder Landesverband ist für die korrekte Durchführung der Wahl/Abstimmung verantwortlich. Das beinhaltet: :(a) Es müssen Maßnahmen gegen Manipulation getroffen werden. Dies beinhaltet eine öffentliche Auszählung und durch Maßnahmen zur Vermeidung des unbefugten Hinzufügens von Stimmzetteln. :(b) Eine geheime Stimmabgabe muss gewährleistet sein. :(c) Kein Pirat darf seine Stimme doppelt abgeben können. :(d) Nur Piraten dürfen Stimmen abgeben. Dem Landesverband ist es freigestellt nur Piraten aus dem Landesverband zuzulassen. :(e) Jeder Pirat soll die Möglichkeit haben abzustimmen. (6) Der Landesverband darf die Durchführung an weitere Untergliederungen delegieren. '''§ 3 - Änderungen dieser Geschäftsordnung''' (1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Piraten auf einem Bundesparteitag geändert werden, wenn der Antrag zur Änderung mindestens 4 Wochen vorher eingereicht wurde. (2) Der Bundesvorstand hat alle Änträge zu dieser Geschäftsordnung mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen. </div>parteitag zu veröffentlichen. </div>  +
Begründung Zurzeit haben wir eine reine Mitgliederve Zurzeit haben wir eine reine Mitgliederversammlungen zu der vermutlich weniger als 10% der Piraten kommen. Die demokratische Beteiligung ist damit recht gering. Wenn sie höher wäre, würde es allerdings auch zu organisatorischen und finanziellen Problemen führen. Außerdem kann der Ort einer Versammlung zu einer Verzerrung eines Wahlergebnisses führen. Eine Alternative ist eine [http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html Vertreterversammlung]. Da diese aber von vielen abgelehnt wird, bleibt als einzige Möglichkeit ein dezentraler Parteitag. Dieser Antrag soll den Weg frei machen für einen [[Dezentraler Parteitag|dezentralen Parteitag]]. Da die Regelung wie ein solcher Parteitag auszusehen hat, nicht in die Satzung gehört, soll eine Geschäftsordnung beschlossen werden, die dies regelt. Dabei gibt es viele [[Dezentrale_Wahlurne/GOEntw%C3%BCrfe|Gestaltungsmöglichkeiten der Geschäftsordnung]]. Eine Möglichkeit ist die [[Dezentrale Wahlurne]] ähnlich wie bei Bundestagswahlen, welche auch geheime Abstimmungen (wie z.B. für Vorstandswahlen) erlaubt. Wegen Nachfragen nach einer konkreter ausgearbeiteten Version, ist eine Geschäftsordnung in dem Antrag enthalten, die eine Stimmabgabe über dezentrale Wahlurnen vorsieht. '''Realisierungsmöglichkeiten (siehe [[Dezentrale Wahlurne]], [[Dezentrale_Wahlurne/GOEntwürfe#Wahl.2FAbstimmung_per_Wahlurne|Abstimmung per Wahlurne]]):''' * Wer besetzt das Wahllokal? ** Wenn es eine Geschäftsstelle gibt, so kann die Geschäftsstelle als Wahllokal genutzt werden. Evtl. ist die Geschäftsstelle eh schon besetzt, aber es finden sich bestimmt Piraten, die sich als Wahlhelfer bereit erklären. ** Man könnte auch die Stammtische in Wahllokale umwandeln. Ist dann halt ein Wahllokal, was nur für 3h offen hat, aber es ist dann evtl. mehr in der Nähe. Außerdem lernt man dabei gleich Piraten aus der eigenen Gegend kennen. * Wer zählt die Stimmen aus? ** Es gibt kein Problem eine öffentliche Stimmenauszählung durchzuführen. Helfer lassen sich bestimmt auch finden. * Wie sorgt man dafür, dass nicht Manipuliert wird? ** Durch Versiegelung der Wahlurne kann man dafür sorgen, dass weder Stimmzettel entfernt werden, noch dass nach Schließung des Wahllokal Stimmzettel hinzugefügt werden (Versiegelung des Einwurfschlitzes). **: Falls eine Wahlurne mehrfach benutzt werden soll, so könnte man eine Masterwahlurne einrichten, in der die Wahlurnen unter 4-Augen-Prinzip entleert werden könne. Man muss also nicht vorzeitig die Stimmzettel auszählen. * Wer druckt die Stimmzettel? ** Die Stimmzettel könnten in einem Großauftrag vom Bund gedruckt werden. ** Jeder Pirat kann sich selber seinen Stimmzettel ausdrucken. * Wie sorgt man dafür, dass nicht doppelt abgestimmt wird? ** Man könnte eine Liste im Internet verwalten, wo die Wahlhelfer Piraten abhaken können und auch die stimmberechtigten Piraten sehen (evtl. nur anhand von Mitgliedsnummern). * Wie sorgt man dafür, dass nur Piraten abstimmen. ** Jeder Pirat sollte einen Mitgliedsausweis haben. Mit Mitgliedsausweis und Personalausweis ist jeder Pirat identifizierbar. **: Falls ein Pirat keinen Mitgliedsausweis hat, so könnte er den bei der Geschäftsstelle direkt ausgehändigt bekommen. '''Achtung Änderungen''' Dieser Antrag wurde mehrfach wesentlich geändert. Änderungen betrafen insbesondere folgende Punkte: * Zentrales Zusammentreffen ist am Anfang des BPT und nicht am Ende. * Entkopplung von Einreichungs- und Bewerbungsfristen. (für SÄA, PÄA und Kandidaten)ungsfristen. (für SÄA, PÄA und Kandidaten)  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Für künftige Parteitage soll man nicht anreisen müssen um abstimmen zu können.  +
Nummer TE054  +
Paragraph Abschnitt A: §9b,§12 +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Dezentraler Parteitag  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 24 März 2010 22:32:10  +
Hat unpassenden Wert fürDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Kollisionen  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Februar 2013 00:26:27  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
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