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Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Außerordentlicher Bundesparteitag
Antragsteller [[Benutzer:MichaelG|MichaelG]]  +
Antragstext Ich beantrage beim Abschnitt A § 9b Absat Ich beantrage beim Abschnitt A § 9b Absatz 2 folgende Worte zu streichen: "oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen" sowie die Worte "Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat." durch die Worte "Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens sechs Wochen vorher ein." zu ersetzen. Ich beantrage ferner, §9b Absatz 3 folgendermaßen zu ändern: '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt: #Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig. #Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es. #Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit. #Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam. Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.</div>zwei Wochen eingeladen werden.</div>  +
Begründung '''Abschnitt A § 9b Absatz 2 Alte Fassung '''Abschnitt A § 9b Absatz 2 Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss <s>oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen</s>. Der Vorstand lädt jedes Mitglied <s>per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat.</s> Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.</div> '''Abschnitt A § 9b Absatz 2 Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens sechs Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.</div> Bisher fehlt in der Satzung eine eindeutige Auflistung, wer alles einen außerordentlichen Bundesparteitag einberufen kann. Das führt unter anderem zu der absurden Situation, daß ein ao BuPT nach §9b Abs. 3 wegen Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstandes nur von 10% der Piraten nach $9b Abs. 2 einberufen werden kann. Der dort ebenfalls erwähnte Vorstandsbeschluß geht nicht, da der Bundesvorstand ja handlungsunfähig wäre. Außerdem muß es für den Vorstand eine Möglichkeit geben, einen außerordentlichen Bundesparteitag einzuberufen. Das geht mit der bisherigen Satzung nicht.Das geht mit der bisherigen Satzung nicht.  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Bisher gibt es keine Auflistung, wer alles einen Bundesparteitag einberufen kann  +
Nummer TE032  +
Paragraph Abschnitt A: §9b (2) und §9b (3) +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Zusammentritt eines außerordentlichen Bundesparteitages  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 25 Februar 2010 20:48:58  +
Hat unpassenden Wert fürDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Kollisionen  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Februar 2013 00:18:26  +
Ist eine neue SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. falsch  +
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