| Antragsteller
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[[Benutzer:DerJonas|Jonas M.]] +
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| Antragstext
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Es wird beantragt in §9a (10) den Text ", Generalsekretärs" zu streichen. +
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| Begründung
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Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im … Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Vorstand keinen festen Posten des Generalsekretärs mehr. Bei strenger Auslegung der Satzung ist der Vorstand ohne diesen Antrag sofort nachdem er gewählt wurde handlungsunfähig.
'''Alte Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden<s>, Generalsekretärs</s> oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
</div>
'''Neue Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
</div>ahl des gesamten Vorstandes.
</div> +
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| Ergebnis
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offen +
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| Kurzbeschreibung
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Seit dem BPT09 gibt es im Bundesvorstand keinen festen Generalsekretär mehr. Eine vergessene Erwähnung dieser Bezeichnung soll gestrichen werden. +
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| Nummer
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TE043 +
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| Paragraph
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Abschnitt A: §9a (10) +
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| Satzung
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[[Bundessatzung]] +
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| Titel
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Streichung des Generalsekretärs +
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| Typ
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Satzungsänderungsantrag +
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14 März 2010 02:57:18 +
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Kollisionen +
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Benutzer:Fixbot +
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21 Februar 2013 00:22:56 +
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falsch +
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