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Antragsfabrik/Streichung Generalsekretär
Antragsteller [[Benutzer:DerJonas|Jonas M.]]  +
Antragstext Es wird beantragt in §9a (10) den Text ", Generalsekretärs" zu streichen.  +
Begründung Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Vorstand keinen festen Posten des Generalsekretärs mehr. Bei strenger Auslegung der Satzung ist der Vorstand ohne diesen Antrag sofort nachdem er gewählt wurde handlungsunfähig. '''Alte Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden<s>, Generalsekretärs</s> oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div>ahl des gesamten Vorstandes. </div>  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Seit dem BPT09 gibt es im Bundesvorstand keinen festen Generalsekretär mehr. Eine vergessene Erwähnung dieser Bezeichnung soll gestrichen werden.  +
Nummer TE043  +
Paragraph Abschnitt A: §9a (10) +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Streichung des Generalsekretärs  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 14 März 2010 02:57:18  +
Hat unpassenden Wert fürDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Kollisionen  +
Letzter Bearbeiter istDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. Benutzer:Fixbot +
Zuletzt geändertDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 21 Februar 2013 00:22:56  +
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