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Antragsfabrik/Neue Mitgliedsbeitragsstruktur
Antragsteller [[Benutzer:Idee|Idee]]  +
Antragstext Ich beantrage in Abschnitt B: §2 den Absa Ich beantrage in Abschnitt B: §2 den Absatz (1) folgendermaßen neu zu fassen: "Den Mitgliedsbeitrag bestimmt das Mitglied innerhalb des folgenden Beitragsfensters selbst. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Macht das Mitglied bis zum 1. Oktober vor Fälligkeit gegenüber seinem zuständigen Schatzmeister - falls dieser fehlt, dem Vorstand - des für ihn zur Beitragserhebung niedrigst zuständigen Bundes-, Landes- oder Gebietsvorstandes keine Angabe über die Höhe, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.01.2011 in Kraft." Weiterhin beantrage ich in Abschnitt B: §2 im Absatz (2) den Text "mit 3 €" durch "mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags" zu ersetzen. Weiterhin beantrage ich in Abschnitt B: §2 im Absatz (2) den Satz "Die Regelung tritt zum 01.01.2011 in Kraft." anzuhängen.ritt zum 01.01.2011 in Kraft." anzuhängen.  +
Begründung [http://wiki.piratenpartei.de/2010-03-04_ [http://wiki.piratenpartei.de/2010-03-04_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge#Antrag_zum_Formular_bzgl._der_beschlossenen_Erm.C3.A4ssigungsregelung Siehe die Gedanken von Alu] (sinngemäß zitiert): #"...Die Aufzählung der Ermässigungstatbestände ist nicht vollständig (Student, Schüler, Erwerbslose).... # Es fehlen beispielsweise Gefängnisinsasse, Asylbewerber, illegaler Einwanderer, Unterhaltspflichtig bis zum Existenzminimum, Privatinsolvenzbetroffener. # Datenerhebung gegen das Motto der PIRATEN: Datenvermeidung/minderung. # Nachweise (auch wenn sie optional sind) halten wir für "undenkbar und nicht wünschenswert"." # Durch die Selbstbestimmung des Beitrages können Mitglieder auch die Politik der Partei bzw. des jeweiligen Vorstandes "bewerten". # Es gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, die Partei "unbürokratisch" zu unterstützen und den Jahresbeitrag den eigenen Finanzen anzugleichen. # Langfristige Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung. # Die Regelung soll erstmalig zusammen mit dem nächsten Fälligkeitsdatum in Kraft treten. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) <s>Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.</s><br><br> (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag <s>mit 3 €</s> pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) '''Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Geschäftsjahr und ist zum 1.1. eines jeden Geschäftsjahres fällig. Das Mitglied kann seinen Mitgliedsbeitrag innerhalb dieses Beitragsfensters selbst bestimmen. Kommt ein Mitglied im Laufe des Jahres hinzu, so vermerkt die Person die Höhe des Mitgliedsbeitrag auf dem Aufnahmeantrag. Piraten teilen ihrem zuständigen Schatzmeister die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags für die folgenden Geschäftsjahre schriftlich bis einschließlich zum 31. Oktober des laufenden Jahres mit. Bestimmt das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht selbst, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.'''<br><br> (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag '''mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags''' pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. '''Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.'''</div>tt zum 01.06.2010 in Kraft.'''</div>  +
Ergebnis offen  +
Kurzbeschreibung Anpassung des MBeitrags an die Wirklichkeit  +
Nummer TE038  +
Paragraph Abschnitt B: §2 (1) und §2 (2) +
Satzung [[Bundessatzung]]  +
Titel Mitgliedsbeitragsänderung  +
Typ Satzungsänderungsantrag +
ErstelltDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. 28 Februar 2010 17:43:32  +
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