| Begründung
|
Zuviele Daten, zuviel Verwaltungsaufwand … Zuviele Daten, zuviel Verwaltungsaufwand für Nachweise, Menschenwürde
*"für sich" = nicht für einen anderen; er stellt den Antrag für sich selbst.
*"zuständige Vorstand" = der Vorstand der zuständigen Gliederung, Landesvorstand, BV; nicht aber der Vorstand einer "parallelen" Gliederung oder eines anderen Landesverbandes
Geschäftsjahr wird in der Finanzordnung als Kalenderjahr definiert. Es ist mißverständlich den Beschluß für ein Kalenderjahr zu definieren, da der Schatzmeister innerhalb eines Kalenderjahres zwei unterschiedlich hohe Beiträge einziehen müsste.
'''Aktuelle Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) <s>Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person</s> einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, <s>oder</s> ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.</div>
'''Neue Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) '''Eine Person kann für sich beantragen, dass der für ihn zuständige Vorstand den Beschluss faßt,''' einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, ganz auf einen selbigen zu verzichten '''oder ihn zu stunden'''. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein '''Geschäftsjahr'''.</div>t für ein '''Geschäftsjahr'''.</div> +
|