| Antragstext
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Es wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a … Es wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a folgendermaßen neu zu fassen.
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Der Bundesvorstand besteht aus mindestens 9 Mitgliedern: Dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem Politikpiraten, dem Öffentlichkeitspiraten, sowie mindestens zwei Beisitzern.
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn:
*Der Vorsitzende und beide stellvertretenden Vorsitzenden zurückgetreten sind.
*Kein Vorstandsmitglied die direkte Verantwortung für die Finanzen trägt.
*Der Vorstand insgesamt aus weniger als 7 Mitgliedern besteht.
*Der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div>wahl des gesamten Vorstandes. </div> +
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| Begründung
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Die jetzige Zusammensetzung des Vorstande … Die jetzige Zusammensetzung des Vorstandes ist nicht optimal. Dadurch, dass per Satzung den Posten nicht zumindest ungefähre Aufgabenbereiche zugeordnet werden kann es zu "Besetzungslücken" schon bei der Wahl kommen, weil bei der Listenwahl der Beisitzer einfach keiner gewählt wurde, der die Aufgaben des Genseks übernommen möchte oder kann.
Dies möchte ich ändern. Gleichzeitig möchte ich den Vorstand vergrößern. Dieser Antrag geht von mindestens 9 gewählten Vorständen aus, ich habe noch einen [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Bundesvorstand2| mit 11 zur Auswahl gestellt]], je nach Zustimmung werde ich dann auch zurückziehen, keine sorge.
Aufgaben Bereiche legt zwar immer noch der Vorstand selbst fest, aber ich möchte mal kurz umreißen:
Vorsitzende, Stellvertreter -> Leiten den ganzen Haufen.
Schatzmeister -> Geld zusammenhalten und so ;)
Gensek -> Mitgliederverwaltung und Kommunikation nach Innen.
Politikpiraten -> Ist Sprachrohr und Ansprechpartner der politischen Ags, bringt die Diskussionen voran.
Öffentlichkeitspiraten -> Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, CI, etc.)
Beisitzer -> Kommunkation nach Innen, Basis, LVs, Hilfe des Politikpiraten, Verwaltung, Transparenz (Aufbereitung der Arbeit des BuVo), ....
'''Eine etwas längere Erklärung findet man in [http://blog.benjamin-stoecker.de/index.php/2010/03/13/pro-vergroesserung-bundesvorstands meinem Blog]'''
'''Aktuelle Fassung'''
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie 4 weiteren Mitgliedern.<br><br>
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div>wahl des gesamten Vorstandes. </div> +
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