Spendenleitfaden
Hallo Markus,
ich habe mal kurz die Spendenangelegenheit grob zusammengefasst. Für den Spender ist die Sache eigentlich relativ einfach, der Schatzmeister hat einige Dinge zu beachten. Die notwendige Veröffentlichung von Realnamen in Rechenschaftsberichten bei größeren Beträgen könnte einigen Parteimitgliedern sauer aufstoßen ;).
Andererseits gibts von mehreren Seiten Bestrebungen die effektiv die gesamte Buchhaltung offenlegen wollen, oder sogar Großspenden unterbinden wollen. Ich denke nicht dass das wirklich ein Problem ist :)
Zum Thema Sachspende: Bis jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, was als eine Sachspende zählt. Eine Sachspende kann anscheinend als Einnahme gerechnet werden, falls:
"Sonderumlagen und Sammlungen sowie geldwerte Zuwendungen aller Art, sofern sie nicht üblicherweise unentgeltlich von Mitgliedern außerhalb eines Geschäftsbetriebes zur Verfügung gestellt werden."
Von wo ist das?
Wie definiert man nun "nicht üblicherweise unentgeltlich von Mitgliedern außerhalb eines Geschäftsbetriebes"?
Prinzipiell würde ich sagen, dass größere Sachspenden üblicherweise nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (wie z.B. die T-Shirts von Roland). Hier müssen wir auf jeden Fall nach einer genauen Definition suchen.
Hier jetzt meine bisherige Vereinfachung für den Spender:
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Inhaltsverzeichnis
Wer darf spenden?
Natürliche Personen
- Bürger der Europäischen Union
- Bürger aus Ländern außerhalb der EU bis 1.000 €
Juristische Personen
- Wirtschaftsunternehmen mit Hauptsitz in der EU
- Wirtschaftsunternehmen mit Hauptsitz in Drittstaaten, die zu mehr als 50% im Besitz von Bürgern der Europäischen Union sind
Was darf gespendet werden?
Geld
- Als Barspende
- unbar per Scheck, Überweisung und dgl.
Sachspenden (nach Rücksprache mit Schatzmeister???)
- Rechnungskopie
- ???eventuell als Kostenerstattung von Partei, dann Geldspende von Spender???
- Sachspenden sind in jedem Fall komplizierter
Wie wird gespendet?
- Überweisung, bis 1.000 € auch in bar
# bis 500 € anonym möglich # sonst Angabe von Name und Anschrift (oder Parteimitgliedsnummer???) # größere Spenden (ab 1.000 €) dem Schatzmeister bitte ankündigen
- Übergabe der Sachspende
# Angabe von Name und Anschrift # Rechnung
Wo?
- Konto des Bundes-, Landes-, oder Bezirksverbandes
- Vorstand
- Parteimitglieder (direkte Weitergabe an den Schatzmeister)
???# Spenden können nur durch den Schatzmeister akzeptiert werden. ???# Quittungen werden nur durch den Schatzmeister ausgestellt.
Für Schatzmeister
Spenden dürfen nicht angenommen werden von:
- öffentlich-rechtliche Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen, Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen
- Organisationen, die unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
- über Berufsverbände geleitete Spenden
- Staatsunternehmen mit staatlicher Beteiligung von mindestens 25%
- Anonyme Spenden ab 500€
- Spenden in Erwartung einer politischen oder wirtschaftlichen Gegenleistung der Partei
- eingeworbene Spenden mit Anteil für Werber über 25% der Summe
- Spenden pro Person über 10.000 € müssen im Rechenschaftsbericht offengelegt werden.
Ich hoffe es ist nicht zu unübersichtlich. Freue mich auf Deine Vorschläge und Erläuterungen.
Gruß Franz
Für Spender
Das Ganze ist doch ganz klar geregelt :) §10 b EStG iVm §§51-58 AO sowie hinsichtlich des Zuwendungsnachweises einfach einen Blick in §50 (2) Nr 2 c) EStDV, dort steht: die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt und c)der Empfänger eine politische Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes ist und bei Spenden der Verwendungszweck auf dem vom Empfänger hergestellten Beleg aufgedruckt ist. Somit kannst du bis 200 € Spenden und diese Spende einfach mit einem Zahlungsnachweis des Kreditinstituts deiner Wahl nachweisen. Ferner ist aber zu beachten, dass manchmal seitens des Finanzamtes entweder kein Beleg erwünscht wird oder dieser verlangt wird. Es ist also nicht sicher DASS er verlangt wird, du solltest aber einen haben. Das gleiche gilt übrigens für Mitgliedsbeiträge an die Partei, zum Nachlesen: §50 (3) EStDV. Dort steht: "(3) Als Nachweis für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes genügt die Vorlage von Bareinzahlungsbelegen, Buchungsbestätigungen oder Beitragsquittungen" Bei Spenden mit einer Zuwendungsbescheinigung kann diese bei alleinstehenden Personen bis zu 825 € mit 50% abgesetzt werden, darüber liegende Beträge dann als Sonderausgabe mit bis zu 30%, bei Ehepartnern ist der Freibetrag 1650 € (diese Angaben findet man im §10b EStG iVm §34g EStG) Beste Grüße -Dominique Schramm