Servergate
Ahoi liebe Piraten!
Da wir Piraten sind, sollt ihr nicht alle Informationen über die Presse von außerhalb erfahren. Daher gibt es hier eine Wikiseite die euch die momentanen Informationen zum #servergate zur Verfügung stellt.
Inhaltsverzeichnis
Pressemitteilungen
http://web.piratenpartei.de/node/1356
Pressespiegel
- SPON: Polizei schaltet Piratenpartei-Server ab
- DerWesten: Server der Piratenpartei offline
- Frankfurter Rundschau: Server der Piratenpartei geentert
- DRadio Wissen: Server der Piratenpartei von Polizei abgeschaltet
- taz: POLIZEI BESCHLAGNAHMT VIELE SERVER - Piraten ohne Netz
- Tagesschau: Piratenpartei: Polizei nimmt Server für Durchsuchung vom Netz
- ZDF-heute: Staatsanwaltschaft schaltet Piraten-Server ab
- Tagesspiegel: Polizei schaltet Piratenpartei kurz vor Bremen-Wahl offline (dpa)
- n-tv: "Politisch ein massiver Schaden" - Polizei schaltet Piratenpartei offline
- Wirtschaftswoche: Polizei nimmt Internet-Partei offline
- FAZ: Server beschlagnahmt - Piratenpartei ohne Internet
- Süddeutsche: Vor Bremenwahl - Polizei nimmt Piratenpartei vom Netz
- CHIP.de: Servergate: Staatsanwalt nimmt Piratenpartei offline
- heise: Polizei kapert Server der Piratenpartei
- focus: Hacker-Verdacht - Polizei entert Piratenpartei-Server
- Focus Piratenpartei: Polizei stellt Server sicher (mit dapd)
- WiWo: Piratenpartei-Chef Nerz - "Wir werden in die Parlamente einziehen"
- kreiszeitung.de: Durchsuchungsbeschluss: Server der Piratenpartei offline"
- futurezone.at: Deutsche Polizei nahm Piratenpartei-Server vom Netz
- derstandard.at: Polizei dreht Piratenpartei-Server ab
- Mitteldeutsche Zeitung: "Polizei schaltet Piratenserver ab"
- RP-Online.de: Polizei schaltet Server der Piratenpartei ab
- Westfälische Nachrichten: Polizei schaltet Piratenpartei offline
- Weser Kurier: Kurz vor der Bremer Bürgerschaftswahl - Polizei schaltet Piratenpartei offline (dpa)
- Mitteldeutsche Zeitung: Polizei schaltet Piratenserver ab
- Freies Wort: Piratenpartei nach Polizeiaktion wieder online
- OTZ: Server der Piratenpartei bei Polizeiaktion abgeschaltet
- op-online (Offenbach Post): Polizeiaktion: Piraten offline (dpa)
- n-tv.de: Piratenpartei sieht Grundgesetz verletzt
- Nordwest-Zeitung Polizei schaltet Server der Piratenpartei ab (dpa)
- Freie Presse Chemnitz Server der Piratenpartei bei Polizeiaktion abgeschaltet (AFP)
- Hamburger Abendblatt VOR BREMEN-WAHL :Polizei nimmt Server der Piratenpartei vom Netz (»mit Material von dpa«)
- Xtra-News Internetdienste der Piratenpartei vor Bremen-Wahl offline
- Zeit Online ERMITTLUNGEN: Website der Piratenpartei vorübergehend offline
- L'essentiel Online Hacker planten Angriff auf AKW-Betreiber (mit dsc/sda)
- Ständig aktualisierte Liste: http://groups.diigo.com/group/piratenpartei/content/tag/servergate (RSS)
PPI Reaktionen IT
Es wird derzeit eine weltweite Server-Kooperation der PPI angestrebt und geplant. Dies hat zur Folge, dass ein solcher demokratischer Eklat, wie er am gestrigen Tag stattgefunden hat, nicht mehr möglich sein wird, da dies durch weltweite Serverredundanzen technisch unmöglich gemacht werden soll. Die Planungen hierfür laufen auf Hochtouren, da die technische Kompetenz de facto vorhanden ist.
Pirate Parties Reaktionen
PPUK: (| Persönliches Statement) von Loz Kaye Leader Pirate Party UK
Parti Pirate (FR): German Pirate Party servers cut off by a French investigation two days before elections
PPI Anfragen
Anfrage der australischen Piratenpartei
http://www.reddit.com/r/worldnews/comments/hgfqi/an_open_letter_to_the_ambassador_of_germany_in/
Weitere Anfragen an deutsche Botschaften weltweit sind in Arbeit, fast fertig sind die aus Luxemburg, Dänemark und Oklahoma. Ein Aufruf innerhalb der PPI leaders hat auch bereits statt gefunden.
Reaktionen anderer Parteien
Malte Spitz, BuVo B90/Gruene
Renterpartei zeigt sich solidarisch
Rechtsabteilung Informationen
Die Beschlagnahmeanordnung ist nicht konkret genug. Nach der Rechtsprechung muss die Anordnung so genau formuliert sein, dass zweifelsfrei erkennbar ist, was beschlagnahmt werden soll. Eine nur allgemein gehaltene Anordnung wie z.B. "alle aufgefundenen Beweismittel" reicht nicht aus. Der Beschluss des AG Darmstadt ist aber vergleichbar allgemein gehalten, weil er anordnet, dass eine "unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße" beschlagnahmt werden sollen. Theoretisch lässt der Beschluss damit zu, dass unsere gesamte IT beschlagnahmt werden könnte.
Da der Beschluss nicht konkret genug war, kam es dann offenbar auch zu einem "Beschlagnahmeexzess", mit der Folge, dass unsere gesamte dortige IT davon betroffen war.
Der Beschluss war auch aus formalen Gründen unzulässig, weil noch kein offizielles Rechtshilfeersuchen der französischen Behörden vorlag.
Es lag auch keine "Gefahr im Verzug" vor. Die DDos-Angriffe liegen einen Monat zurück. Wenn die gesuchten Daten gestern immer noch auf dem Rechner waren, würden sie auchnoch in naher Zukunft dort sein.
Stattdessen hätte man den Vorstand der Piratenpartei einfach anfragen können und hätte die gewünschten Daten erhalten. Weder gegen die Piratenpartei noch gegen die Mitglieder des Vorstandes besteht der Verdacht, an den Attacken beteiligt gewesen zu sein. Als demokratische Partei mit den Kernzielen "Erhalt der Bürgerrechte und des Rechtsstaates" kann es auch keinen Verdacht geben, dass der Vorstand die Ermittlungen behindert hätte.
Damit verstößt der Beschluss gegen das Übermaßverbot, weil er eben das notwendige Maß nicht eingehalten hat. Jede Ermittlungsmaßnahme muss im Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. Das fehlt hier. Die Ermittlungsbehörden durften nicht auf tausende oder gar Millionen von Daten und Dateien zugreifen, nur um ein vorher wohl schon bekanntes Pad und die dazugehörigen Daten zu erhalten.
Zudem hat das Gericht nicht berücksichtigt, dass die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Art. 21 GG steht. Der Zugriff auf nahezu alle Dokumente, Daten und Arbeitsbereiche einer politischen Partei schränken deren Möglichkeit der Teilhabe an der politischen Willensbildung massiv ein, zumal zwei Tage vor einer Landtagswahl. Es wäre also notwendig gewesen, die Maßnahme, auch im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verbrieften Schutzbereich des Art. 21 GG zu überprüfen. Das ist jedoch nicht geschehen, wie sich darin zeigt, dass im Beschluss hierzu keinerlei Erwägungen angestellt wurden. Wenn ein Gericht so etwas nicht prüft, sondern den Antrag der Staatsanwaltschaft einfach übernimmt, kommt es seiner wesentlichen Kontrollaufgabe nicht nach. Daher ist der Beschluss rechtswidrig.
IT Informationen
Es wurde auch kein Kabel gezogen sondern von Aixit das Netzwerkinterface heruntergefahren.
Ein Teil der Zeit wurde damit verbracht auf einen "Experten" des BKA zu warten, bis er an Ort und Stelle ankam. Dieser sollte sich mit Linux und Virtualisierung auskennen. Ein weiterer Teil der Zeit beanspruchte, zu beratschlagen, wie man nur genau die Daten mitnimmt die gebraucht werden - und alles andere tunlichst unberührt bleibt. Auch die Polizei muss vor Gericht darlegen dass sie andere Daten nicht verfälscht hat - weil das würde das Endergebnis potentiell beschädigen.
Unsere Analyse hat ergeben, dass sie nicht mehr gemacht haben als ausgemacht worden war - eine Platte angehängt, das Image des fraglichen VM-Servers bitweise kopiert und bei der Datenbank einen mysqldump gezogen.