Schiedsgerichte/Hilfe zur Anklageerhebung
Inhaltsverzeichnis
Hilfe Anrufung eines Schiedsgerichts
Klagevorbereitung - ein HowTo
- MainBrain, seit 2008 Bundesschiedsrichter, empfiehlt folgende Schritte für die Klagevorbereitung:
Du vermutest, dass du nach §3 Abs.1 Satz 2ff. der Schiedsgerichtsordnung[1] Betroffener bist?
- Hast du eine Nacht drüber geschlafen? Ja? Gehe zu
- Hast du mit dem Klagegegner eine gütliche Klärung angestrebt? Ja? Gehe zu
- Mache es noch einmal. Erfolglos? Gehe zu
- Überlege, welche deiner Rechte beschnitten wurden bzw. ob du Betroffener der Ordnungsmaßnahme bist. Gab es schon einmal einen ähnlichen Fall? Lies die Archivurteile[2]
- Existiert für die Klageerhebung eine Frist? RTFine Satzung[3]...
- Sei ehrlich mit dir: Was willst du mit der Klage erreichen? Immer noch klagewillig? Gehe zu
- Rufe das für deine Situation zuständige Schiedsgericht an. Kündige dabei eine Begründung an. Das geht per Mail am Einfachsten.
- Bereite eine Begründung vor. Lies die Satzung und Archivurteile. Du kannst dich nicht eloquent verständlich machen?
- Suche und ernenne einen Bevollmächtigten.
- Bereite eine Erwiderung auf die Klageerwiderung der Gegenseite vor.
- Mache dich fit für die Anhörung - die Schiedsgerichte entscheiden nach Sachlage. Zeugenaussagen etc. helfen dir.
- Überlege, ob du das Verfahren öffentlich machen willst.
- Bereite dich mental auf einen Shitstorm vor.
Ablauf der Anklageerhebung
Die Vorgehensweise ist in der Schiedsgerichtsordnung detailliert erklärt, trotzdem noch mal die Hinweise für den Ablauf einer Anklageehebung:
- Die Anklage ist schriftlich beim zuständigen Schiedsgericht einzureichen und sollte ff. Punkte (sh. §3 Schiedsgerichtsordnung) umfassen:
- RealName, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Einreichenden (Kläger),
- Name und Anschrift des anderen Streitpartners (Angeklagter),
- Unter welchen Umständen hat nach Auffassung des Klägers der Angeklagte Rechte des Klägers verletzt bzw. mit welcher Begründung wird gegen die Ordnungsmaßnahme Einspruch erhoben (Anklageschrift),
- Schilderung der Umstände.
- Wenn der Ankläger im Namen eines Vorstandes handelt, dann ist ein nicht dem Vorstand angehörender Bevollmächtigter zu benennen.
Für das Bundesschiedsgericht reicht die Einreichung per signierter Email.
Das Schiedsgericht wird nur aktiv, wenn die Anklage formell unter den angegebenen Kontaktdaten eingereicht wird. Das Schiedsgericht prüft die formelle Zuständigkeit und teilt das Ergebnis dieser Prüfung dem Ankläger mit.
- Ist das Gericht zuständig, so wird das Verfahren eröffnet und alle Beteiligten werden darüber informiert. Den Beteiligten werden die Namen der beauftragten Richter und der weitere Verfahrensablauf mitgeteilt. Jeder Beteiligte darf auf Antrag einen Richter wegen Befangenheit ablehnen. Das Gericht entscheidet dann intern über diesen Antrag und begründet ggf. seine Ablehnung.
- Ist das Gericht nicht zuständig, so verweist das Gericht den Ankläger entweder an die nächste Instanz oder lehnt den Antrag aus Formgründen schriftlich ab.
Was man noch beachten sollte
Das Schiedsgericht erwartet von allen beteiligten Parteien, dass diese in Achtung vor dem Schiedsgericht und der Satzung sich sachlich äußern und den Anweisungen des Gerichtes Folge leisten.
Sollten die Beteiligten sich emotional außerstande sehen, einer Gerichtsverhandlung beizuwohnen, empfiehlt es sich einen Außenstehenden mit der Vertretung zu beauftragen.
Ferner sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Schiedsgerichte an Weisungen nicht gebunden sind und in ihren Entscheidungen nur den Gesetzen, den zuständigen Satzungen und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Auf gezielte Einflussnahmen ist daher zu verzichten.