Schiedsgerichte/Archivurteile
Inhaltsverzeichnis
- 1 Urteile und Veröffentlichungen des Bundesschiedsgerichtes
- 2 Urteile des Brandenbuger Landesschiedsgerichtes
- 3 Urteile des Hamburger Landesschiedsgerichtes
- 4 Entscheidungen des Hessischen Landesschiedsgerichtes
- 5 Entscheidungen des Sächsischen Landesschiedsgerichtes
- 6 Urteile des Thüringer Landesschiedsgerichtes
Urteile und Veröffentlichungen des Bundesschiedsgerichtes
AZ BSG 2009-11-20
Veröffentlicht: 2010-05-10
Kurzinfo: Klage gegen Zusammenfassungen von Mailinglisten etc. des LV Niedersachsen
AZ BSG 2009-11-05
Veröffentlicht: 2010-04-12
Kurzinfo: Anfechtung LPT Brandenburg 2009, Vorstandsregelung Ermäßigungsbeitrag
Ablehnungsbescheid 2009-12-29
Veröffentlicht: 2010-03-08
Kurzinfo: Offenlegung Beratungsprotokolle und Klageweg
AZ BSG 2009-08-02
Veröffentlicht: 2009-09-24
Kurzinfo: Handlungsrahmen Vorstand und Mitgestaltungswirkung einzelner Piraten
Kommentar des BSG:
Inhalt des Verfahrens war die vorgesehene Schließung des Piratenforumsdurch den Bundesvorstand, die Befugnisse des Vorstands und die Mitwirkungsrechte einzelner Piraten.
Im Rahmen der Urteilsfindung beschied das Bundesschiedsgericht u.a.:
Nach §4 Abs. 1 der Bundessatzung hat der Vorstand die Pflicht, die organisatorische und inhaltliche Arbeit der Piraten zu fördern. Eine nachträgliche und einseitige Komplettlöschung von Beiträgen einzelner Piraten ist demnach nicht ohne weiteres statthaft, da es für jeden Piraten möglich sein muß, an der Parteiarbeit teilnehmen und an der Meinungsbildung mitwirken zu können. Das Bundesschiedsgericht entschied, das sich aus §9a Abs.2 "Der Bundesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland nach innen und außen". ergibt, dass der Bundesvorstand ein generelles Regelungsrecht piratischer Kommunikationsstrukturen innehat.
Abschließend rügte das Bundesschiedsgericht die fehlende Mitwirkung des Bundesvorstandes zur Klärung des Falles.
AZ BSG 2009-03-18
Veröffentlicht: 2009-05-08 (korrigiert, BGB §186ff statt §176ff)
Kurzinfo: Amtszeitsregelung Vorstand und Handlungsunfähigkeit
Kommentar des BSG:
Inhalt des Verfahrens war die Amtszeitdauer des Bundesvorstandes und Anträge zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Parteiführung.
Dem 1. Antrag der Antragsteller schließt sich das Bundesschiedsgericht mehrheitlich an. Das Bundesschiedsgericht vertritt die Auffassung, dass sowohl die Intention der Satzung, wie auch die Bezüge des PartG auf das Vereinsrecht nach BGB eine großzügigere Auslegung der Amtszeit des Vorstandes nicht zulassen. Auch wenn vom Bundesvorstand eine Anwendbarkeit der § 186 BGB bestritten wird, so ist bis zu einer Neuregelung zumindest von einer orientierenden, im Zweifel rechtmäßigeren Wirkung auszugehen. Die Amtszeit eines Vorstandes beträgt somit 365 Tage.
Das Bundesschiedsgericht ist zusätzlich der Meinung, dass in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstandes noch keine Mitgliederversammlung mit Tagesordnungspunkt "Neuwahl des Bundesvorstandes" einberufen wurde, die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages zwingend ist.
Das Bundesschiedsgericht unterstreicht mit seiner Entscheidung die Pflicht des Bundesvorstandes, fristgemäß Parteitage einzuberaumen, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Weiterentwicklung der Partei zu bestärken.
AZ BSG 2008-05-18_1
Veröffentlicht: 2009-04-05
Kurzinfo: Ist es statthaft Abstimmungsmodalitäten während eines BuPT durch GO-Anträge zu ändern?
Kommentar des BSG:
Inhalt des Verfahrens war der §12 Abs. 1 der Bundessatzung:
§ 12 - Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
Als Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens entschied das BSG:
Bis zu einer entsprechenden Regelung sind in Protokollen Abstimmungsergebnisse so aufzuführen, dass eine nachträgliche Bewertung möglich wird. Es sind demnach die Anzahl der Wahlberechtigten, die Ja-Stimmen, die Nein-Stimmen, wie auch die Enthaltungen im Ergebnis festzuhalten.
Urteile des Brandenbuger Landesschiedsgerichtes
AZ LSG-BB-2010.01
Veröffentlicht: 2010-06-01
Kurzinfo: Anfechtung des Kreisparteitages Märkisch-Oderland
- Urteil 2010.01
- Anlage zum Urteil 2010.01
- Weitere Anlagen finden sich auf der Seite des LSG-BB
Urteile des Hamburger Landesschiedsgerichtes
LSG-HH-2009-07-07
Veröffentlicht: 2009-08-11
Kurzinfo: Satzungswidrige Aufstellung der Bewerberliste zur Bundestagswahl 2009
Entscheidungen des Hessischen Landesschiedsgerichtes
AZ LSG-HE-2009-12-03
Antrag vom 17.10.2009, entschieden am 29.10.2009:
Kurzinfo: Unzuständigkeit eines Schiedsgerichtes für Feststellungsklagen
Entscheidungen des Sächsischen Landesschiedsgerichtes
AZ LSG-SN-091017
Antrag vom 17.10.2009, entschieden am 29.10.2009:
Kurzinfo: Unzuständigkeit eines Schiedsgerichtes für allgemeine Rechtsberatung
AZ LSG-SN-02/09
Verweisung vom Bundesschiedsgericht am 29.12.2009 Kurzinfo: Unzulässigkeit wegen mangelhafter Begründung bei behauptetem Parteiausschluss
AZ LSG-SN-03/09
Verweisung vom Bundesschiedsgericht am 29.12.2009 Kurzinfo: Unzulässigkeit wegen fehlender Angaben zur geltend gemachten Rechtsverletzung
AZ LSG-SN-04/09
Verweisung vom Bundesschiedsgericht am 29.12.2009 Kurzinfo: Unzulässigkeit wegen fehlender Angabe einer Rechtsverletzung
Urteile des Thüringer Landesschiedsgerichtes
LSG-TH-1/09
Veröffentlicht: 2009-11-18
Kurzinfo: Klage wegen Eingehens eines politischen Bündnisses
LSG-TH-2/10
Veröffentlicht: 2010-06-27
Kurzinfo: Klage wegen PAV