Schatzmeister
Infos des aktuellen (auf dem Bundesparteitag 2010.1 wiedergewählten) Bundesschatzmeisters finden sich auf Finanzen.
Die Schatzmeister der Untergliederungen sind auf den jeweiligen Seiten der Landesverbände, Bezirksverbände und Kreisverbände verzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Was muss ich als Schatzmeister alles wissen ?
Diese Seite soll aufgebaut werden, um alle Informationen, die ein Schatzmeister für seine Aufgaben benötigt, zusammenzutragen. Wer dabei mithelfen mag, soll einfach loslegen. Wenn ihr Fragen habt, stellt sie bitte auf der Diskussionsseite. Gemeinsam werden wir es bestimmt schaffen, alle Fragen zu beantworten.
Aktuelle Informationen vom Bundesschatzmeister findet ihr auch immer auf seiner oben angegebenen Seite Finanzen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Swanhild, Beauftragte des Bundesvorstands für Verwaltung
Mailingliste
Für alle Schatzmeister und Generalsekretäre gibt es eine Mailingliste Verwaltung https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/verwaltung. Wenn Ihr Schatzmeister oder Generalsekretär seid, meldet Euch bitte beim Administrator dieser Liste. Damit er Euch freischaltet muss er wissen, in welchem Verband ihr das Amt innehabt und er benötigt einen Link zum Protokoll, um Eure Angaben zu verifizieren. Bitte teilt ihm auch mit, wer Euer Vorgänger war, damit er ihn von der Liste wieder streichen kann. Diese Mailingliste ist sehr sachlich und informativ. Dort werden Euch mit dem geballten Sachverstand aller Schatzmeister und GenSecs Eure Fragen beantwortet.
Übergabeprotokoll
Wenn Du das Amt übernimmst, dann mache mit Deinem Vorgänger ein Übergabeprotokoll. Dafür nimmst Du einen weißen Zettel (keine Datei) und schreibst auf, was Du alles von Deinem Vorgänger erhalten hast. Also beispielsweise:
- 1 Ordner mit Mitgliedsanträgen
- 1 Ordner mit Kontoauszügen und Belegen
- 1 Ordner mit Verträgen und Vorstandsprotokollen
- Barkasse mit € 47,11
- Rechenschaftsbericht 2008
Dieses Übergabeprotokoll ist von beiden Schatzmeistern mit Datum zu unterzeichnen. Ab Amtsantritt bist Du für alle Vorgänge aus deinem Bereich verantwortlich. Auch für eventuelle Mißgeschicke aus der Amtszeit Deines Vorgängers. Deshalb ist es wichtig, dass Du alle Unterlagen erhälst.
Schatzmeistertreffen
Zweimal jährlich findet ein Schatzmeistertreffen der Landesverbände statt, auf denen der Bundesschatzmeister aktuell informiert. Das vorletzte Treffen war am Vortag des Bundesparteitags in Bingen. Das letzte Treffen, gemeinsam mit den Generalsekretären, fand am 30./31. Oktober 2010 in Hamm/NRW statt.
wirtschaftlicher Zweckbetrieb
Beim 3. Schatzmeistertreffen haben wir uns ausgiebig über die Möglichkeit ausgetauscht, unsere wirtschaftlichen Aktivitäten in einem Zweckbetrieb auszulagern. Rene hat im Vorfeld untersucht, welche Möglichkeiten wir dafür haben: http://vorstand.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2010/11/Zweckgesellschaft.ppt
Ergebnis des Treffens:
- Rechtsform als GmbH mit einem 17-köpfigen Beirat
- Ausschreibung für einen Geschäftsführer. Dieser Geschäftsführer muss ein Gehalt beziehen, weil er persönlich haftet.
- Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt: Wir brauchen die notwendigen Mittel für die Einlage und Eintragungsgebühren (12.500,-- Euro + ca. 2.000,-- Euro) im Moment dringend für den anstehenden Wahlkampf der Landtagswahlen
Rechenschaftsbericht
Damit wir Gelder aus der Parteienfinanzierung erhalten, muss jede Gliederung jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und an die nächsthöhere Gliederung übergeben. Die nächsthöhere Gliederung muss alle Zahlen zusammenfassen und ebenfalls an die nächsthöhere Gliederung geben. Die Landesverbände müssen dann die zusammengefassten Berichte an den Bund weiterreichen. Für den Bund bucht ein Steuerberatungsbüro in Hamburg alle Vorgänge und stellt daraus dann den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei zusammen. Dieser Gesamtbericht wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert. Es gibt einem Ablaufplan, nach dem alle Buchungen des Bundes, der 16 Landesverbände und 10 von der Wirtschaftsprüfungsgeselllschaft willkürlich ausgesuchten Teilgliederungen geprüft werden. Sind diese Prüfungen alle in Ordnung, erhalten wir ein Testat für den Rechenschaftsbericht und können ihn bei der Bundestagsverwaltung einreichen. Termin ist jeweils der 30. September des Folgejahres. Die Kontaktdaten der Steuerberaterin erhaltet ihr von mir auf Anfrage (Swanhild ). Die Kosten für die Steuerberaterin muss jeder Landesverband selber tragen. Je besser Eure Buchungen aufbereitet sind, umso weniger Geld kostet es Euch.
Rechenschaftsberichte für Untergliederungen ohne eigene Buchhaltung:
Hiermit bestätigen ich, dass wir keine Barkasse führen und keine Buchungen vornehmen. Ort den, Datum...... Unterschrift Schatzmeister Untergliederung und das Original an den Landesverband senden, damit er es weiterreichen kann.
Vorlagefristen für die Rechenschaftslegung
1. Die Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland legen zum Zwecke der Rechenschaftslegung wie folgt ihre Rechenschaftsberichte der nächst höheren Teilgliederung vor:
- bis zum 15.März eines jeden Jahres die Ortsebene der Kreisebene,
- bis zum 31. März eines jeden Jahres die Kreisebene der Bezirksebene,
- bis zum 30. April eines jeden Jahres die Bezirksebene der Landesebene,
- bis zum 15. Juni eines jeden Jahres die Landeebene der Bundesebene.
2. Die Bundesebene erstellt einen aggregierten Gesamtbericht der Piratenpartei Deutschland zum 30. September eines Jahres zur Vorlage an den Präsidenten des Deutschen Bundestages.
3. Die Einhaltung der fristgerechten Vorlage von Rechenschaftsberichten der Piratenpartei Deutschland an die jeweils höhere Teilgliederung (exkl. Orts- und Kreisebene) wird mit einer zentralen Buchhaltung unterstützt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 legen die Schatzmeister der Teilgliederungen ab der Bezirksebene eine vorbereitete Buchhaltung einem vom Bundesschatzmeister zu bestimmenden Buchhalter zur ordnungsgemäßen Aufbereitung der Unterlagen zentral vor.
4. Die vorbereitete Buchhaltung wird spätestens quartalsweise (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) durch die Schatzmeister der jeweiligen Teilgliederungen zur Verfügung gestellt.
5. Der Modus der vorzubereitenden Unterlagen wird durch den Bundesschatzmeister vorgegeben.
Bernd Schlömer
- Schatzmeister im Bundesvorstand -Die Email-Adresse des Buchhalters kann bei Swanhild angefordert werden.
Kassenprüfungen
hier ist das ausführlich beschrieben: Kassenprüfung
Steuererklärung
Jede Teilgliederung muss grundsätzlich auch eine Steuerklärung beibringen. Dazu müssen die Schatzmeister beiliegendes Formular nutzen: Datei:Formular für Steuererklärung.pdf. Es trägt den Namen KSt-Part1 und dürfte auch auf der Website http://www.bmf.de zum download bereitliegen.
Buchungen
Es gibt einen verbindlich vorgeschriebenen Kontenplan Kontenrahmen_2010 und eine Buchungsvorlage (s.u.), nach der zu buchen ist. Wichtig: Keine Buchung ohne Beleg
Der Bundesschatzmeister hat einen Musterordner entworfen, nach dem zu buchen ist: Datei:Kassenführung 2010.pdf
Verbindlicher Kontenrahmen als pdf: Datei:Regel Nr. 12 Musterkontenrahmen-1.pdf
Buchungsvorlage: Datei:Bank buchungstabelle.ods und Datei:Kasse Buchungstabelle.ods sowie Beschreibung, wie sie zu befüllen ist: Datei:Buchungserläuterungen.pdf Auf Nachfrage könnt Ihr diese Listen auch im excel-Format bekommen.
Beispielsbuchungen findet Ihr hier: Schatzmeister/Buchungen
Neugründungen von Untergliederungen
Wenn eine Untergliederung neu gegründet wird, muss das Gründungsprotokoll sowie die Satzung von dem zuständigen Landesschatzmeister an unsere Steuerberaterin geschickt werden mit der Bitte, für diese Untergliederung eine Kontonummer zu vergeben. Der Bundesschatzmeister ist ebenfalls zu informieren.
Wenn sich eine Untergliederung auflöst, muss das ebenfalls dem Bundesschatzmeister und der Steuerberaterin von dem zuständigen Landesschatzmeister mitgeteilt werden.
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36,-- Euro pro Jahr Satzung#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag. Sobald der Mitgliedbeitrag gezahlt wird, ist er nach Satzung aufzuteilen. Wenn der Landesverband es nicht selber geregelt hat, gilt die Bundessatzung: 40% erhält der Bund, 25% der Landesverband, 15% der Kreisverband und 20% der Ortsverband . Beträgt die Zahlung beispielsweise 100 Euro statt 36 Euro ohne einen Zusatz, dass es eine Spende sei, dann sind die 100 Euro als Mitgliedsbeitrag zu verbuchen und entsprechend dem Verteilschlüssel aufzuteilen.
Aufteilung von Mitgliedsbeiträgen von Teilgliederungen unterhalb der Landesebene
- Sofern die Satzungen der Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland nicht anderes vorschreiben, werden Mitgliedsbeiträge von aktuellen und zurückliegenden Gründungen von Teilgliederungen unterhalb der Landesebene nach Regelung der Bundessatzung unter Punkt 2 aufgeteilt.
- Nach § 2 Abs. 6 der aktuellen Bundessatzung gilt: „Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.“
- Der jeweilige Teilgliederung unterhalb der Landesebene steht dabei der anteilige Mitgliedsbeitrag des laufenden Haushaltsjahres im Gründungsjahr zu. Dieser Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Folgemonats der Gründung (Beispiel: Aus einer Gründung am 13. Mai 2009 resultiert ein anteiliger Anspruch ab dem 1, Juni 2009).
- Die Beitragsaufteilung gilt für alle Gebietsverbände, die seit dem 1. Januar 2009 gegründet worden sind.
Bernd Schlömer
- Schatzmeister im Bundesvorstand -
Vorbereitende Verbuchung: Datei:Regel Nr 11 Mitgliedsbeiträge-1.pdf
Beitragsminderungen
2010-01-21_-_Vorstandssitzung#TOP_3_Beitragsminderungsprocedere
Umlagen
Der Bund erwartet die Zahlung der Umlagen für die Mitgliedsbeiträge oder eine Abschlagszahlung quartalsweise. Kontodaten:
- Piratenpartei Deutschland
- Kontonr.: 7006 027 900
- BLZ: 430 609 67
- Bank: GLS Gemeinschaftsbank
- IBAN: DE36 4306 0967 7006 0279 00
- BIC: GENODEM1GLS
Mahnungen
Wenn die Mitglieder Ihre Beiträge nicht freiwillig zahlen, sollte gemahnt werden. Die ersten beiden Mahnungen können per Email gesandt werden. Die 3. Mahnung sollte per Brief verschickt werden. Es gibt eine Empfehlung des BVors dazu: 2010-06-17_-_Vorstandssitzung#Antrag:_Aussetzen_des_Ausschlusses_bei_Beitragsnichtzahlung
Vorlagen für Mahnungen findet Ihr hier: Schatzmeister/Mahnvorlagen
Spenden
- Spenden stehen der einnehmenden Untergliederung und dem Bund im Verhältnis 50:50 zu. Ausnahmen sind zweckgebundene Spenden
- Spenden bis 1.000 € können in bar angenommen werden
- anonyme Spenden sind auf 500 € begrenzt
- Bei Verdacht auf unrechtmäßige Spenden den Landes- oder Bundesschatzmeister anrufen
- Spenden bis 3000 € werden ohne Namen veröffentlicht
- Spenden ab 50.000 müssen dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden
Umgang mit Tellerspenden
(zugleich Umsetzung eines Beschlusses des Bundesvorstands vom 29.07.2010)
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gilt folgender Umgang mit Tellerspenden: Sogenannte anonyme Tellerspenden oder andere nicht zweifelsfrei zuzuordnenden Spenden dürfen nicht als Spende einer natürlichen Person verbucht werden dürfen, sondern ausschließlich auf Konto 5120 zu verbuchen sind. Alle Gebietsverbände werden aufgefordert, ebenfalls nach dieser Regelung zu verfahren.
Bernd Schlömer
- Schatzmeister im Bundesvorstand -Aufwandsspenden
Der Bundesschatzmeister:
Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung,die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.
Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen. Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt.
Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen. Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist. gez. Bernd Schlömer
Zusammenfassung:
- Es muss ein Auftrag an die betreffende Person von der Gliederung vorliegen.
- Die Person hat einen Anspruch auf die Leistungen.
- Die Person spendet von sich aus.
- Vorausetzungen:
- Die Partei muss in der Lage sein die Aufträge im Ernstfall auch bezahlen zu können. Bei maßloser Überschreitung gibt es sonst Spendenskandale
- Nach Leistungserfüllung ausgestellte Aufträge sind nicht möglich.
- Um Aufwandsspenden für Mitglieder auszustellen muss ein Aufwand über der normal üblichen unentgeltlichen Mitarbeit vorliegen.
Sachspenden
- Sachspenden an die Piratenpartei Deutschland sind ebenso zu behandeln wie Geldspenden.
- Sachspenden bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
Hinweise zur aktuellen Sichtweise der Finanzämter, die hohe Hürden hinsichtlich der Bewertung und Dokumentation aufstellen:
Werden mehrere Gegenstände zugewendet, muss der Aussteller (also wir) der Zuwendungsbestätigung die Gegenstände einzeln auf ihren Wert untersuchen . Zu diesem Zweck ist der Marktwert jedes einzelnen Gegenstandes zu ermitteln und in der Zuwendungsbestätigung auszuweisen, sofern jedes einzelne Wirtschaftsgut einen Wert beinhaltet und es sich nicht um Massenware handelt.
Nicht zulässig ist eine unabhängig vom Alter und Neuwert durchgeführte Gruppenbewertung (Pauschalbewertung) der zugewendeten Gegenstände; eine Bewertung anhand von Preisgruppen reicht nicht aus.
Beispiel: Ein Privatmann spendet seine gesammelte Internetfachliteratur.
Es bestehen nun zwei Möglichkeiten für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen:
- Für jedes einzelne Buch wird eine separate Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
- Eine Sammelzuwendungsbestätigung wird ausgestellt; dieser muss dann aber eine Anlage beigefügt sein, aus welcher der Titel und die Bewertung jedes einzelnen Buchs ersichtlich ist.
Eine Sammelzuwendungsbestätigung ohne eine detaillierte Auflistung und ohne Bewertung der einzelnen zugewendeten Gegenstände wird nicht anerkannt.
Wurde die Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden getätigt, so hat der Zuwendungsempfänger (also wir) anzugeben, welche Unterlagen zur Ermittlung des angesetzten Werts herangezogen wurden. In Betracht kommt in diesem Zusammenhang z. B. ein Gutachten über den aktuellen Kaufpreis unter Berücksichtigung einer Absetzung für Abnutzung (Verschleiss) oder Faktoren wie tatsächlicher Neupreis, Zeitraum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsächliche Erhaltungszustand. Diese Unterlagen hat der Zuwendungsempfänger (also wir) zusammen mit der Zuwendungsbestätigung in seine Buchführung aufzunehmen.
Spendenbescheinigungen
- allgemeine und zweckgebundene Spenden: Datei:Geld 01 form-1-.pdf
- Aufwandsspenden: Datei:Formular- Bestätitigung von Auslagen.odt
- Sachspenden: Datei:Sach 01 form-1-.pdf
Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN
Reguläre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:
Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650,00 € bei Ledigen und 3.300,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650,00 € (zusammenveranlagte Ehegatten 3.300,00 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300,00 € zugewendet (zusammenveranlagte Ehegatten 6.600,00 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt.
Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:
Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).
Bei Spenden bis 200,00 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.
Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200,00€ förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200,00€ können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.
Weitere Seite: Parteispenden
Bankkonto
Um ein Bankkonto einzurichten, ist die Satzung erforderlich sowie das Protokoll in dem die Vorstandswahl protokolliert ist. Für jede Änderung der Verfügungsberechtigung ist immer das Protokoll vorzulegen, wo die Vorstandswahl protokolliert wurde. Es gibt für uns keinen Auszug aus dem Vereinsregister, da wir kein Verein sind, sondern eine Partei.
Barkasse
Es muss ein Kassenbuch geführt werden, dass monatlich abgerechnet wird. Für jede Einnahme muss ein Quittung ausgestellt werden. Im Notfall reicht ein Blatt Papier (keine auf dem Rechner hinterlegte Datei sondern ein Blatt Papier) auf dem festgehalten wird, wer warum wann wieviel Geld eingezahlt hat. Ausgaben dürfen nur gegen Quittung erfolgen. Wenn es noch keinen Quittungsbeleg gibt, ist wiederum auf einem Blatt Papier (keine auf dem Rechner hinterlegte Datei oder Email) festzuhalten, wer wann warum wieviel Geld erhalten hat. Dieses Blatt Papier ist von demjenigen zu unterschreiben, der das Geld erhalten hat. Die Barkasse darf einen Bestand von 300 Euro nicht überschreiten.
Ausgaben
Parteiengesetz § 1(4): Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
Das Geld der Partei gehört nicht Dir. Wenn Du Geld ausgeben willst, sollte das durch den Vorstand beschlossen und protokolliert werden. Eine Kopie des Protokolls sollte zusammen mit dem Ausgabebeleg die Buchung dokumentieren.
Reisekostenerstattung
Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von
- Ämtern, in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden oder,
- Mandaten, die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden oder,
- Aufgaben , mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.
Weitere Hinweise: Reisekostenerstattung und zum Formular: Datei:Reisekostenformular.pdf
keine Verbindlichkeiten
Für die Bundes-, Länder- und Unterebenen gilt folgende Regel
- Vorstände der Länder und Kreis sowie des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
- Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
- Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.
Länderfinanzfonds
Um die Finanzmittel der Piratenpartei optimal einsetzen zu können, wollen wir einen Länderfinanzfonds oder Wahlkampffonds einrichten. Länderfinanzfonds
Budget
Es sollte unbedingt ein Budget aufgestellt werden, um jederzeit festzustellen, wie hoch die freien verfügbaren Mittel sind. Von den Mitgliedsbeiträgen sind Umlagen abzuführen an andere Gliederungen. Neugegründeten Gliederungen steht der Anteil der Mitgliedsbeiträge ab dem Folgemonat der Gründung zu.
Das Bundesbudget ist hier zu finden: Finanzen:Haushaltsentwurf_2010
Formulare
Hier alle auf dieser Seite verwendeten Formulare in der Übersicht:
- Finanzen aktuelle Übersicht des Bundesschatzmeisters
- https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/verwaltung Anmeldung zur Mailingliste Verwaltung
- Kassenprüfung Anleitung für eine Kassenprüfung
- Datei:Formular für Steuererklärung.pdf Formular für die Steuererklärung
- Kontenrahmen Kontenrahmen im Wiki
- Datei:Regel Nr. 12 Musterkontenrahmen-1.pdf Kontenrahmen als pdf-Datei
- Datei:Kassenführung 2010.pdf Musterordner des Bundesschatzmeisters: bitte ausdrucken und ablegen
- Datei:Bank buchungstabelle.ods Buchungsvorlage für das Bankkonto - Excel-Version bitte anfordern, falls erforderlich
- Datei:Buchungserläuterungen.pdf - Excel-Version bitte anfordern, falls erforderlich
- Datei:Buchungserläuterungen.pdf Erläuterungen, wie die Buchungsvorlage zu benutzen ist
- Schatzmeister/Buchungen - Beispielbuchungen
- Datei:Regel Nr 11 Mitgliedsbeiträge-1.pdf Anweisung des Bundesschatzmeisters zur Verbuchung von Mitgliedsbeiträgen
- Schatzmeister/Mahnvorlagen Mahnvorlagen für ausstehende Beiträge
- 2010-01-21_-_Vorstandssitzung#TOP_3_Beitragsminderungsprocedere Ablauf für Beitragsminderungen
- Datei:Geld 01 form-1-.pdf Formular für die Bescheinigung von Geldspenden
- Datei:Sach 01 form-1-.pdfFormular für die Bescheinigung von Sachspenden
- Datei:Formular- Bestätitigung von Auslagen.odt Bestätigung, dass Auslagen als Aufwandsspende verbucht werden sollen
- Parteispenden Wiki-Seite zu Parteispenden
- Datei:Reisekostenformular.pdf