Schatzmeister
Infos des aktuellen (auf dem Bundesparteitag 2009.1 gewählten) Bundesschatzmeisters finden sich auf Finanzen.
Die Schatzmeister Untergliederungen sind auf den jeweiligen Seiten der Landesverbände und Bezirksverbände verzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Was muss ich als Schatzmeister alles wissen ?
Diese Seite soll aufgebaut werden, um alle Informationen, die ein Schatzmeister für seine Aufgaben benötigt, zusammenzutragen. Wer dabei mithelfen mag, soll einfach loslegen. Wenn ihr Fragen habt, stellt sie bitte auf der Diskussionsseite. Gemeinsam werden wir es bestimmt schaffen, alle Fragen zu beantworten.
Aktuelle Informationen vom Bundesschatzmeister findet ihr auch immer auf seiner oben angegebenen Seite Finanzen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Swanhild, Beauftragte des Bundesvorstands für Verwaltung
Mailingliste
Für alle Schatzmeister und Generalsekretäre gibt es eine Mailingliste Verwaltung https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/verwaltung. Wenn Ihr Schatzmeister oder Generalsekretär seid, meldet Euch bitte beim Administrator dieser Liste. Damit er Euch freischaltet muss er wissen, in welchem Verband ihr das Amt innehabt und er benötigt einen Link zum Protokoll, um Eure Angaben zu verifizieren. Bitte teilt ihm auch mit, wer Euer Vorgänger war, damit er ihn von der Liste wieder streichen kann. Diese Mailingliste ist sehr sachlich und informativ. Dort werden Euch mit dem geballten Sachverstand aller Schatzmeister Eure Fragen beantwortet.
Schatzmeistertreffen
Zweimal jährlich findet ein Schatzmeistertreffen der Landesverbände statt, auf denen der Bundesschatzmeister aktuell informiert. Das letzte Treffen war am Vortag des Bundesparteitags in Bingen. Das nächste wird Ende September/Anfang Oktober vermutlich in NRW stattfinden. Auch die GenSeks der Landesverbände sollen sich dann möglichst treffen und am zweiten Tag sollen dann die Aufgabenbereiche besprochen werden, so die beiden Amtsinhaber sich gegenseitig informieren müssen
Rechenschaftsbericht
Damit wir Gelder aus der Parteienfinanzierung erhalten, muss jede Gliederung jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und an die nächsthöhere Gliederung übergeben. Die nächsthöhere Gliederung muss alle Zahlen zusammenfassen und ebenfalls an die nächsthöhere Gliederung geben. Die Landesverbände müssen dann die zusammengefassten Berichte an den Bund weiterreichen. Für den Bund bucht ein Steuerberatungsbüro in Hamburg alle Vorgänge und stellt daraus dann den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei zusammen. Dieser Gesamtbericht wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert. Es gibt einem Ablaufplan, nach dem alle Buchungen des Bundes, der 16 Landesverbände und 10 von der Wirtschaftsprüfungsgeselllschaft willkürlich ausgesuchten Teilgliederungen geprüft werden. Sind diese Prüfungen alle in Ordnung, erhalten wir ein Testat für den Rechenschaftsbericht und können ihn bei der Bundestagsverwaltung einreichen. Termin ist jeweils der 30. September des Folgejahres. Bis jetzt (15.07.2010) haben erst 3 (drei !) Landesverbände mit der Steuerberaterin Kontakt aufgenommen, um ihre Buchungen dort abzuliefern. Die Kontaktdaten der Steuerberaterin erhaltet ihr von mir auf Anfrage (Schwan). Die Kosten für die Steuerberaterin muss jeder Landesverband selber tragen. Je besser Eure Buchungen aufbereitet sind, umso weniger Geld kostet es Euch.
Rechenschaftsberichte für Untergliederungen ohne eigene Buchhaltung:
Hiermit bestätigen ich, dass wir keine Barkasse führen und keine Buchungen vornehmen. Ort den, Datum...... Unterschrift Schatzmeister Untergliederung und das Original an den Landesverband senden, damit er es weiterreichen kann.
Fristen
Folgende Fristen gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene und Untergliederungen:
- Kassenschluss für Barzahlungen: 15. Dezember
- Fertigstellung Jahresabschluss Landesverband: 31. Mai
- Fertigstellung Jahresabschluss für Teilgliederungen unterhalb der Landesebene: 31. März
- Fälligkeit der Umlage an den Bund oder Landesebene: quartalsweise bis zum 10. des auf das Ende des Quartals folgenden Monats
- Vorlage Gesamtbericht: Juni
- Einreichung Bundestag: 30 September
Überschreitungen der Fristen müssen im voraus beantragt werden.
Kassenprüfungen
hier ist das ausführlich beschrieben: Kassenprüfung
Steuererklärung
Jede Teilgliederung muss grundsätzlich auch eine Steuerklärung beibringen. Dazu müssen die Schatzmeister beiliegendes Formular nutzen: Datei:Formular für Steuererklärung.pdf. Es trägt den Namen KSt-Part1 und dürfte auch auf der Website http://www.bmf.de zum download bereitliegen.
Buchungen
Es gibt einen verbindlich vorgeschriebenen Kontenplan Kontenrahmen und eine Buchungsvorlage (s.u.), nach der zu buchen ist. Ich werde hierfür eine Unterseite einrichten, auf der dann auch Beispielsbuchungen aufgeschrieben werden. Wichtig: Keine Buchung ohne Beleg
Der Bundesschatzmeister hat einen Musterordner entworfen, nach dem zu buchen ist: Datei:Kassenführung 2010.pdf
Verbindlicher Kontenrahmen als pdf: Datei:Regel Nr. 12 Musterkontenrahmen-1.pdf
Buchungsvorlage: Datei:Bank buchungstabelle.ods und Datei:Kasse Buchungstabelle.ods sowie Beschreibung, wie sie zu befüllen ist: Datei:Buchungserläuterungen.pdf
Buchung eines Mitgliedsbeitrags für einen Kreisverband
Die Kontonummer des Mitglieds ist Mitgliedsnummer + 10000. für das Mitglied mit der Mitgliedsnummer 1234 ist die Kontonummer dann 11234.
- 36,00 1200 an 11234
- 3,60 11234 an 5000
- 18,00 11234 an 6000x (Kontonummer des Landesverbands)
- 14,40 11234 an 62xxx (Kontonummer des Kreisverbands)
Überweisungen an die anderen Gliederungen:
- 6000x an 1200 18,80
- 62xxx an 1200 14,40
11234 geht dann komplett auf, auf der Bank 1200 werden - wie es sich gehört - NUR die Kontobewegungen verbucht, und die anderen Gliederungen werden nach der Überweisung (lohnt ne Sammelüberweisung mit Avis, damit der übere oder untere Schatzmeister weiß, von wem das Geld stammt) dort anteilig als Mitgliedsbeitrag 5000 verbucht. Und bei Dir stehen auf 5000 nur die 3,60, die da hingehören.
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36,-- Euro pro Jahr und ist als Forderung einzubuchen (also am 01.01. eines jeden Jahres und bei Neueintritt). Sobald der Mitgliedbeitrag gezahlt wird, ist er aufzuteilen (Link folgt). 40% erhält der Bund, xx% der Landesverband, xx% der Bezirksverband und xx% der Kreisverband. Beträgt die Zahlung beispielsweise 100 Euro statt 36 Euro ohne einen Zusatz, dass es eine Spende sei, dann sind die 100 Euro als Mitgliedsbeitrag zu verbuchen und entsprechend dem Verteilschlüssel aufzuteilen. Gründet sich im Laufe des Jahres eine Teilgliederung, so stehen dieser Teilgliederung die anteiligen Mitgliedsbeiträge ab dem Folgemonat zu. Das bedeutet, dass der Landesverband ein Budget aufstellen muss, und nur die Mittel ausgeben darf, die frei zur Verfügung stehen, damit er einer sich gründenden Teilgliederung das Geld auszahlen kann.
Vorbereitende Verbuchung: Datei:Regel Nr 11 Mitgliedsbeiträge-1.pdf
Beitragsminderungen
2010-01-21_-_Vorstandssitzung#TOP_3_Beitragsminderungsprocedere
Umlagen
Der Bund erwartet die Zahlung der Umlagen für die Mitgliedsbeiträge oder eine Abschlagszahlung quartalsweise. Kontodaten:
- Emfpänger: Piratenpartei Deutschland
- GLS-Bank
- BLZ
- Konto-Nr.
Mahnungen
Wenn die Mitglieder Ihre Beiträge nicht freiwillig zahlen, sollte gemahnt werden. Die ersten beiden Mahnungen können per Email gesandt werden. Die 3. Mahnung sollte per Brief verschickt werden. Es gibt eine Empfehlung des BVors dazu: 2010-06-17_-_Vorstandssitzung#Antrag:_Aussetzen_des_Ausschlusses_bei_Beitragsnichtzahlung
Formulierungsvorschläge: Wikigärtner: Bitte die vollständigen Links stehenlassen, damit der Text abkopiert werden kann - Danke
Beim abkopieren bitte darauf achten, dass jeweils das richtige Datum eingesetzt wird.
1. Mahnung
Ahoi Pirat,
der Mitgliedsbeitrag für die Piratenpartei Deutschland beträgt EUR 36,00 pro Kalenderjahr und ist zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag
Bisher konnte unser Schatzmeister Deinen Beitragseingang noch nicht feststellen. Vorsorglich senden wir Dir mit dieser Mail deshalb noch mal unsere Kontodaten:
Kontoinhaber: Piratenpartei Deutschland Landesverband …………………… Konto-Nr. Bankleitzahl: 430 609 67 Bank: GLS Bank IBAN: DE20430609672009014600 BIC: GENODEM1GLS
Sollten wir Deinen Zahlungseingang nur übersehen haben, bitten wir um Angabe, wann Du den Betrag auf welches Konto gezahlt hast.
Vorname Name Schatzmeister LV/BV/KV Email: schatzmeister@piraten...................
P.S.: Du hast bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Das Formular findest Du hier: http://wiki.piratenpartei.de/images/b/b6/Beitragsminderung_1.pdf
2. Mahnung
Dein Mitgliedsbeitrag für die Piratenpartei
Ahoi Pirat,
der Mitgliedsbeitrag für die Piratenpartei Deutschland beträgt EUR 36,00 pro Kalenderjahr und ist zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag
Bereits am 31.01.20XX haben wir Dich an die Zahlung erinnert, aber konnten Deinen Beitragseingang noch nicht feststellen.
Für die Herstellung von Flyern/Plakaten, Bereitstellung von Kommunikationswegen, Organisation von Veranstaltungen (Landesparteitage), Infostände usw. sind wir dringend auf das Geld angewiesen.
Unsere Kontodaten:
Kontoinhaber: Piratenpartei Deutschland Landesverband …………………… Konto-Nr. Bankleitzahl: 430 609 67 Bank: GLS Bank IBAN: DE20430609672009014600 BIC: GENODEM1GLS
Sollten wir Deinen Zahlungseingang nur übersehen haben, bitten wir um Angabe, wann Du den Betrag auf welches Konto gezahlt hast.
Vorname Name Schatzmeister LV/BV/KV Email: schatzmeister@piraten...................
P.S.: Du hast bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Das Formular findest Du hier: http://wiki.piratenpartei.de/images/b/b6/Beitragsminderung_1.pdf
3. Mahnung
- Herrn/Frau
- Vorname Nachname
- Strasse
- PLZ Ort
Dein Mitgliedsbeitrag für die Piratenpartei 3. Mahnung
Ahoi Pirat,
der Mitgliedsbeitrag für die Piratenpartei Deutschland beträgt EUR 36,00 pro Kalenderjahr und ist zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag
Bereits am 31.01.20XX und am 28.02.20XX haben wir Dich an die Zahlung erinnert, aber konnten Deinen Beitragseingang noch nicht feststellen. Wir fordern Dich hiermit zum letzen Mal auf, den Beitrag bis zum 31. März 20XX auf unser Konto zu zahlen:
Unsere Kontodaten:
Kontoinhaber: Piratenpartei Deutschland Landesverband …………………… Konto-Nr. Bankleitzahl: 430 609 67 Bank: GLS Bank IBAN: DE20430609672009014600 BIC: GENODEM1GLS
Für die Herstellung von Flyern/Plakaten, Bereitstellung von Kommunikationswegen, Organisation von Veranstaltungen (Landesparteitage), Infostände usw. sind wir dringend auf das Geld angewiesen.
Sofern Du den Beitrag bis zum 31.03.20XX nicht zahlst, werden wir Deine Mitgliedschaft löschen.
Auch ohne aktive Mitgliedschaft hast Du die Möglichkeit Dich für die Ziele der Piratenpartei auf vielfältige Möglichkeit einzusetzen. Es ist Dir auch jederzeit freigestellt, erneut einen Mitgliedsantrag zu stellen.
Vorname Name Schatzmeister LV/BV/KV Email: schatzmeister@piraten...................
P.S.: Du hast bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Das Formular findest Du hier: http://wiki.piratenpartei.de/images/b/b6/Beitragsminderung_1.pdf
Spenden
Es gibt
- allgemeine Spenden: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Geld_01_form-1-.pdf
- zweckgebundene Spenden
- Aufwandsspenden: Datei:Formular- Bestätitigung von Auslagen.odt
- Sachspenden: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Sach_01_form-1-.pdf
- anonyme Spenden (Tellerspenden)
Buchung von Spenden
- Die Aufführung der Spenden erfolgt im Kassen- und in einem Spendenbuch. Das Spendenbuch hat Datum, Betrag, Name(,Zweck) und Anschrift des Spenders sowie die Beträge für die Gliederungen zu beinhalten. Untergliederungen müssen Spendenbücher in Papierform(amtliches Formular) bis zum ??? des Folgejahres dem Landesschatzmeister zuzusenden.
- Spenden ab 100€ sind mit dem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums zu quittieren.
- jede Spendenquittung ist in Kopie den eigenen Unterlagen zuzufügen
- Spenden ab 50€, die dem Schatzmeister nicht nahe stehen sollten neben der Spendenbescheinigung noch ein Dankeschreiben erhalten.
Spenden allgemein
- Spenden stehen der einnehmenden Untergliederung und dem Bund im Verhältnis 50:50 zu. Ausnahmen sind zweckgebundene Spenden
- Spenden bis 1000 € können in bar angenommen werden
- anonyme Spenden sind auf 1000€ begrenzt
- Bei Verdacht auf unrechtmäßige Spenden den Landes- oder Bundesschatzmeister anrufen
- Spenden bis 3000 € werden ohne Namen veröffentlicht
- Spenden ab 50.000 müssen dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden
Aufwandsspenden
Der Bundesschatzmeister:
Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung,die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.
Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen. Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt.
Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen. Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist. gez. Bernd Schlömer
Zusammenfassung:
- Es muss ein Auftrag an die betreffende Person von der gliederung vorliegen.
- Die Person hat einen Anspruch auf die Leistungen.
- Die Person spendet von sich aus.
- Vorrausetzungen:
- Die Partei muss in der Lage sein die Aufträge im Ernstfall auch bezahlen zu können. Bei maßloser Überschreitung gibt es sonst Spendenskandale
- Nach Leistungserfüllung ausgestellte Aufträge sind nicht möglich.
- Um Aufwandsspenden für Mitglieder auszustellen muss ein Aufwand über der normal üblichen unentgeltlichen Mitarbeit vorliegen.
Sachspenden
- Sachspenden an die Piratenpartei Deutschland sind ebenso zu behandeln wie Geldspenden.
- Sachspenden bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
Weitere Seite: Parteispenden
Bankkonto
Um ein Bankkonto einzurichten, ist die Satzung erforderlich sowie das Protokoll in dem die Vorstandswahl protokolliert ist. Für jede Änderung der Verfügungsberechtigung ist immer das Protokoll vorzulegen, wo die Vorstandswahl protokolliert wurde. Es gibt für uns keinen Auszug aus dem Vereinsregister, da wir kein Verein sind, sondern eine Partei.
Barkasse
Es muss ein Kassenbuch geführt werden, dass monatlich abgerechnet wird. Für jede Einnahme muss ein Quittung ausgestellt werden. Im Notfall reicht ein Blatt Papier (keine auf dem Rechner hinterlegte Datei sondern ein Blatt Papier) auf dem festgehalten wird, wer warum wann wieviel Geld eingezahlt hat. Ausgaben dürfen nur gegen Quittung erfolgen. Wenn es noch keinen Quittungsbeleg gibt, ist wiederum auf einem Blatt Papier (keine auf dem Rechner hinterlegte Datei oder Email) festzuhalten, wer wann warum wieviel Geld erhalten hat. Dieses Blatt Papier ist von demjenigen zu unterschreiben, der das Geld erhalten hat. Die Barkasse darf einen Bestand von 300 Euro nicht überschreiten.
Ausgaben
Parteiengesetz § 1(4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
Das Geld der Partei gehört nicht Dir. Wenn Du Geld ausgeben willst, sollte das durch den Vorstand beschlossen und protokolliert werden. Eine Kopie des Protokolls sollte zusammen mit dem Ausgabebeleg die Buchung dokumentieren.
Reisekostenerstattung
keine Verbindlichkeiten
Für die Bundes-, Länder- und Unterebenen gilt folgende Regel
- Vorstände der Länder und Kreis sowie des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
- Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
- Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.
Budget
Es sollte unbedingt ein Budget aufgestellt werden, um jederzeit festzustellen, wie hoch die freien verfügbaren Mittel sind. Von den Mitgliedsbeiträgen sind Umlagen abzuführen an andere Gliederungen. Neugegründeten Gliederungen steht der Anteil der Mitgliedsbeiträge ab dem Folgemonat der Gründung zu.