Sachspendenregelung

Aus Piratenwiki
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wer für uns etwas umsonst leistet, schließt mit der Partei einen ganz schlanken, einseitigen Vertrag ab, in dem die Art der Leistung, der Zeitraum und der marktübliche Wert dieser Leistung beschrieben wird. Gleichzeitig verzichtet der Spender ausdrücklich auf eine monetäre Vergütung und stellt die Leistung als Sachspende zur Verfügung.

Alle Beteiligten haben davon Vorteile:

Die Piratenpartei erhält für jeden Euro Sachspende einen Euro aus der Wahlkampfkostenerstattung, die uns durch die EU-Wahl zusteht. Durch den Vertrag haben wir darüber einen Beleg.

Der Spender muss keine Rechnung für die Leistung ausstellen, sie also nicht versteuern, er erhält aber eine steuerlich absetzbare Spendenquittung. Diese darf nur der Schatzmeister ausstellen, entweder der des Bundes oder der des Landesverbandes, je nachdem, an wen die Spende geht.

Wichtig ist:

1. Nur solche Leistungen dürfen gespendet werden, die man nicht von Parteimitgliedern als Teil ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit üblicherweise erwarten kann. Also: Plakate aufhängen gilt (leider) nicht als Spende, ein Wahlplakat zu gestalten hingegen schon.

2. Die Leistungen müssen mit einem marktüblichen, plausibel wirkenden Satz bewertet sein. Also am besten die eigenen, normalen Tagessätze angeben, im Zweifelsfall eher im unteren Bereich bleiben. "Mondpreise" wie z.B. eine Plakatgestaltung für 50 000 Euro würden uns um die Ohren fliegen.

Da viele Piraten viel umsonst leisten, kann dieses Verfahren im Optimalfall dazu führen, dass wir ganz legal an die rund 190 000 Euro Wahlkampfkostenerstattung kommen, die uns durch die EU-Wahl theoretisch zustehen. Da sie uns nur maximal in der Höhe der selbst eingenommenen Mitgliedsbeiträge und Spenden zustehen, ist jede per Vertrag dokumentierte Sachspende für uns bares Geld wert.

Bitte bedenkt dies bei zukünftigen Verhandlungen mit Dienstleistern oder euren eigenen freiwilligen Arbeitsleistungen! Wenn ihr z.B. Dienstleister herunterhandelt, könnt ihr ihnen für die Differenz zum üblichen Preis eine Spendenquittung anbieten, diese Sachspende vertraglich vereinbaren und an den Schatzmeister weiterleiten.

Ob es eine Spendenquittung gibt oder nicht, liegt im Ermessen des Schatzmeisters.