SN Diskussion:Landesparteitag/2009.2/Satzungsänderungsantrag Streichung Landesplenum

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Da ein Landesplenum *nur* durch a) nachgeordnete Gliederungen oder b) durch 10% der SächsPiraten einberufen wird, gibt es zZ. keinen Grund das Landesplenum zu streichen.

Im Gegenteil, dadurch, daß das Landesplenum auch recht kurzfristig einberaumt werden kann und den Vorstand zu Stellungnahmen verpflichtet, ist es ein wirksames Mittel *schnell* und unaufwendig aufkommende Probleme zu diskutieren.

AndreasRomeyke 07:08, 8. Jul. 2009 (CEST)

Aber ein Pirat kann doch genau das _jetzt_ schon machen. Bei einem Ortschaftstreffen können entsprechende Anträge und Anfragen fertig gemacht werden, welche dann bei der nächsten Vorstandssitzung bearbeitet werden _müssen_. Wozu also ein LP? --Loralitilli 18:11, 8. Jul. 2009 (CEST)