SN Diskussion:Landesparteitag/2009.2/Satzungsänderungsantrag Streichung Landesplenum
Version vom 8. Juli 2009, 06:08 Uhr von AndreasRomeyke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Da ein Landesplenum *nur* durch a) nachgeordnete Gliederungen oder b) durch 10% der SächsPiraten einberufen wird, gibt es zZ. keinen Grund das Landesplenum zu st...“)
Da ein Landesplenum *nur* durch a) nachgeordnete Gliederungen oder b) durch 10% der SächsPiraten einberufen wird, gibt es zZ. keinen Grund das Landesplenum zu streichen.
Im Gegenteil, dadurch, daß das Landesplenum auch recht kurzfristig einberaumt werden kann und den Vorstand zu Stellungnahmen verpflichtet, ist es ein wirksames Mittel *schnell* und unaufwendig aufkommende Probleme zu diskutieren.
AndreasRomeyke 07:08, 8. Jul. 2009 (CEST)