SN Diskussion:Kreisverband/Dresden/Hauptversammlung/HV2010/Einberufung

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Hier bitte Diskussion zur Aufforderung des KV Vorstandes eine Kreisvollversammlung bzw. Kreishauptversammlung einzuberufen um Vorstandsneuwahlen zu tätigen.

Gründe etc. hier ! Flame und Beleidigungen werden gelöscht.

  • Manches im KV hat sich anders entwickelt, als die Protagonisten planten
  • Daraus ist bei den "Funktionären" wie auch der "Basis" Unzufriedenheit entstanden, der unsere begrenzten zeitlichen und menschlichen Resourcen lähmt
  • Nachdem von beiden Seiten das Thema Neuwahl kam, sollte dies auch durchgezogen werden - und sei es, um zu erkennen, dass wir unsere Grenzen akzeptieren müssen
  • Es geht nicht um eine "Abwahl" - der alte Vorstand kann auch durch eine Wiederwahl gestärkt werden

-- Privacy 00:15, 24. Jul. 2010 (CEST)

Zu den formalrechtlichen Gründen

Laut §6 Abschnitt 4

  • Die Hauptversammlung muss spätestens ein Jahr nach der letzten Hauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen.

...ist eine Einberufung auf Antrag von in Zehntel der Mitglieder möglich. Laut Satzung ist dazu weder ein Antrag an den Vorstand noch ein Grund nötig. Für die Mitglieder des Kreisverbandes ist die Satzung bindend. Die Geschäftsordnung des Vorstandes gilt für den Vorstand und ist ausschließlich für diesen zuständig.