SN:Wahlen/BTW 2013/Plakatierung/Plakatgenehmigungen BTW2013 ERZ
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Version vom 15. Mai 2013, 14:16 Uhr von GoodSpeak (Diskussion | Beiträge)
Plakatierungsgenehmigungen für Kommunen im Kreis Erzgebirge
Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte vor dem Plakatieren *unbedingt lesen* und *beachten*!
Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter plakate@piraten-sachsen.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
Bitte druckt euch das angehängte Dokument, das wir von der Kommune erhalten haben, aus und nehmt es beim Plakatieren mit.
| Kommune | Ansprechpartner (Fon, Fax, Mail) | Anzahl | gestattet ab | abhängen bis | Bedingungen | Kosten | Datei |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Musterstadt | H. Mustermann (Fon: 01234-56789, Fax: 01234-56788, Mail: plakate@musterstadt.de | unbegrenzt | 31.02.2013 | 31.09.2013 | Untersagt im Umkreis von ca. 10000 m von allem | keine | |
| Elterlein | Link |