SN:Treffen/Landesparteitag/2014.3/Satzung

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SÄA 001: Antrag Verlegung Landesgeschäftsstelle nach Chemnitz

Antragsteller: Kai Grünler

Antragstext: Hiermit beantrage ich die Schließung der Landesgeschäftsstelle in Dresden und Zusammenlegung/Umzug mit der Geschäftsstelle in Chemnitz. Alle entsprechenden Verweise in Satzung, Unterlagen, Verträgen, Dokumenten etc. sind entsprechend anzupassen. Die Geschäftsstelle in Chemnitz ist durch anmieten des angrenzenden Ladenlokals zu erweitern.

Begründung: Die unglaublich hohen Kosten lt. Wiki von fast 800€ pro Monat/9600€ pro Jahr vernichten unnötigerweise große Teile der Finanzmittel des Landesverbandes. Die LGS liegt nicht besonders zentral in Sachsen und ist dadurch nicht für alle sächsischen Piraten gleichermaßen gut erreichbar. Auch die Vor-Ort-Situation mit Parkplätzen etc. bei Veranstaltungen in der LGS lässt jedes Mal arg zu wünschen übrig. Die Chemnitzer Geschäftsstelle liegt in Sachsen sehr zentral, ist gut mit ÖPNV und anderen Verkehrsmitteln erreichbar, hat sehr viele Parkplätze vorm Haus, was gut ist, bei be-/entladen von Dingen. Dadurch können deutlich öfters Präsenztreffen des LaVor und Veranstaltungen für alle sächsischen Piraten abgehalten werden, mit vermutlich deutlich höherer Teilnehmerquote als aktuell. Des weiteren ist die Chemnitzer GS Räumlich großzügiger und hat aktuell Erweiterungsmöglichkeiten. Die Kosten liegen deutlich unter denen der LGS in Dresden (lt. Wiki aktuell 300€ pro Monat/3600€ pro Jahr ohne zusätzliche Flächenerweiterung) und durch den Zuschuss durch die Bundes-IT (meines Wissens nach 100€ pro Monat/1200€ pro Jahr), welche Teile das Lagers mit nutzt, sinken diese niedrigen Kosten abermals. Alles in allem überwiegen die Vorteile der Chemnitzer GS gegenüber der Dresdner GS deutlich.

SÄA 002: Antrag Ergänzung Anhang zur Satzung, GO SMV, § 7 - Systembetrieb

Antragsteller: Kai Grünler

Antragstext: Hiermit beantrage ich den Anhang zur Satzung (Geschäftsordnung Ständige Mitgliederversammlung, § 7 - Systembetrieb, http://wiki.piratenpartei.de/SN:Dokumente/Satzung#.C2.A7_7_-_Systembetrieb ) um die folgenden Punkte zu ergänzen:

"(3) Wird die SMV auf externen Systemen/von externen Dienstleistern betrieben und ist der Landesverband finanziell nicht dazu in der Lage, diesen Betrieb sicherzustellen, so ist der Betrieb der SMV so lange zu unterbrechen, bis der Landesverband den Betrieb wieder aus eigenen tatsächlich vorhandenen finanziellen Mitteln bezahlen kann.

(4) Ist der Landesverband länger als zusammenhängend 3 Monate nicht finanziell dazu in der Lage, die SMV durch externe Dienstleister betreiben zu lassen, so ist der Betrieb unverzüglich und entgültig einzustellen."

Begründung: Durch die Kopplung des SMV-Betriebes an externe Dienstleister entstehen unnötig hohe Unkosten, welche den Finanzhaushalt des Landesverbandes stärker belasten, als wenn die SMV auf eigenen Systemen betrieben werden würde. Da die Finanzen des Landesverbandes auf längere Zeit gesehen eher weniger statt mehr werden, muss eine Notbremse eingebaut werden, welche aktuell nicht berücksichtigt ist.


SÄA 003: Antrag Ergänzung Anhang zur Satzung GO SMV § 3 - Anträge und Beschlüsse

Antragsteller: Kai Grünler

Antragstext: Hiermit beantrage ich, den "§ 3 - Anträge und Beschlüsse" der Geschäftsordnung der ständigen Mitgliederversammlung (Anhang zur Satzung) [1] um folgende Punkte zu ergänzen:

" (6) Alle zu behandelnden Anträge müssen vom System anonymisiert dargestellt werden, um keinen Bezug zum Antragsteller herzustellen.

(7) Anträge, welche im Antragstext Bezüge auf den Antragsteller beinhalten (Namens- oder Pseudonymnennung, für den Antragsteller typische Formulierungen und dergleichen), sind zurückzuweisen mit dem Hinweis auf entsprechende neutrale Neuformulierung. "


Begründung: Da es uns um Inhalte und nicht um Personen geht, sollte es selbstverständlich sein, dass bei Anträgen die anonymisierte Form üblich ist. So haben auch gute Anträge von unbeliebten Mitgliedern eine reale Chance, welche sonst pauschal abgelehnt werden würden, weil man die antragstellende Person nicht mag. Es geht hier um eine reine Darstellungssache von der Software, welche einfach den Antragsteller nicht mit anzeigen soll. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Anträge vollkommen neutral zu formulieren sind, ggfls. sollte hier der antragstellenden Person Hilfe angeboten werden.