SN:Treffen/Landesparteitag/2014.1/Grundsatzprogramm

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Version vom 27. Dezember 2013, 21:27 Uhr von 1HiGHzERr (Diskussion | Beiträge) (GP001 Ausländerwahlrecht in Sachsen)
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GP001 Gleichberechtigtes Wahlrecht für in Sachsen lebende Ausländer

Antragsteller: --1HiGHzERr 21:25, 27. Dez. 2013 (CET)

Der LPT möge beschließen, im Grundsatzprogramm, Kapitel 4, Abschnitt 4.1 "Ausländerwahlrecht und Ausländerbeirat", 1. Absatz, folgende Änderung vorzunehmen:

1. Sätze 1 und 2 durch folgende Fassung zuersetzen:

"Die Piratenpartei Sachsen engagiert sich für ein aktives und passives Wahlrecht für alle Bürger mit Wohnsitz und angemessener Aufenthaltszeit im Freistaat Sachsen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit."

Soweit dazu Änderungen von Bundes- und EU-Recht erforderlich sein sollten, setzt sich die Piratenpartei Sachsen dafür ein, dass sich die Piratenpartei Deutschland im Bundestag und EU-Parlament und der Freistaat Sachsen im Bundesrat um entsprechende Anpassungen bemüht."

ursprünglicher Wortlaut:

"Die Piratenpartei Sachsen engagiert sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, entsprechend dem existierenden kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger.

Wir streben an, dass der Freistaat Sachsen sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht."

Begründung: Die Beschränkung auf das kommunale Wahlrecht und auf die EU-Regelungen lösen das Diskriminierungsproblem nur unzureichend. Es soll eine Gleichbehandlung aller Menschen erreicht werden, die im Geltungsbereich sächsischer Gesetze leben. Das ist angemessen und einfacher zu erreichen als eine zusätzliche deutsche Staatsbürgerschaft, erreicht aber bezüglich des Wahlrechts den gleichen Effekt.

Da Ausländer auch das Recht besitzen, sich politisch zu engagieren, müssen sie auch wählbar sein und natürlich wählen dürfen. Die Klausel "angemessene Aufenthaltszeit" soll sichern, dass die Personen auch Gelegenheit haben, die Gegebenheiten der sächsischen Region kennenzulernen und sich ein Urteil zu bilden. Außerdem soll damit Wahltourismus (mehrmaliges Wählen im Jahr an verschiedenen Aufenthaltsorten) vorgebeugt werden. Das bestehende sächsische Wahlrecht und das diesem zu Grunde liegende EU-Recht leistet dies nicht. Eine Konkretisierung dieser unbestimmten Zeit kann im Wahlprogramm oder in Koalitionsverhandlungen noch erfolgen.

GP002 Titel

Antragsteller: [[Benutzer: | ]]

Der LPT möge beschließen,