SN:Treffen/Landesparteitag/2013.2/Grundsatzprogramm
Inhaltsverzeichnis
GP001 Programmerweiterung: Tierschutz
Der Landesparteitag möge beschließen das dem Grundsatzprogramm unter Punkt 3, Umwelt, ein weiterer Unterpunkt hinzugefügt wird mit der Bezeichnung "Tierschutz" der folgende Präambel und die Punkte 1 bis 3 erhält.
0) Präambel
Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Tierhaltung ein. Wir unterstützen eine verantwortungsbewusste und ressourcen-schonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und Landwirten ein faires Einkommen verschafft.
1) Verbandsklagerecht
Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, fehlt in Sachsen ein entsprechendes Gesetz.
Begründung: Für die Durchführung des Tierschutzgesetzes sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Diese sind häufig personell unterbesetzt und können unter anderem deshalb nicht tätig werden. Das Verbandsklagerecht stellt somit eine wichtige Ergänzung dar, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verfolgen. Der Begriff anerkannte Naturschutzverbände ist bereits fest definiert durch § 64 BNatSchG. Analog soll das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände vergleichbar gehandhabt werden wie das bereits bestehende Verbandsklagerecht für anerkannte Naturschutzverbände.
2.) Tierschutz in der Tierhaltung
Hinweis: Folgende Unterpunkte werden in Sachsen größtenteils durch EU Reglungen bestimmt und teilweise durch Bundesrecht. Da aber weder unser Bundesprogramm noch unser EU Programm diese Punkte behandelt ist es nach dem Bottom-Up-Prinzip sinnvoll hier schon Änderungsdruck aufzubauen. Auch in Hinblick auf die Kommunikation mit unseren Wählern in Sachsen.
2.1) Haltungsbedingungen
Der Platz in Ställen muss ausreichend sein, um ein artgerechtes Verhalten der Tiere zu ermöglichen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang entgegen kommen. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte - beispielsweise zwischen Artgenossen - ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm und andere starke Beeinträchtigungen der Psyche der Tiere sind zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden. Handlungsweisen welche dazu führen das große Teile der Tierbestände geschlechtesspezifisch oder aus anderen Gründen vorzeitig getötet werden sind nicht zulässig. Die Haltungsform von Tieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.
Begründung: Viele Wissenschaftler fordern ein Ende der Massentierhaltung in Deutschland. Preise von unter 30 Cent für 100g Schweinefleisch sind ein Preisdumping, das Lebensmittelketten nur bieten können, weil die Fleischindustrie auf Kosten der Tiere produziert. Daraus resultieren desolate Haltungsbedingungen für die Tiere und nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen für die Landwirte.
2.2.) Transporte
Tiertransporte sind auf eine Höchstdauer von vier Stunden und 200km Strecke zu begrenzen. Tiertransporte von Staaten außerhalb des EU-Raumes in die Europäische Union sind zu unterlassen. Dies geschieht um die Haltungsbedingungen durchzusetzen die beschlossen wurden. Für Geflügeltransporte müssen dieselben Grenzwerte eingehalten werden. Die effektive Kontrolle von Tiertransporten ist zu gewährleisten und deren Zuwiderhandlung mit wirkungsvollen Sanktionen (wie z.B. ein unverzügliches Verbot weiterer Tiertransporte für Transportunternehmen) zu versehen. Die vorherschenden Beladungsdichten müssen drastisch reduziert werden. Die Ausstattung der Transportfahrzeuge für "Schlachttiere" muss den Bedürfnissen der Tiere besser entsprechen. Verladungen müssen möglichst stressfrei und ohne Anwendung von physischer Gewalt erfolgen. Für kranke und trächtige Tiere soll ein striktes Transportverbot erlassen werden. Ebenso fordern wir eine ersatzlose Streichung der noch vorhandenen Export-Subventionen für Lebendtiere. Bei Be- und Entladung muss ein Amtsveterinär anwesend sein zur Überwachung ob gravierende Verletzungen bei den Tieren ersichtlich sind und ob Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen.
Begründung:
(Quelle: Bundestagsantrag der Grünen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705491.pdf)
Die Anzahl der Tiertransporte nimmt seit Jahren stetig zu. So wurde 2009
jedes 15. Schwein lebend exportiert. Die Ausfuhren nach Osteuropa und
Russland verdoppelten sich zwischen 2007 und 2009 – Tendenz weiter
steigend. Gleichzeitig stieg auch der Import von lebenden
Schlachtschweinen nach Deutschland im Zeitraum von 1999 bis 2008 um mehr
als das Doppelte auf 4,4 Millionen Tiere. Aber auch innerhalb
Deutschlands nehmen die Lebendtiertransporte aufgrund der
Spezialisierung der Agrarbetriebe auf einzelne Arbeitsschritte stetig
zu. Stunden- und tagelange Transporte sind für die Tiere eine Tortur
aufgrund der extremen Enge in den Transportfahrzeugen, Hitze/Kälte,
Luftmangel, Durst und Schmerzen durch Verletzungen. Obwohl es einen
breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, den Tierschutz bei
Tiertransporten wirksam zu stärken und dazu die Transportzeiten
ausnahmslos zu begrenzen, lassen gesetzliche Regelungen auf sich warten.
Dieser Stillstand muss beendet werden. Dazu sollte auch die aktuelle
Überprüfung der Europäischen Transportverordnung (EG) Nr. 1/2005 durch
die EU-Kommission genutzt werden.
www.tierschutzbund.de/4568.html: „Nach wie vor werden Tiere über Tage
hinweg durch die Welt gekarrt, anstatt vor Ort geschlachtet zu werden -
nur damit die Industrie ein paar Cent mehr Profit pro Schlachttier
einstreicht". Jährlich werden über 400 Millionen Tiere in Europa und
über seine Grenzen hinweg transportiert - Geflügel nicht einmal
eingerechnet. Aktuell dürfen Rinder europaweit bis zu 29 Stunden
transportiert werden, bevor sie den Transporter das erste Mal für eine
24-stündige Pause verlassen dürfen. Für Schweine und Pferde sieht es
nicht besser aus. Darüber hinaus sind die Ladedichten so hoch, dass die
Tiere sich nicht hinlegen können, ohne sich gegenseitig zu stören und zu
verletzen. Außerdem ist es erlaubt, die Transporte trotz Kälte und Hitze
(0-35° Grad) durchzuführen. Besonders kritisch sind sogenannte
Doppelstocktransporte von Rindern zu sehen, die auf Drängen der
Transport - und Fleischwirtschaft weiterhin genutzt werden sollen. In
den doppelstöckigen LKWs stoßen Widerrist, Rücken oder Kopf an die Decke
oder scheuern daran, es kommt zu schmerzhaften Verletzungen.
2.3.) Eingriffe an Tieren
Alle Eingriffe an Tieren müssen schmerzfrei erfolgen.
Begründung: Viele Eingriffe an Jungtieren und ausgewachsenen Tieren erfolgen immer noch bei vollem Bewusstsein der Tiere, z. B. Schenkelbrand bei Pferden, Kastration von Ferkeln (einfaches Abreißen der Hoden ohne med. Eingriff), stutzen von Schwänzen, Schnäbeln, Flügeln und Klauen usw.
2.4.) Offenlegung von Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion
Wir fordern, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und jedem Verbraucher diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung steht. Darüber hinaus fordern wir, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte - oder darunter - auch abgebaut sind. Um die Einhaltung der geforderten Maßstäbe zu gewährleisten, fordern wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle.
Begründung: Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von z.B. Antibiotika in der Tierproduktion. Industrielle Tierproduktion ist meistens nur deshalb möglich, weil Antibiotika und andere Medikamente präventiv eingesetzt werden. Die dadurch verursachte Bildung resistenter Erreger stellt immer mehr eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Zudem steigt die Zahl verschiedener weiterer Erkrankungen wie z.B. BSE und chronischem Botulismus bei Rindern.
3.) Tierschutz in der Schule
Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.
Begründung: Falscher Umgang mit Tieren ist häufig die Folge mangelnder Kenntnis. Ein frühzeitiger Unterricht fördert verantwortungsvolles Verhalten zukünftiger Generationen. Sie entscheiden als Nächste über den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt und die eigene Gesundheit. Eine Wissensvermittlung in den Bereichen Heimtierhaltung, Nutztierhaltung und Ernährung trägt somit zu einem wichtigen Punkt in der Erziehung der Kinder zu verantwortungsvollen Menschen bei.
GP002 - Wirtschaft
Antragsteller: Toni Rotter
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, das aktuelle Wirtschaftsprogramm mit dem folgenden Text zu ersetzen.
Wirtschaft
Jedem Menschen in Deutschland ist die gleiche Chance zu gewährleisten, sich wirtschaftlich zu beteiligen. Die Zielsetzung der Wirtschaft sollte daher nicht nur ein hohes Wirtschaftswachstum sein. Bessere Ziele in den Augen der Piratenpartei Sachsen sind eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, die Verringerung der individuellen Arbeitszeit, die Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Energie-, Zeit-, oder Ressourceneffizienz bis hin zu neuen Maßstäben wie beispielsweise dem "Bruttosozialglück".
Das Unternehmertum hat eine besondere Bedeutung. Unternehmer übernehmen meist Verantwortung für Mitarbeiter, schaffen auch für diese Lebensgrundlagen und stellen Güter und Dienstleistungen bereit, welche die Menschen benötigen. Wir wollen zur Förderung des Unternehmertums Konzepte entwickeln und umsetzen, die eine unternehmerische Selbstständigkeit erleichtern.Der Abbau von ausgeuferten Bürokratien wird dazu angestrebt.
Ein Ansatz der Piratenpartei ist das Aufbrechen von Machtkonzentrationen. Dafür muss die Dezentralisierung gefördert werden. Wir wollen einen Regionalisierungsprozess anstoßen, der auf eine Ökonomie der Nähe sowie regionale Energieautonomie und Versorgungssouveränität abzielt. Regionen sollen ihre Grundbedürfnisse so gut wie möglich aus sich selbst heraus erfüllen können. Das bezieht sich vor allem auf Nahrung, Wohnen, Kommunikation, Nahverkehr,Bildung, Kultur, Pflege, Heilung und weitere auf den Menschen bezogene Güter.
Zum Bedienen dieser Bedürfnisse fördern und begrüßen wir freie und offene Konzepte, die Nutzungsmöglichkeiten auf möglichst viele Menschen verteilen. Diese Wege sind ein wichtiges Mittel gegen die destabilisierenden Auswirkungen der Globalisierung und eines weltweit untereinander konkurrierenden Marktes. Subsidiarität statt Zentralismus ist das Stichwort. Wir möchten zu einem 'Europa der Regionen' und dass lokale mittelständische Produzenten und Dienstleister auch als die Arbeitgeber und Rückgrate unserer Gesellschaft anerkannt werden, die sie sind.
Wir wünschen uns Experimentierklauseln um neue ökonomische Instrumente, Konzepte und Spielarten auszuprobieren. Diese Experimente könnten in Regionen oder Branchen, also in kleinen "Sandkästen" durchgeführt werden. Konzepte wie das bedingungslose Grundeinkommen oder die negative Einkommenssteuer, Regionalwährungen und transparente Umwälzungen kommunaler Pflichtaufgaben auf Haushaltsabgaben könnten so besser oder überhaupt evaluiert werden.
Begründung: Abgesehen von der Überschrift ist dieser Antrag deckungsgleich mit dem im Januar gestellten Antrag, soll aber ermöglichen, das innerhalb der Frist ein Antrag zum Grundsatzprogramm Wirtschaft eingereicht wird, den man auf dem Landesparteitag bearbeiten kann.