SN:Treffen/Landesparteitag/2012.2/Satzung

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SA 01 a und b Änderung § 11 Sonderparteitag

Es wird beantragt den Paragraphen 11 der Satzung wie folgt zu ändern

alter Text Der Sonderparteitag dient zur Aufstellung von Kandidaten für vorgezogene Wahlen und zur Verabschiedung von Koalitionsverträgen. Er hat eine Einladungsfrist von einer Woche. Eine Einladung erfolgt per Schriftform.

neuer Text 1

Der Sonderparteitag dient zur Aufstellung von Kandidaten für vorgezogene Wahlen, zur Erstellung des Wahlprogramms und zur Verabschiedung von Koalitionsverträgen. Er hat eine Einladungsfrist von einer Woche. Eine Einladung erfolgt per Schriftform. Die Fristen für Wahlprogrammanträge laut §14 Absatz werden gestrichen.

neuer Text 2

Der Sonderparteitag dient zur Erstellung des Wahlprogramms und zur Verabschiedung von Koalitionsverträgen. Er hat eine Einladungsfrist von zwei Wochen für Wahlprogramme und eine Woche für Koalitionsverträge. Die Fristen für Wahlprogrammanträge laut §14 Absatz werden auf eine Woche vor dem Landesparteitag verkürzt. Eine Einladung erfolgt per Schriftform.

Begründung'

Eine Neuwahl hat eine Frist von 60 Tagen. Der Paragraph resultierte aus dem Wissen das es nicht möglich sein würde einen Landesparteitag vor Fristende zu gestalten, da die Liste inklusive der Sammlung von Unterschriften min. 3 Wochen vor der Wahl abgegeben sein musste. Ein LPT 4 Wochen vor der Wahl hätte 1 Woche Zeit für Unterschriften bedeutet, wenn am Tage der Verkündung von Neuwahlen eingeladen worden wäre. Nun hat sich die Erkenntnis durchsetzt das eine Aufstellungsversammlung unabhängig vom LPT stattfinden kann.

Weiterhin war der Sinn, dass wenn die Piraten einen Koalitionsvertrag aushandeln, auf diesen auch flexibel reagieren können. Mit einer Einladungsfrist von 4 Wochen, wären zur Regierungsbildung nur 1 "Friss-oder-stirb"-Vertrag möglich, da für die Regierungsbildung Fristen gesetzt sind. Somit kann nachverhandelt werden und der Termin ist flexibel. Weiteres Problem bei Neuwahlen ist das Wahlprogramm. Es zählt zum Programm und unterliegt Fristen. Zur Erstellung von Wahlplakaten ist es wichtig das Wahlprogramm verabschiedet zu haben. Dies sollte wenn möglich, relativ frühzeitig vor der Wahl möglich sein.