SN:Treffen/Landesparteitag/2009.3/Satzungsänderungsanträge/1

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Antrag 1 Verteilungschlüssel MitgliedsBeiträge

bisheriger Text

Sächsische Satzung

§ 11 - Finanzordnung

(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung
(2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion muß von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
(3) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert.

(4) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann von untergeordneten Gliederungen alle für den Rechenschaftsbericht notwendigen Daten einfordern. Sollte dies nicht möglich sein, hat er zeitnah Ordnungsmaßnahmen zu beantragen.

Antragsteller: -- Privacy 20:35, 3. Nov. 2009 (CET) Antrag: § 11 - Finanzordnung

(1) Es gilt sinngemäß die Bundesfinanzordnung. (2) Der LPT verabschiedet darüberhinaus eine Finanzordnung,

   die Transparenz, ordnungsgemäße Buchführung sicherstellt.

Der Rest => in die Finanzordnung, diese kann dann jeweils mit einfacher (!) Mehrheit angepasst werden.

Bundessatzung

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

neuer Text

Neuaufnahme: §11 Satz (5)

(5)a Es gilt folgender Verteilungsschlüssel.

  • Der Landesverband erhält 25%.
  • Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%.
  • Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(5)b Regelungen bei Nichtexistenz der Verbände

Existiert kein Verband so fällt das Geld an den nächsthöheren Verband. Reihenfolge: Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband


Variante 2: (es wird nur der Verteilungschlüssel geändert)

5)a Es gilt folgender Verteilungsschlüssel.

  • Der Landesverband erhält 35%.
  • Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%.
  • Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 15%.

(5)b Regelungen bei Nichtexistenz der Verbände

Existiert kein Verband so fällt das Geld an den nächsthöheren Verband. Reihenfolge: Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband

Begründung

1. Die grundlegende Neuaufnahme regelt vor allem die Finanzierung der Bezirksverbände. Der Bezirksverband steht unter 5b, d.h. wenn alle Kreisverbände existieren hat der BV kein Geld mehr. Das ist aber gewollt um nicht noch ein vierte Verteilungsebene einzuführen, dann müsste die 60% Mittel die dem LV verbleiben durch 4 statt durch 3 geteilt werden.

2. Änderung des Verteilungsschlüssels

Nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel bleiben dem Landesverband noch gerade mal 9 Euro/ Mitglied Mit den Ermäßigungen und Nichtzahlern bleiben geschätzte 7,5 *300 = 2250 € im Jahr. Davon gehen 500 Euro in Verwaltungstätigkeiten und 1000-1500 in Landesparteitage. Es wäre damit so gut wie kein Geld für landesweite Aktionen übrig.