SN:Treffen/Landesparteitag/2009.3/Satzungsänderungsanträge/1
Inhaltsverzeichnis
Antrag 1 Verteilungschlüssel MitgliedsBeiträge
bisheriger Text
Sächsische Satzung
§ 11 - Finanzordnung
(1) Es gilt im Wesentlichen die Bundesfinanzordnung
(2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion muß von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
(3) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert.
(4) Der Schatzmeister des Landesverbandes kann von untergeordneten Gliederungen alle für den Rechenschaftsbericht notwendigen Daten einfordern. Sollte dies nicht möglich sein, hat er zeitnah Ordnungsmaßnahmen zu beantragen.
Bundessatzung
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
neuer Text
Neuaufnahme: §11 Satz (5)
(5)a Es gilt folgender Verteilungsschlüssel.
- Der Landesverband erhält 25%.
- Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%.
- Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(5)b Regelungen bei Nichtexistenz der Verbände
Existiert kein Verband so fällt das Geld an den nächsthöheren Verband. Reihenfolge: Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband
Variante 2: (es wird nur der Verteilungschlüssel geändert)
5)a Es gilt folgender Verteilungsschlüssel.
- Der Landesverband erhält 35%.
- Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%.
- Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 15%.
(5)b Regelungen bei Nichtexistenz der Verbände
Existiert kein Verband so fällt das Geld an den nächsthöheren Verband. Reihenfolge: Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband
Begründung
1. Die grundlegende Neuaufnahme regelt vor allem die Finanzierung der Bezirksverbände. Der Bezirksverband steht unter 5b, d.h. wenn alle Kreisverbände existieren hat der BV kein Geld mehr. Das ist aber gewollt um nicht noch ein vierte Verteilungsebene einzuführen, dann müsste die 60% Mittel die dem LV verbleiben durch 4 statt durch 3 geteilt werden.
2. Änderung des Verteilungsschlüssels
Nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel bleiben dem Landesverband noch gerade mal 9 Euro/ Mitglied Mit den Ermäßigungen und Nichtzahlern bleiben geschätzte 7,5 *300 = 2250 € im Jahr. Davon gehen 500 Euro in Verwaltungstätigkeiten und 1000-1500 in Landesparteitage. Es wäre damit so gut wie kein Geld für landesweite Aktionen übrig.