SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2013-10-18/01
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Antrag
Änderung der Geschäftsordnung |
NR: 2013-10-18/01 |
- Text
- Zur Geschäftsordnung wird zu §5 [Beschlüsse] folgender Unterparagraph hinzugefügt: §5b Kleinbeträge Die Schatzmeisterin kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 20,00 € selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich 40,00 € benötigt sie die vorherige Zustimmung des Ortsvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, seines Stellvertreters.
- Begründung
- Eine Kleinbetragsregelung gibt der Schatzmeisterin mehr Handlungsspielraum bei spontan anfallenden Kosten (z.B. Porto). Andere Gliederungen haben ähnliche Regelungen, bei der die Beträge aber deutlich höher liegen (Beispiel KV Dresden: 100,00 € / 200,00 €).
- Antragsteller_in
- Ans 10:39, 18. Okt. 2013 (CEST)
- Ergebnis
- offen
- Dafür
- Ans
- Dagegen
- -
- Enthaltung
- -
- Umsetzungsverantwortlich
- Ans