SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2012-12-10/01

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Antrag

Änderung der Geschäftsordnung

NR: 2012-12-10/01
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Text
§3 [Vorstandssitzungen] Absatz (3) der Geschäftsordnung des Ortsvorstandes wird wie folgt geändert: alt
(3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt.
Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.
Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden. neu
(3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt, insbesondere sind Gäste, Presse, Ton- und Bildaufzeichnungen zugelassen.
Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.
Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.
Begründung
Im Gegensatz zu anderen Verbänden (PDF, siehe TOP 6) leben wir die Grundsätze Offenheit und Nachvollziehbarkeit (allgemein auch "Transparenz" genannt), was in der Geschäftsordnung des Vorstands bereits festgeschrieben ist. Um ein klares Zeichen für diese Grundsätze zu setzen, wäre es schön, wenn wir diese Offenheit, zunächst in der Geschäftsordnung des Vorstands, genauer definieren. Dies kann dann auch auf die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlungen erweitert und evtl. durch einen Satzungsänderungsantrag in der Satzung des Ortsverbands manifestiert werden.
Antragsteller_in
{{{Antragsteller}}}
Ergebnis
offen
Dafür
-
Dagegen
-
Enthaltung
-
Umsetzungsverantwortlich
-

Diskussion / Protokoll