SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2012-12-10/01
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Antrag
Änderung der Geschäftsordnung |
NR: 2012-12-10/01 |
- Text
- §3 [Vorstandssitzungen] Absatz (3) wird wie folgt geändert:
alt
(3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt.
Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.
Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden. neu (3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt, insbesondere sind Gäste, Presse, Ton- und Bildaufzeichnungen zugelassen.
Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.
Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden. - Begründung
- Im Gegensatz zu anderen Verbänden leben wir die Grundsätze Offenheit und Nachvollziehbarkeit (allgemein auch "Transparenz" genannt), was in der Geschäftsordnung des Vorstands bereits festgeschrieben ist. Um ein klares Zeichen für diese Grundsätze zu setzen, wäre es schön, wenn wir diese Öffenheit, zunächst in der Geschäftsordnung des Vorstands, genauer definieren. Dies kann dann auch auf die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlungen erweitert und evtl. durch einen Satzungsänderungsantrag in der Satzung des Ortsverbands manifestiert werden.
- Antragsteller_in
- {{{Antragsteller}}}
- Ergebnis
- offen
- Dafür
- -
- Dagegen
- -
- Enthaltung
- -
- Umsetzungsverantwortlich
- -