SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/Vorstand/GO

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Geschäftsordnung des Vorstands vom Ortsverband Dresden-Neustadt

Änderungsprotokoll


§1 Geschäftsverteilung

Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:

(1) Vorsitzender Martin: Vernetzung, Neumitglieder und thematische Arbeit, Flauschbeauftragter

(2) st. Vorsitzender Jan: Öffentlichkeitsarbeit und digitale Infrastruktur, Flauschbeauftragter

(3) Schatzmeisterin Nora: Finanzielles, Flauschbeauftragte

(4) Beisitzer Ans: Organisation und Webseite, Flauschbeauftragter

(5) Beisitzer Kay: Veranstaltungen, Flauschbeauftragter

(6) Für Social Media sind Jan, Martin und Kay zuständig.

§1a Beauftragungen

(1) Geschäftsbereiche können durch eine namentliche Beauftragung natürlicher Personen delegiert werden.

(2) Die Beauftragung erfolgt per Vorstandsbeschluss, der jedoch nicht als Umlaufbeschluss behandelt werden darf.

(3) Ziele, Rechte und Pflichten jeder Beauftragung müssen Teil des Vorstandsbeschlusses nach Absatz 2 sein.

(4) Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten können Anträge nach Absatz 2 auf Wunsch nichtöffentlich behandelt werden. Dies ist Antragstellern vor Behandlung ihres Antrages mitzuteilen.

(5) Beauftragungen sind zeitlich befristet, dürfen die reguläre Amtszeit des amtierenden Vorstands nicht überschreiten und können jederzeit per Vorstandsbeschluss widerrufen werden.

(6) Wird der Vorstand handlungsunfähig, enden bestehende Beauftragungen mit der Wahl eines neuen Vorstandes automatisch.

§2 Schuld

Alle Vorstandsmitglieder sind schuld.

§3 Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht.
Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.
Die weitere Verbreitung wird begrüßt und angestrebt.

(2) In dringenden Fällen können Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung per Umlaufbeschluss verlegt werden. Fällt eine Vorstandssitzung aus, werden Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung per Umlaufbeschluss festgelegt.
In beiden Fällen muss öffentlich darüber informiert werden.

(3) Zwei Vorstandsmitglieder können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen.
Die Einladung ist mindestens einen Tag vorher zu veröffentlichen.

(4) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt, insbesondere sind Gäste, Presse, Ton- und Bildaufzeichnungen zugelassen.
Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.
Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

§4 Anträge

(1) Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

(2) Zu Anträgen, die Entscheidungen politischer oder innerparteilich kontroverser Natur zum Gegenstand haben und keine Personenfragen betreffen, sollen wenn möglich vor Antragstellung Meinungsbilder unter den Neustadtpiraten eingeholt werden.

(3) Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch:

  • E-Mail an den Vorstand: vorstand@neustadtpiraten.de
  • Bekanntmachung im Protokoll der nächsten Sitzung
  • persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung

(4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht.
In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragsteller bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

(5) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt.
Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.

§5 Beschlüsse

(1) Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

(3) Alle Beschlüsse des Vorstands werden unverzüglich im Wiki veröffentlicht.

(4) Der Ortsschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten.

(5) Befindet der Vorstand über einen Antrag abweichend von einem Meinungsbild der Neustadtpiraten, muss diese Entscheidung explizit begründet werden.

§5a Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können vom Vorstand per E-Mail getroffen werden.

(2) Die Stimmabgabe nach Absatz (1) kann an ein anderes Vorstandsmitglied delegiert werden.

(3) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht.
Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

(4) Das Ergebnis von getroffenen Umlaufbeschlüssen muss im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht werden.

(5) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren.
Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt.
Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen.

§5b Kleinbeträge

(1) Die Schatzmeisterin kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 20,00 € selbstständig vornehmen.

(2) Bis zu einem Wert bis einschließlich 40,00 € benötigt sie die vorherige Zustimmung des Ortsvorsitzenden oder,
wenn dieser verhindert ist, seines Stellvertreters.

§6 Protokolle

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht.
Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.
Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben.
Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

(2) Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauf folgenden Sitzung oder im Umlauf.
Im Umlauf gilt das Protokoll erst dann als genehmigt, wenn es von allen auf der protokollierten Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlossen wurde.

(3) Es gibt in jeder ordentlichen Vorstandssitzung einen TOP Tätigkeitsbericht.

§7 Tätigkeitsbericht

(1) Jedes Vorstandsmitglied gibt zu jeder ordentlichen Vorstandssitzung einen inkrementellen Tätigkeitsbericht ab.

(2) Ein vollständiger Tätigkeitsbericht ist zu jeder Mitgliederversammlung vorzulegen.

§8 GO-Anträge

(1) Folgende GO-Anträge sind möglich:

  • Änderung der Tagesordnung
  • Schliessung eines Tagsordnungspunktes
  • Wiedereröffnung eines Tagesordnungspunktes
  • Ende der Diskussion
  • Smokeytime (Raucherpause) - Unterbrechung der Sitzung für 5 Minuten
  • Ponytime (Mediationspause) - Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten.

§9 Kassenstand und Mitgliederzahlen

Der aktuelle Kassenstand, die Anzahl der Mitglieder und die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder werden mindestens monatlich an geeigneter Stelle veröffentlicht.