SN:Kreisverband/Leipzig/Vorstand/Geschäftsordnung

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Kreisvorstandes. Sie wurde am 12.02.2013 beschlossen, am 13.1.2015 und am 03.02.2017 geändert und tritt ab sofort in Kraft.

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Es kann Aufgaben an Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und angemessenen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist zum nächsten Kreisparteitag vorzulegen.


§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Gemeinsame Aufgaben des Vorstands:

  • Planung des Arbeitsprogramms des Vorstands
  • Protokolle, Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit / Pressearbeit
  • Aufnahme von Neumitgliedern

Kompetenzbereiche des Vorstandsvorsitzenden: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband Sachsen und den anderen sächsischen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen. Kompetenzbereiche des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden: In Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden nimmt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden wahr. Kompetenzbereiche des Schatzmeisters: Dem Schatzmeister hat die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und Spenden in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern des Landesverbands Sachsen sowie des Bundesverbands. Der Schatzmeister hat ein Vetorecht in Finanzangelegenheiten. Das Nähere regelt ein Aufgabenverteilungsplan.

§3 Antragstellung

Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge sind in Textform per E-Mail an vorstand@piraten-leipzig.de oder schriftlich einzureichen. Die Textform ist dabei zu wahren. Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Anträge können von Antragstellern oder beauftragte Personen in der Vorstandssitzung vorgestellt werden. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§4 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. (Umlaufbeschlüsse) Beschlüsse können als Umlaufbeschluss gefasst werden. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse werden in einer regulären Vorstandssitzung behandelt. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. (Beschlüsse der Vorstandssitzung) Beschlüsse des Vorstands sollen möglichst im Konsens getroffen werden. Kann kein Konsens hergestellt werden und die Entscheidung ist nicht dringend, so wird sie auf die nächste Sitzung verschoben. In allen anderen Fällen wird ein Beschluss mit der absoluten Mehrheit aller gewählten Vorstandsmitglieder gefasst. Über Ausgaben wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Schatzmeister hat das Recht gegen diesen Beschluss Veto einzulegen, das Veto des Schatzmeisters muß begründet werden.

§5 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Der Vorstand trifft sich regelmäßig. Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden einberufen, dies kann in dringenden Fällen kurzfristig erfolgen. Möglichst sollte es öffentlich über die üblichen Kanäle mindestens 48 Stunden vorher geschehen. Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Öffentlichkeit beinhaltet das Rederecht für Gäste. In begründeten Fällen können per Beschluss Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten und Gästen das Rederecht entzogen werden. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Jedes Vorstandsmitglied gibt zu jeder ordentlichen Vorstandssitzung einen inkrementellen Tätigkeitsbericht ab. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Anträgen und Beschlüssen im Wortlaut anzufertigen. Der sonstige Verlauf ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll der Vorstandssitzung ist innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Kreisverbandes Leipzig zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Der Zugriff auf Mitgliederdaten ist generell an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern wird in einem Anhang zu dieser Geschäftsordnung geregelt.

§7 Veröffentlichungen des Kreisverbandes

Veröffentlichungen im Namen des Kreisverbandes sollen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern befürwortet werden. (4-Augen-Prinzip). Bei Beauftragungen ist das nicht gefordert. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder mit der ständigen Betreuung von Medien beauftragen.

§8 Transparenz

Alle Vorstandmitglieder werden Einflußnahmen auf ihre Entscheidungen, oder Interventionen die als mögliche Einflußnahme wahrgenommen werden können, in geeigneter Form veröffentlichen.

§9 Konfliktbewältigung

Der Vorstand vermittelt bei Streitigkeiten im Kreisverband.

§10 Handlungsunfähigkeit

Der Vorstand ist handlungsunfähig, wenn innerhalb von 3 Monaten keine beschlussfähige Vorstandssitzung stattfand.

Anhang 1: Aufgabensverteilungsplan

Der Aufgabenverteilungsplan ist kein Bestandteil dieser GO und wird hier zur Information wiedergegeben:

Vertretung des KV nach außen (so z.B. bei Schiedsgerichtsverfahren)

Sebastian Czich

Vorbereitung Vorstandstreffen

Sebastian Czich

Leitung Vorstandstreffen

Sebastian Czich, vertretungsweise Jan Paul Helbig

Vorbereitung Arbeitstreffen/Piratenabende

Alle

Finanzielle Angelegenheiten

Heiko Wolf

Presse

Sebastian Czich

Facebook Betreuung

Hartmut Thomas, Sebastian Czich

twitter Betreuung @Piraten-LE

Sebastian Czich, Heiko Wolf, Jan-Paul Helbig

Webseite Betreuung

Hartmut Thomas, Sebastian Czich

Webseitenkalender

Crowd

nicht offizieller Google-Kalender Betreuung

Alle

Wiki-Gärtner

Hartmut

Mitgliederverwaltung

Hartmut Thomas, Heiko Wolf

Mitgliederbetreuung

Hartmut Thomas, Jan-Paul Helbig

Infostandbetreuung

Alle inkl. Basis

Verantwortliche Piratenabend

mind. je ein Vorstandsmitglied

Werbemittelbetreuung

Sebastian Czich

Postfach leeren

Hartmut Thomas


Anhang 2: Aufnahme neuer Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Kreisverband Leipzig wird wie folgt erworben:

  • Der Vorstand stellt innerhalb von 4 Wochen (nach Eingang des Antrages beim KV) Kontakt her und lädt zur Teilnahme an einer Veranstaltung ein.
  • Mindestens ein Vorstandsmitglied führt ein persönliches Gespräch.
  • Der Kreisvorstand entscheidet innerhalb von drei Monaten bei einer Vorstandssitzung über die Aufnahme.
  • Gemäß Bundessatzung wird die Mitgliedschaft mit Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags sodann wirksam.