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Hauptversammlung Dresden 2013.1 in der Alten Ziegelei
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Satzungsänderungsanträge

  1. §5 Hauptversammlung
  2. §4 Kreisvorstand

Programmanträge

  1. Shared Space
  2. Umweltbrücke
  3. Lebensqualität statt Asphalt
  4. Luftreinhalteplan umsetzen
  5. Antragsgruppe : Job,- Touristen und integriertes Ticketkonzept
  6. Innovativer DVB-Fuhrpark
  7. Quartierbusse
  8. Fähren erhalten
  9. Antrag für das Grundsatzprogramm des KV Dresden
  10. Bürgerwerkstatt "Kulturentwicklungsplan"
  11. Städtischer Kulturfundus
  12. Freiräume
  13. Kulturbildung barriere- und kostenfrei gestalten
  14. Kulturschaffende beraten und strukturell fördern
  15. Kulturelle Vielfalt fördern
  16. Kulturförderung der sorbischen Minderheit
  17. Willkommenskultur ernst nehmen
  18. Gebührenreform abfedern
  19. Inklusionskultur
  20. Schuldenfreiheit ohne Hintertüren (Grundsatzprogramm)
  21. Schuldenfreiheit ohne Hintertüren (Wahlprogramm)
  22. Friedhof der Vielfalt
  23. öffentliche Beleuchtung in der Stadt Dresden
  24. Grillplätze in Dresden
  25. Änderung der Sperrgebietsverordnung
  26. Präambel zum Grundsatzprogramm
  27. Sächsische BID-Gesetz


Änderung der Sperrgebietsverordnung

  • Antragsteller: Christian Prade

Antragstext:

Die Piraten Dresden setzen sich für eine Abschaffung der Sperrgebiete für Prostitution in der Stadt Dresden ein.

In der Innenstadt ist das ausüben von Prostitution nicht gestattet, dies sehen die Piraten Dresden als nicht hinnehmbaren eingriff in die Privatsphäre der Bürger*innen. Sexarbeiter*innen erfahren, trotz der Legalität ihres Berufes, eine Illegalisierung durch die Sperrgebietsverordnung und werden dadurch vertrieben und ausgegrenzt in dem es ihnen erschwert wird ihren Beruf auszuüben.

Begründung (nicht teil des Antrages):

Selbsterklärend :)

Prostituierten Wegweiser der Stadt Dresden: www.dresden.de/media/pdf/gesundheit/Prostituierten_Wegweiser.pdf



Schuldenfreiheit ohne Hintertüren (Grundsatzprogramm)

  • Antragsteller: Norbert Engemaier

Hiermit beantrage ich das Grundsatz- und Wahlprogramm des KV Dresdens um die folgenden Punkte (ohne Begründungen) zu erweitern. Sollte der Antrag für das Grundsatzprogramm oder Modul 1 für das Wahlprogramm angenommen werden, beantrage ich das Positionspapier "Generationengerechtigkeit ermöglichen" zu streichen:

Die Piratenpartei Dresden bekennt sich zum Ziel einer Landeshauptstadt ohne Kreditfinanzierung. Dieses Ziel erstreckt sich ebenfalls auf alle Beteiligungen und Eigenbetriebe der Stadt. Einzig im Falle von Katastrophen ist eine zeitweilige Kreditaufnahme zulässig.

Begründung:

Wenn die Kommune ihre Pflichtaufgaben nicht erledigen kann, weil ihr die Finanzausstattung fehlt, dann ist die Lösung keine Kreditaufnahme, sondern ein politisches, oder juristisches Vorgehen gegen Landes/Bundesregelungen, welche Einnahmen- oder Ausgabenseite der Kommune belasten.

Eine Ausnahme für Katastrophen wie Überschwemmungen muss sein - Ausnahmen für konjunkturelle Krisen sind dagegen nicht sinnvoll, da nicht direkt messbar, ob und wie Dresden von überregionalen Krisen betroffen ist - selbst auf Landesebene ist die Erhebung der nötigen Daten zu teuer -, und für die Gewerbesteuer zum Beispiel gibt es bereits Ausgleichsmechanismen.

Schuldenfreiheit ohne Hintertüren (Wahlprogramm)

  • Antragsteller: Norbert Engemaier

Modul 1: Sanierungsstaus gegeneinander abwägen (Wahlprogramm)

Die Piratenpartei Dresden sieht die Kreditaufnahme als prinzipiell ungeeignetes Mittel um Sanierungsstaus und andere Formen der Kostenabwälzung auf zukünftige Generationen zu vermeiden und zu reduzieren. Bestehende Sanierungs- und Ausbaudefizite sind aus dem Haushalt zu reduzieren, selbst wenn dies zu angemessenen Ausgabenreduzierungen in anderen Bereichen führt. Die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben darf nicht zugunsten freiwilliger Leistungen aufgeschoben werden.

Begründung Modul 1:

Wenn wir uns zu einem Kreditaufnahmeverbot bekennen, dann müssen wir erklären, wie wir den jetzigen Sanierungsstau (vornehmlich Pflichtaufgabenbereich Schulen/Kitas aber auch z.B. im Bereich Kultur) reduzieren wollen. Die Antwort hier: Wir nehmen zur Not Sanierungsstaus in anderen Gebieten in Kauf. Ich halte es für vertretbar und positiv, zum Beispiel in der jetzigen Situation nur wirklich notwendige Straßensanierungen vorzunehmen, dort also durchaus Sanierungen aufzuschieben, um dem ungleich größeren Sanierungsstau im Kita/Schulbereich zu reduzieren.

Modul 2: Finanzpolster gegen Kassenkredite (Wahlprogramm)

Die Stadt Dresden bildet ausgehend von den Zahlungsströmen der vergangenen Jahre mittelfristig ein ausreichendes Polster liquider Geldmittel um zu keinem Zeitpunkt auf Kassenkredite oder andere kurzfristige Verbindlichkeiten zurückgreifen zu müssen.

Begründung Modul 2:

Präzisiert das Kreditaufnahmeverbot indem es explizit die Vermeidung von Kassenkrediten fordert. Eine Orientierung an den Zahlungsströmen der Vorjahre kann/muss dabei noch im Detail ausgestaltet werden.

Modul 3: Städtische Beteiligungen und Eigenbetriebe (Wahlprogramm)

Die Piraten Dresden setzen sich für eine Konsolidierung der Haushalte der städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe ein. Eine Verlagerung der Kreditlast aus dem kommunalen Haushalt in die Haushalte der städtischen und regional tätigen Unternehmen ist abzulehnen. Auch die Erweiterung und der Neuerwerb städtischer Beteiligungen darf nicht über Kredite der kommunalen Unternehmen finanziert werden.

Begründung Modul 3:

In den letzten Jahren hat eine enorme Verlagerung der Kreditlast stattgefunden. Zwar wurde durch den WOBA-Verkauf der Haushalt Dresdens von Krediten befreit, jedoch steht auf der anderen Seite eine fast ebenso hohe Kreditaufnahme insbesondere der Technischen Werke Dresden (Zweck: Beteiligung an DREWAG/Gasversorgern). Ein Verschuldungsverbot rein für den Haushalt zu fordern ist daher Augenwischerei.

Friedhof der Vielfalt

  • Antragsteller: Norbert Engemaier

die Hauptversammlung möge beschließen, folgendes (ohne die Begründung) an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm der Piratenpartei Dresden aufzunehmen:

So verschieden Menschen im Leben sind, so verschieden sind auch die Weisen von Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Piratenpartei Dresden fordert daher eine Anpassung der Friedhofssatzung und eine Schaffung geeigneter Flächen, in denen die Ausgestaltung der Grabstätten nicht ästhetisch normiert wird. Jeder soll auf diesen Flächen die Möglichkeit haben die ästethische Gestaltung eigenverantwortlich durchzuführen, sofern keine Sicherheits- oder umwelttechnischen Bedenken dem entgegenstehen.

Begründung:

Die neue Friedhofssatzung (Im Dezember vom Stadtrat beschlossen) enthält wie der Vorgänger einen ausgedehnten Corpus an Gestaltungsvorschriften. Ausgehend von umfassenden Regelungen wie §18 (1): Jede Grabstätte ist – unbeschadet der besonderen Anforderungen der §§ 20 und 28 für Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften – so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Finden sich zahlreiche Einzelvorschriften, hier ein paar Auszüge:

Maximal ein Grabmal pro Liegestätte, welches selbst maximal aus zwei Materialien bestehen darf. Selbst der Schliff von Grabmälern und andere Details sind beschränkt. Den Friedhofsteilen ist dabei eine oder mehrere Grabmalarten zugewiesen, die weitere Beschränkungen auferlegen.

Inschriften an Grabmälern dürfen nur in mit einem Farbton in leichter Tönung abgehoben werden.

Grabeinfassungen sind nicht zulässig.

Die Hügelung von Gräbern ist nur auf dafür vorgesehenen Gräbern in vorgesehener Höhe möglich.

Platten auf Gräbern sind nur als Unterlage für Pflanzschalen möglich.

Für Grabschmuck gibt es eine knappe Positivliste.

Dort wo von diesen Regelungen ausnahmsweise abgewichen werden darf, aber auch zur Überwachung der Einhaltung kommt ein Genehmigungsvorbehalt des Friedhofs hinzu.

Der Vorschlag ist nicht nur die kreative Grabgestaltung durch die Dresdner Bürger zu ermöglichen, sondern auch die mit der Grabgestaltung verbundenen Gewerbe und Handwerker vom Joch standardisierter Gestaltungsmuster zu befreien. Damit ist dieser Antrag auch ganz auf der Linie piratiger Kultur und Wirtschaftspolitik, auch wenn das Hauptanliegen ist, dem Gedenken die nötige Freiheit zu lassen.

öffentliche Beleuchtung in der Stadt Dresden

  • Antragsteller: Klüver

Die Piraten Dresden setzen sich für ein Gesamtkonzept für die öffentliche Beleuchtung in der Stadt Dresden ein. Die sächsische Landeshauptstadt soll dem Vorbild anderer Kommunen (wie zum Beispiel Augsburg) folgen und klare Zielstellungen bei der städtischen Beleuchtung definieren. Dabei sind nicht nur sicherheitsrelevante-, ökologische-, energetische- bzw. monetäre Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern auch touristisch- repräsentative Aspekte zu beachten. Ziel soll es sein, die Lichtverschmutzung mit allen negativen Folgen zu reduzieren, aber dennoch den Besonderheiten der Landeshauptstadt Dresden als Kondenspunkt für Städtetourismus Rechnung zu tragen.

Begründung:

Die Vermeidung von Lichtverschmutzung ist nicht nur bei der Dark Sky Association und den zahlreichen Freunde der Astronomie ein Anliegen, sondern gewinnt bei ökologischen Fragestellungen insbesondere der Artenvielfalt an Gewicht. Die negativen Einflüsse von offenen Lichtquellen wirkt je nach Bauform, Leistung u.ä. als Magnet für zahlreiche Insekten und andere Tiere. Es werden immer neue biologische Zusammenhänge wissenschaftlich ermittelt, die einen ungebremsten und wahllosen Einsatz von Lichtquellen nachteilig erscheinen lassen. So rücken in der Diskussion sogar Gesundheitsaspekte immer mehr in den Fokus. Um einer Lichtverschmutzung entgegen zu wirken, sind planerische Leistungen zu erbringen, welche auf ein mittelfristiges Gesamtkonzept abzielen. Nur durch die Erstellung eines Gesamtkonzeptes sind größtmögliche positive Effekte zu verzeichnen. Z.B. werden in der Stadt Augsburg bei einer bedarfsorientierten Steuerung ca. 35 bis 40 % der Straßenbeleuchtung stufenweise reduziert bzw. außer Betrieb genommen.

Präambel zum Grundsatzprogramm (Grundsatzprogrammantrag)

  • Antragsteller: Christian Prade (stellvertretend für alle Teilnehmer des KV Plenum 12.1 am 23.2.2013, mitgewirkt haben: Marcel, Tina, Norbert und Christian)

Die freie Entwicklung des Menschen in Selbstbestimmung, Würde und Solidarität mit Anderen steht für uns im Zentrum aller Politik. Ihre Verwirklichung endet aber nicht im Grundsätzlichen, sondern zieht sich durch alle Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe.

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche eröffnet neue Chancen für die freie Entfaltung aller Menschen. Zugleich kann sie die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise einschränken. So stellt die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand.

Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.

Die Piraten in Dresden sind keine homogene Masse, sondern wollen gerade durch ihre Vielfalt in die Gesellschaft hineinwirken. Zentrale Elemente unseres Engagements sind deshalb nicht nur Anträge und Anfragen an die Stadtverwaltung. Wir verstehen uns als Dienstleister in Sachen politischer Teilhabe, und möchten uns, wie auch unser Programm, gemeinsam mit den Bürgern weiterentwickeln. Darum halten wir den Diskurs im öffentlichen Raum, sei es auf Bürgerversammlungen, in Zusammenarbeit mit Vereinen oder Initiativen, für unverzichtbar.

Im Stadtrat selbst werden wir mit allen demokratischen Fraktionen zielorientiert zusammenarbeiten und parteiübergreifende Kompromisse anstreben, um auch langfristig angelegte Projekte zu verwirklichen.Wir werden zeigen, dass Bürgerbeteiligung, Transparenz und überfraktionelle Zusammenarbeit auch auf kommunaler Ebene kein Widerspruch sind.

das Sächsische BID-Gesetz

  • Antragsteller: Klüver

Die Piraten Dresden fordern die sächsische Landeshauptstadt auf, das Sächsische BID-Gesetz vom 12.08.2012 zielorientiert und zügig mit den Antragstellern nach § 3 SächsBID Satz 1 umzusetzen. Dabei trägt der Stadtrat eine besondere Verantwortung. Dieses Gesetz kann negative finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen und Freiberufler haben. Darum sind besonders Standortgemeinschaften mit geringem finanziellen Aufwand zu berücksichtigen. Solche Projekte sollten einen geringen Verwaltungsaufwand bedeuten. Darum darf sich der Verwaltungsaufwand nach Zahl der Abgabenpflichtigen oder nach der Gesamtsumme der Abgabeneinnahmen richten. Die Standortgemeinschaft nach § 2 des SächsBID sollte die Wahl haben, nach welchem der zwei Kriterien eine Verwaltungspauschale berechnet werden darf. Bei der Beurteilung vom Zweck einer Standortgemeinschaft dürfen wirtschaftliche Interessen von kommunalen Eigenbetrieben und Beteiligungen nicht in den Vordergrund rücken. Das Wohl von Betroffenen sollte bei diesen Entscheidungen an erster Stelle stehen.

Begründung:

Das BID-Gesetz kann missbraucht werden, aber auch kreatives Potenzial fördern. Die Dresdner Piraten sehen durch dieses Gesetz eine besondere Möglichkeit der Vernetzung. Diese Vernetzung ist eine Chance zur Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten.

Positionspapiere

"Fahrscheinlos für gute Luft"

Die PIRATEN Dresden setzen sich für die tageweise Erprobung des fahscheinlosen ÖPNV in der Tarifzone Dresden an Tagen mit prognostizierter Überschreitung des PM10-Grenzwertes (Feinstaub) ein. Dazu soll an solchen Tagen im Radio eine Bekanntmachung erfolgen mit dem Hinweis, dass zur Verbesserung der Luftqualität ein Umstieg auf ÖPNV empfohlen wird und am heutigen Tage in der Tarifzone Dresden keine Fahrscheinkontrollen erfolgen. Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Feinstaubbelastung und die Auslastung des ÖPNV sind anschließend zwingend zu evaluieren.


Begründung, nicht Teil des Antrages:

Dieser Gedanke, würde ebenfalls in der AG Verkehr (also nicht nur von mir) "geboren", ging dann aber leider (auf Grund vergessener Protokollierung) unter und wurde nicht weiter verfolgt. Der Gedanke dahinter ist, dass hiermit die zwangsweise Einrichtung einer Umweltzone für Dresden vermieden werden kann, bei gleichzeitiger Förderung des ÖPNV und der Piratenforderung eines "fahrscheinlosen ÖPNV". Da diese Position leider nicht ausführlich in der AG Verkehr und dem Plenum erörtert wurde um auf der HV als Programmantrag eingereicht zu werden, möchte ich erreichen, dass diese Idee nicht wieder "vergessen" wird. Sie sollte vielmehr, bei Zustimmung durch die HV, weiter in der AG Verkehr ausgearbeitet und auf einer kommenden HV in das, hoffentlich heute verabschiedete, Programmwerk der AG Verkehr integriert werden.

In Dresden kommt es noch immer zu unzulässigen Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwertes (zuletzt 2011). Das heißt. die Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ geschieht öfter als 35 mal im Kalenderjahr. Auch im Jahr 2013 muss damit gerechnet werden, da bereits Anfang April an der Messstation Dresden-Bergstraße 30 Überschreitungen erreicht wurden (www.env-it.de). Der aktuelle Luftreinhalteplan von 2011 ist weitgehend umgesetzt, scheint jedoch nicht ausreichend zu sein, die Einhaltung in jedem Jahr (bei ungünstigen Witterungslagen) zu sichern.

Der fahrscheinlose Verkehr an Tagen mit ungünstiger Immissionsprognose (www.eurad.uni-koeln.de/index_ref.html) ist eine weitere Maßnahme, um motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern und damit Emissionen von Feinstaub und Stickstoffoxiden gerade in problematischen Zeiträumen (winterliche Inversionswetterlagen) zu senken und damit die Luftqualität zu verbessern.

Die Kosten durch diese Maßnahme (verringerte Einnahmen aus verkauften Einzelfahrscheinen und Tageskarten für den jeweiligen Tag) erscheint uns angemessen und wirkt gleichzeitig werbewirksam für den ÖPNV. Entsprechende Erfahrungen wurden bei den Leipziger Verkehrsbetrieben im April 2012 mit der "Benzinpreis-Aktion" (www.lvb.de) gesammelt. Die Einführung soll probeweise erfolgen, um Erfahrungen mit der Wirksamkeit zu sammeln. Es ist möglich, die Maßnahme z. B. ab der 20. Überschreitung im Jahr zu beginnen. Die Erfahrungen aus diesem Test können für die Entscheidung über eine umfassende Einführung des fahrscheinlosen ÖPNV genutzt werden.