SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2010.1/Einberufung
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Version vom 24. Juli 2010, 10:27 Uhr von Rainer Sinn (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
- Hier in der Diskussionsseite diskutieren, und auch die Gründe mitbenennen.
- Zur Mitzeichnung Hier (siehe 2 Punkte tiefer)
- M.E. sind auch Antr4äge, die per Mail an den GenSek gingen zu berücksichtigen
- Beteiligung hier ist wünschenswet, aber nicht obligat.-- Privacy 00:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
Forderung an Kreisvorstand
- Einberufung der Kreishauptversammlung für eine Neuwahl des Vorstandes nach Dresdner Satzung §6 Absatz 4.
Unterstützer dieser Forderung
- Sören Skalicks --Relox 00:03, 24. Jul. 2010 (CEST)
- -- Privacy 00:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
- --Andre Stüwe 00:46, 24. Jul. 2010 (CEST)
Rechtliches zur Vorgehensweise
- Dresdner Satzung §6 Absatz 4
Die Hauptversammlung muss spätestens ein Jahr nach der letzten Hauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen.
- Zur Zeit beläuft sich ein Zehntel der (stimmberechtigten) Mitglieder: 6 Mitglieder