SN:Kreisverband/Chemnitz/Treffen/HVC144/Satzungsanträge

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Satzungsänderungsanträge zur HVC 14.4

SÄA 001 - Umlaufverfahren

Antragsteller: Mark Neis (Diskussion)

Antragstext: Die Versammlung möge beschließen, den §5 Z.6 der Satzung des Kreisverbandes wie folgt zu ändern und die Nummerierung entsprechend anzupassen:

bisherige Fassung:

(6) Der Kreisvorstand tritt mindestens einmal monatlich zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich. Termin, Tagungsort und die jeweilige Tagesordnung werden mindestens 3 Tage vorher auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht. Jedem anwesenden Mitglied gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 ist es gestattet, weitere Tagesordnungspunkte einzubringen. Die Arbeit ist transparent und für jeden zugänglich zu dokumentieren.


neue Fassung:

(6a) Der Kreisvorstand tritt mindestens einmal monatlich zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich. Termin, Tagungsort und die jeweilige Tagesordnung werden mindestens 3 Tage vorher auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht. Jedem anwesenden Mitglied gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 ist es gestattet, weitere Tagesordnungspunkte einzubringen. Die Arbeit ist transparent und für jeden zugänglich zu dokumentieren.

(6b) Zwischen den Vorstandssitzungen kann der Kreisvorstand Beschlüsse im Umlaufverfahren per E-Mail fassen. Widerspricht ein Vorstandsmitglied dem Umlaufverfahren zu einem konkreten Beschluss, darf dieser Beschluss nur auf einer regulären Vorstandssitzung gefasst werden.

Begründung: Wenn ein Vorstandsmitglied Diskussionsbedarf zu einem konkreten Beschluss hat, wird es durch die Einfügung von Z. 6b unmöglich gemacht, diese Bedenken einfach zu übergehen und per Umlauf und ohne Diskussion trotzdem einen solchen Beschluss zu fassen.

SÄA 002 - Beispieltitel

Antragsteller:

Antragstext:

Begründung: