SN:Kreisverband/Bautzen/Dokumente/Geschäftsordnung

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ENTWURFSFASSUNG

Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Bautzen.

Der Vorstand

besteht aus regulär drei Mitgliedern und zwar

  • Vorstandsvorsitze/-r
  • Stellvertreter/-in
  • Schatzmeister/-in

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen finden in aller Regel einmal monatlich statt.

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird möglichst mit einer Frist von mindestens 2 Tagen eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die physischen Vorstandssitzungen bleiben davon unberührt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten).


Der Antrag ist per E-Mail an vorstand@piraten-bautzen.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite (http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Bautzen/Ämter/Vorstand/Anträge) einzutragen.

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Bautzen. Anträge werden möglichst auf der nächsten Sitzung des Landesvorstandes und in aller Regel öffentlich behandelt.

Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller ordentlich zu begründen. Nichtöffentliche Anträge sind gesondert zu protokollieren und durch den Stellvertreter gesondert sicher zu verwahren.

Anträge, die Ressourcen bzw. Finanzmittel des Kreisverbandes anfordern müssen ff. Punkte enthalten:

  • Ziel/Zweck (Ressourcen für...)
  • Begründung (Warum *soviel* Ressourcen für..., warum nicht weniger?)
  • Risiken (Was kann schiefgehen? Folgekosten?)
  • Alternativen (Was könnte man machen, wenn Ressourcen nicht verfügbar sind?)
  • Zeitraum/Zeitpunkt (Ressourcen ab wann, bis wann? Ggf. bis wann zurück?)
  • Ist zu überprüfen, ob Ziel/Zweck erreicht, wenn ja wie? Wann?

Die Kassenprüfer erhalten eine Übersicht über die positiv beschiedenen Anträge mit der klaren Aufschlüsselung og. Punkte.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen sind in aller Regel öffentlich. Gäste können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes.

Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter, andernfalls führt der Vorstandsvorsitzende die Sitzung.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand gilt als beschlussfähig wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.

Die Vorstandsmitglieder sind gehalten, bei vorhandenen Liquid-Feedback-Meinungsbildern, diese entsprechend zu würdigen.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Bautzen relevanten Datensätze werden vom Kreisvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Stellvertreter und der Schatzmeister. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und sollte auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Aufgabenverteilung

gemeinsame Aufgaben aller Vorstände:
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Moderation politische Themen
  • Zusammenführung der Arbeiten verschiedener Projekte
  • Hinwirkung auf Zusammenarbeit Bund/Land/Kreis auf thematischer Ebene
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
Vorsitzender
  • Vertretung der Partei nach außen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pressearbeit
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  • Schaffung Treffen und Neuanwerbung von Mitgliedern.
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Logistik, Eventmanagement
  • Pflege der innerparteilichen Kultur


Stellvertreter
  • Vertretung der Partei nach außen (bei Ausfall des Vorsitzenden)
  • Führung der laufenden Geschäfte inkl. Mitgliederverwaltung
  • Verwaltung der Kontakte der Kreisverbände und nachgeordneter Gebietsverbände
  • Führen der zu archivierenden Unterlagen
  • Geschäftspost
  • Pflege der Kalender
  • Einberufung der Vorstandssitzungen


Schatzmeister
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, Mitgliederbeiträge
  • laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Spendenwesen

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jeder Vorstand fertigt einen Bericht über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen und ist dem Stellvertreter spätestens 2 Tage vor der nächsten Hauptversammlung zuzuleiten.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der absoluten Mehrheit aller Vorstandsmitglieder (Nichtanwesende miteingeschlossen). Diese Änderungen sind zu begründen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde 01.04.2012 in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.