SN:Dokumente/Geschäftsordnung
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Diese Geschäftsordnung regelte die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen (PIRATEN SACHSEN).
Inhaltsverzeichnis
Der Vorstand
1.Offizier & Vorbildpirat/ Vorsitzender Schwerpunkt (SP) Repräsentation:
- heißt Vorstandsvorsitz und existiert bereits --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
2.Offizier & Politikpirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Politik:
- wäre die Funktion eines politischen Geschäftsführers und soll bei Vorstandserweiterung mit eingeführt werden --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
3.Offizier & Medienpirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Marketing:
- würde ich größer fassen mit dem Begriff "Kommunikation", bei einem fachlich qualifizierten Kandidaten gern auch Mediensprecher --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
4.Offizier & Verwaltungspirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Verwaltung:
- heißt Generelsekretär und existiert bereits --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
5.Offizier & Finanzpirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Finanzen:
- heißt Schatzmeister und ist auch schon da --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
Und das mit dem Offizier klingt einfach wirklich in meinen Augen... ehm... lächerlich. Das Image "Spaßpartei" ablegen wollen und dann sowas... --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von [mindestens --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)] 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die physischen Vorstandssitzungen nach §6a (4) bleiben davon unberührt.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piraten-sachsen.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverbandes Sachsen.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
- Ist dieser Absatz überhaupt nötig??? --Lily 01:21, 22. Aug. 2009 (CEST)
Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist [lieber: schnellstmöglich, Frist ca. eine Woche --Lily 01:23, 22. Aug. 2009 (CEST)] bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind in der Geschäftsstelle vorzuhalten. [sollte mangels Geschäftstelle und aus Ersparnisgründen gestrichen werden, da wir so einfach nur "Masse" produzieren --Lily 01:23, 22. Aug. 2009 (CEST)] Wenn wir nicht den Aufwand eines sicheren Archivs betreiben wollen, halte ich für wenige wichtige Dinge ein Papierarchiv an definierter Stelle für notwendig. --Privacy
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Sachsen relevanten Datensätze werden vom Landesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben alle Mitglieder des Landesvorstands, [jedoch niemals einzeln, sondern mindestens zu zweit --Lily 07:20, 22. Aug. 2009 (CEST)]. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und sollte auf ausgewählte Daten beschränkt werden. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Aufgabenverteilung
- Vertretung der Partei nach außen: 1., 2. und 3.Offizier
- Vorsitzender (bei Ausfall ersatzweise: politischer Geschäftsführer oder Mediensprecher)
- Einberufung der Vorstandssitzungen: 1. und 2.Offizier
- jedes Vorstandsmitglied
- Führung der laufenden Geschäfte inkl. Mitgliederverwaltung: 4.Offizier
- Generalsekretär
- Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: 4.Offizier
- Vorsitzender, Generalsekretär
- Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle: 4.Offizier
- alle Vorstandsmitglieder in Abstimmung untereinander und mit den Mitgliedern
- Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle: 4.Offizier
- Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse: 5.Offizier
- Schatzmeister
- laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: 5.Offizier
- Schatzmeister
- Spendenwesen: 3. und 5.Offizier
- Generalsekretar, Schatzmeister
- Öffentlichkeitsarbeit (excl. Pressearbeit): 3.Offzier
- Vorsitzender, politischer Geschäftsführer, Mediensprecher
- Pressearbeit: 2. und 3.Offizier
- Mediensprecher, politischer Geschäftsführer
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: 2.Offizier
- Vorsitzender, politischer Geschäftsführer
- technische Infrastruktur, Koordination und Gesamtverantwortung: 3., 4. und 5. Offizier
- Generalsekretär, Schatzmeister, Mediensprecher
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: alle Offiziere
- jedes Vorstandsmitglied
- Einberufung der Mitgliederversammlung: alle Offiziere
- alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: alle Offiziere
- jedes Vorstandsmitglied
Daraus ergibt sich für jede Position:
- Vorsitzender
- Vertretung der Partei nach außen
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände
- Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle
- Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle
- Öffentlichkeitsarbeit (excl. Pressearbeit)
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- politischer Geschäftsführer
- Vertretung der Partei nach außen (bei Ausfall des Vorsitzenden)
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle
- Öffentlichkeitsarbeit (excl. Pressearbeit)
- Pressearbeit
- Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: alle Offiziere
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Generalsekretär
- Vertretung der Partei nach außen (bei Ausfall des Vorsitzenden)
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Führung der laufenden Geschäfte inkl. Mitgliederverwaltung
- Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände
- Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle
- Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle
- Spendenwesen
- technische Infrastruktur, Koordination und Gesamtverantwortung
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Mediensprecher
- Vertretung der Partei nach außen (bei Ausfall des Vorsitzenden)
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle
- Öffentlichkeitsarbeit (excl. Pressearbeit)
- Pressearbeit
- technische Infrastruktur, Koordination und Gesamtverantwortung
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Schatzmeister
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse
- laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Spendenwesen
- technische Infrastruktur, Koordination und Gesamtverantwortung
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jeder Offizier fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.
- Könnte man nicht auch einfach Protokolle weiter fortschreiben, z.B. in der Wiki? Nicht jeder ist talentiert, ellenlange Berichte zu schreiben. Darüber müßten wir nochmal denken, wie's am nervensparendsten wäre. --Lily 01:58, 22. Aug. 2009 (CEST)
- Einmal im Jahr einen Report über das Geleistete z.B. anhand der Protokolle zusammenzustellen ist eine satzungsgemäße Bringpflicht der Vorstände. Hier werden sie nur noch einmal daran erinnert. mds
Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung aller Offiziere. Sie sind zu begründen und durch das Landesschiedsgericht auf rechtliche Zulässigkeit vor Inkrafttreten der Änderungen zu prüfen.
- Hat das Landesschiedsgericht hierzu die juristische Kompetenz? Ich meine nein. --Lily 01:55, 22. Aug. 2009 (CEST)
- Es ist die erste aber auch höchste Instanz auf LV-Ebene, und wenn wir Kompeten zen heranbilden wollen, kann es nicht schaden, wenn unsere Richter beginnen sich ein wenig mit dem Vereins- und Parteiengesetz zu beschäftigen. Etwaige Klagen bezüglich der GO landen schliesslich auch da. Da macht ein präventives Drübergucken imho schon Sinn, bevor wieder neue Vorstände ernannt statt gewähkt werden usw. mds
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde am 05.09.2009 in Leipzig durch den 2.Landesparteitag in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.