SN:Dokumente/Geschäftsordnung

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Diese Geschäftsordnung regelte die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen (PIRATEN SACHSEN).

Der Vorstand

1. Offizier & Vorbildpirat/ Vorsitzender Schwerpunkt (SP) Repräsentation:
heißt Vorstandsvorsitz und existiert bereits --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
2. Offizier & Politikpirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Politik:
wäre die Funktion eines politischen Geschäftsführers und soll bei Vorstandserweiterung mit eingeführt werden --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
3. Offizier & Medienpirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Marketing:
würde ich größer fassen mit dem Begriff "Kommunikation", bei einem fachlich qualifizierten Kandidaten gern auch Vorstandssprecher --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
4. Offizier & Verwaltungspirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Verwaltung:
heißt Generelsekretär und existiert bereits --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)
5. Offizier & Finanzpirat / Stellvertretender Vorsitzender SP Finanzen:
heßt Schatzmeister und ist auch schon da --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)

Und das mit dem Offizier klingt einfach wirklich in meinen Augen... ehm... lächerlich. Das Image "Spaßpartei" ablegen wollen und dann sowas... --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von [mindestens --Lily 01:18, 22. Aug. 2009 (CEST)] 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Die physischen Vorstandssitzungen nach §6a (4) bleiben davon unberührt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piraten-sachsen.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.
Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.
Antragsberechtigt sind:
  1. alle Piraten des Landesverbandes Sachsen

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
Ist dieser Absatz überhaupt nötig??? --Lily 01:21, 22. Aug. 2009 (CEST)

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind in der Geschäftsstelle vorzuhalten.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Die für Sachsen relevanten Datensätze werden vom Landesvorstand verwaltet.
Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben alle Mitglieder des Landesvorstands.
Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach außen: 1., 2. und 3. Offizier
  • Einberufung der Vorstandssitzungen: 1.und 2. Offizier
  • Führung der laufenden Geschäfte inkl. Mitgliederverwaltung: 4. Offizier
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: 4. Offizier
  • Bestellung des Leiters der Landesgeschäftsstelle, Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle: 4. Offizier
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse: 5. Offizier
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: 5. Offizier
  • Spendenwesen: 3. und 5. Offizier
  • Öffentlichkeitsarbeit (excl. Pressearbeit): 3. Offzier
  • Pressearbeit: 2. und 3. Offizier
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: 2. Offizier
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: 3., 4. und 5. Offizier
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: alle Offiziere
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: alle Offiziere
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: alle Offiziere

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jeder Offizier fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung aller Offiziere. Sie sind zu begründen und durch das Landesschiedsgericht auf rechtliche Zulässigkeit vor Inkraftreten der Änderungen zu prüfen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 5.9.2009 durch den 2.Landesparteitag in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.