SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/meinung
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Inhaltsverzeichnis
Impyer
Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Anstiftung zu Straftaten, Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung werden nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. (Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.)
Martin Lorenz
ich kann mich Impyer nur anschliesen.
Sebastian "Altstadtpirat" Harmel
Meinungsfreiheit wie Freiheit allgemein endet da, wo die Freiheit bzw. Grundrechte anderer Menschen eingeschränkt werden. Eine gute Leitlinie ist der kategorische Imperativ.
Florian Bokor
Meinungsfreiheit sollte so wenig wie möglich eingeschränkt werden, denn jede Einschränkung der Meinungsfreiheit die wir heute gut finden kann uns morgen auf die Füße fallen. Und dann ist's zu spät dagegen anzugehen.
Sie muss aber an den Stellen eingeschränkt werden wo sie genutzt wird die Freiheit und Sicherheit von Menschen zu gefährden oder diesen direkt Schaden zuzufügen.
Mark Neis
Die Meinungsfreiheit sollte nur da Grenzen haben, wo sie Schaden verursacht. "Freiheit" wäre so eine Grenze.
Christian Hoffmann
Meinungen sind immer frei. Diese zu äußern muss aber im Einzelfall eingeschränkt werden. Das ist eine so komplexe Frage, dass ich diese nicht abschließend beantworten kann. Impyer hat schon gute Umstände genannt.
Frank Umann
Die Meinungsfreiheit selbst hat keine Grenzen - solange die Meinung nicht (öffentlich) geäußert wird. Falls doch, findet sie ihre Grenzen in Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung; wobei letzteres natürlich ein gefährlicher Gummiparagraph sein kann und daher schon etwas kritisch ist.