SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Nebeneinkünfte

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Nebeneinkünfte
Bundestagsabgeordneten dürfen in theoretisch unbegrenzter Höhe Einkünfte aus Nebentätigkeiten, d.h. aus Tätigkeiten neben ihrem Bundestagsmandat, erzielen. Weiterhin besteht nur ein begrenzte Offenlegungspflicht für diese Einkünfte.

Frage:

Bist du bereit als Abgeordneter auf Nebentätigkeiten zu verzichten und dich damit allein deinem Mandat zu widmen?

Bist du bereit eventuelle Nebeneinkünfte in voller Höhe und mit Nennung des Geldgebers offen zu legen?

RiboRas 02:25, 8. Jun. 2012 (CEST)

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Impyer

Auf die Beendigung meines Studiums möchte ich auf keinen Fall verzichten, würde aber wohl ein Urlaubssemester zur Einarbeitung einlegen. Ansonsten kann ich mir für mich keine Nebentätigkeit vorstellen.

Aber es sollte niemand gezwungen werden, auf eine Nebentätigkeit zu verzichten. Wichtig ist, dass offengelegt wird, um was für Tätigkeiten es sich handelt, für wen und die genaue Höhe der Bezüge. Die momentane Regelung geht da nicht weit genug. Ich halte es aber für selbstverständlich, dass die Piraten da mit gutem Beispiel vorangehen und im Falle von Nebentätigkeiten volle Transparenz schaffen.

Martin Lorenz

1. Die erste Frage kann ich nicht beantworten, weil ich nicht weis ob ich die zeit und kraft habe.

2. Wenn ich einen Nebenjob annehme werde ich es natürlich veröffentlichen.